Wahrung der Religionsfreiheit und Einhaltung internationalen Rechts in Jerusalem und Hebron

Petition richtet sich an
Bundestag

2.377 Unterschriften

8 %
2.265 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 27.03.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
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Petition richtet sich an: Bundestag

Vom 28.02. bis zum 09.04.2026 wurde durch Israel der Zugang zur Al-Aqsa-Moschee und die Grabeskirche in Jerusalem sowie die Ibrahimi-Moschee in Hebron vollständig geschlossen. Diese Maßnahmen erfolgten während des Ramadan. Die Schließung wurde auch über die Feiertage hinaus aufrechterhalten, wodurch Gläubige an einem der wichtigsten religiösen Feiertage am Zugang gehindert wurden.
Die Jerusalemer Waqf-Behörde, der seit 1967 die Verwaltung des Geländes zusteht, bewertet diese Maßnahmen als Verstoß gegen den Status quo.
Begründung für die Maßnahmen waren sicherheitsbezogene Entwicklungen in der Region. Dennoch fanden größere Menschenansammlungen im Zusammenhang mit dem Purim-Fest statt, was die ungleiche Anwendung von Zugangsbeschränkungen zeigt.
Am 8. April 2026 betrat Ben-Gvir mit Siedlern die Al-Aqsa, das als gezielte Provokation gilt. Politiker entweihen regelmäßig den heiligen Ort der Muslime und äußern provozierende Aussagen wie: „Der Tempelberg (Al-Aqsa) ist unser.“
Die Schließung islamischer und christlicher Stätten, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Religionsfreiheit und verschärft die Spannungen nicht nur zwischen Christen, Muslimen und Juden in besetzten Gebieten, sondern birgt auch die Gefahr für globale Konflikte.
Am 11. April wurde die Al-Aqsa unter einseitigen Bedingungen zugunsten israelischer Siedler wieder eröffnet. Diese erhalten täglich bis zu 7 Stunden unter Begleitschutz Zugang, marschieren durchs Gelände, rufen Parolen, während Muslime die Moschee verlassen müssen.
Dies kann als Versuch gewertet werden, den Charakter der Moschee zu verändern. Israelische Politiker äußern sich teilweise offen darüber, die bestehende Struktur durch eine Synagoge zu ersetzen.
Solche Entwicklungen haben bereits in der Ibrahimi-Moschee stattgefunden (von der UNESCO als palästinensisches Weltkulturerbe anerkannt), die heute zu großen Teilen als Synagoge genutzt wird und Muslime zeitlich sowie räumlich einschränkt.
In der heiligen Woche orthodoxer Christen kam es zu erheblichen Einschränkungen. Beim zentralen Ereignis des „Heiligen Feuers“ in der Grabeskirche – einer der wichtigsten Zeremonien im orthodoxen Christentum – wurde die Teilnehmerzahl stark begrenzt. Viele Christen wurden am Zugang gehindert. Gleichzeitig kam es im Vorfeld der Karwoche zu Vorfällen, bei denen christliche Geistliche durch Polizeikräfte am Betreten der Grabeskirche gehindert wurden, was international Kritik auslöste.
Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den Status quo dar, der 1967 im Kontext der Annexion Ostjerusalems etabliert wurde. Dieser sieht vor, dass nicht-muslimische Gebete innerhalb der Al-Aqsa-Moschee untersagt sind.
Angriffe auf die Heiligtümer in Jerusalem bergen das Risiko einer lokalen wie globalen Eskalation. Ein historisches Beispiel hierfür war, als Ariel Sharon mit über 1.000 Soldaten das Gelände betrat und eine Eskalation provozierte (siehe zweite Intifada).
Diese Petition appeliert an die Bundesregierung, Druck auf die israelische Regierung auszuüben, damit der Status quo, die Beschlüsse internationaler Gremien und die Regelungen zur Buraq-Mauer aus dem Jahr 1929/30 eingehalten werden.

