Region: Bayern, Baden Wuerttemberg, Hessen, Rheinland Pfalz
Bild der Petition Aufnahme der Deutschen Zivilangestellten der NATO-Truppen in den Oeffentlichen Dienst der Bundesrepu

Aufnahme der Deutschen Zivilangestellten der NATO-Truppen in den Oeffentlichen Dienst der Bundesrepu

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung Deutschland

181 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

181 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesregierung Deutschland

Seit 1955 beschaeftigt die USA deutsche Zivilangestellte und diese werden aus US-Steuergeldern finanziert. Seit der Deutschen Wiedervereinigung und den darauffolgenen 2+4 Vertraegen, faellt der Besatzungsstatus der USA, gegenueber der Bundesrepublik, weg. Seit 1990 sind kontinuierliche Personal-Abbaumassnahmen bei den deutschen Zivilangestellten erkennbar. Wir fordern, dass die deutsche Bundesregierung partenerschaftlich Ihrer Verantwortung gegenueber der USA umsetzt, d.h. fuer die deutschen Zivilangestellten Schutz zu gewaehrleisten und die finanzeillen Verbindlichkeiten, die daraus entstehen, zu uebernehmen. Dies kann die Deutsche Bundesregierung dadurch erreichen, dass Sie alle deutschen Zivilangestellten der US-Armee in den Oeffentlichen Dienst der Deutschen Bundesregierung aufnimmt.

Unsere Forderung ist klar im Titel unserer Petion formuliert. Wir bedanken uns im Voraus fuer Ihre Unterstuetzung.

Begründung

Partnerschaftliches Verhalten: USA-Bundesrepublik Verantwortung fuer deutsche Arbeitnehmer Sicherung und Schutz der deutschen Arbeitnehmer

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.09.2012
Sammlung endet: 05.11.2012
Region: Bayern, Baden Wuerttemberg, Hessen, Rheinland Pfalz
Kategorie: Außenpolitik

Lange genug schon sind die Zivilangestellten der US Streitkräfte stiefmütterlich behandelt worden. Transfergesellschaften und gut gemeinte aber meist schlecht durchgeführte Qualifikationsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein!

Natürlich dürfen sich diese wie andere freigesetzte Arbeitskräfte um Stellen im Öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft bewerben. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung wäre ein Verstoß gegen das gesetzlich vorgegebene Diskriminierungsverbot. Qualifikation und Leistung sollte alleinig entscheiden.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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