Völkerrechtliche Einordnung: Die beschriebenen Maßnahmen berühren zentrale Normen des internationalen Rechts:

  • Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
  • → Schutz der Religionsfreiheit einschließlich der Ausübung von Gottesdiensten
  • Artikel 27 der IV. Genfer Konvention (1949)
  • → Schutz der Zivilbevölkerung und ihrer religiösen Überzeugungen
  • Haager Landkriegsordnung (1907), Art. 46
  • → Schutz religiöser Einrichtungen in besetzten Gebieten
  • UN-Sicherheitsratsresolution 242 (1967), 252 (1968), 478 (1980), 2334 (2016)
  • UNESCO-Resolutionen zu Jerusalem (2016, 2017)

Diese bekräftigen den völkerrechtlichen Status Ostjerusalems und die Verpflichtung, bestehende religiöse und administrative Strukturen zu respektieren.

Ziel dieser Petition ist, die Bundesregierung zu einem klaren, völkerrechtsbasierten Handeln zu veranlassen, um:

  • Religionsfreiheit effektiv zu schützen und freien Zugang zu heiligen Stätten sicherzustellen,
  • die Einhaltung internationalen Rechts einzufordern.

Der Bundestag möge die Bundesregierung auffordern,

  • dass uneingeschränkter Zugang zu religiösen Stätten für Gläubige aller Religionen gewährleistet wird,
  • die Einhaltung des historischen Status quo der heiligen Stätten einzufordern,
  • auf die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen zu drängen,
  • das Thema auf EU- und UN-Ebene einzubringen und geeignete Maßnahmen zu unterstützen.

Diese Petition betrifft jeden, da die Einschränkung der Religionsfreiheit an heiligen Stätten nicht nur Ordnung und Stabilität vor Ort gefährdet, sondern angesichts von mehreren Milliarden Christen und Muslimen weltweit das Potenzial hat, globale Spannungen zu verstärken und die friedliche Koexistenz von Mrd. Menschen zu beeinträchtigen.

Danke für Ihre Unterstützung!
Dr. A. Ö. Özdil, Hamburg

Begründung

Diese Petition betrifft jeden, weil die Einschränkung der Religionsfreiheit an zentralen heiligen Stätten nicht nur die Ordnung und Stabilität vor Ort gefährdet, sondern angesichts von rund 25 % Christen und etwa 24 % Muslimen weltweit das Potenzial hat, globale Spannungen zu verstärken und das friedliche Zusammenleben von Milliarden Menschen zu beeinträchtigen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dr. Ali Özgür Özdil, Hamburg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.03.2026
Sammlung endet: 26.09.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Außenpolitik

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Neuigkeiten

Da die Schließung der Alaqsa Mosche rechtswidrig ist und ein klarer Angriff auf den Islam und die Muslime ist

Erst wenn die Christen und Juden vollen Zugang zu Mekka und Medina bekommen und die Kirchen und Synagogen da ungehindert bauen können, kann man diskutieren was Israel muß oder nicht. Entweder ist die Gleichberechtigung für alle und überall oder gar nichts.

Warum Menschen unterschreiben

For a free palestine

Free Palestine!!!

Weil mir ein friedliches Zusammenleben wichtig ist und ich es nicht okay finde, dass Israel dies einfach einschränken kann.

Da Religionsfreiheit zum Recht eines jeden Menschens gehört

Wir sind alle Menschen aus dem Hause Adam und Eva. Unsere gemeinsame Menschlichkeit ist älter als jede Grenze, jede politische Ordnung und jede gesellschaftliche Einteilung.
Die Religionsfreiheit gehört zur Unantastbarkeit und Würde jedes Menschen, unabhängig davon, wo er lebt oder welcher Gemeinschaft er angehört. Sie ist ein Grundrecht, das weltweit geschützt werden muss – in Jerusalem, in Hebron und überall auf der Welt. Kein Mensch ist einem anderen überlegen – nicht durch Herkunft, Status, Religion oder politische Überzeugung.
Gerechtigkeit und Würde sind universelle Prinzipien, die allen Menschen zustehen.
In diesem Geist erinnern wir an das zeitlose Prinzip aus dem Qurʾān:
„Lakum dīnukum wa liya dīn – euch eure Religion, mir meine Religion.“
Es ist ein Aufruf zu gegenseitigem Respekt, friedlichem Miteinander und dem Schutz der Freiheit des Glaubens für alle Menschen.

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