Auskunftsrecht in Ordnungswidrigkeit-Verfahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wenn man eine Ordnungswidrigkeit (kurz: "OWI") anzeigt, weil man selber persönlich benachteiligt wurde, darf man sich zwar nach dem Stand der Dinge erkundigen; falls man aber erfährt, dass das Verfahren eingestellt wurde, hat man kein Recht darauf, zu erfahren, warum es eingestellt wurde. Das finde ich bedauerlich, denn als Anzeigender könnte man ja erfahren wollen: Fehlten Angaben oder waren Angaben zweifelhaft? Ist Verjährung eingetreten? Ist die angezeigte Person verstorben oder mit vertretbarem Aufwand nicht zu erreichen/ermitteln? Das möchte ich vom Gesetzgeber ändern lassen, denn ich finde es angemessen, wenn man als Benachteiligter bzw. Anzeigender erfahren dürfte, warum das "eigene" Verfahren eingestellt wurde. Ich will kein Verstoß gegen Datenschutzgesetze und Persönlichkeitsrechte provozieren; ich möchte nur ein umfangreicheres Auskunftsrecht für Anzeigende, besonders im Grenzbereich zu Straftaten (wie in meinem Fall Körperverletzung).

Beispiele für Ordnungswidrigkeit: Falschparken, Benutzen eines Handys beim Autofahren, störendes Hundegebell, überhaupt (nächtliche) Lärmbelastigung, Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Abstandsverstoß beim Autofahren, etc.

Juristische Erklärung: Als Anzeigender in einem OWI-Verfahren gilt man formaljuristisch nicht als "Anzeigender" (der umfangreiche Rechte hätte) sondern lediglich als "Zeuge". Das bedeutet, dass man damit rechnen muß, zu einem späteren Zeitpunkt zur OWI-Anzeige angehört zu werden. Außerdem darf man erfragen, wie der Stand der Dinge ist oder wie das Verfahren ausging. Man darf aber nicht erfahren, warum das "eigene" Verfahren z.B. eingestellt wurde, denn als Zeuge hat man kein "Recht auf Einsicht in die Akten des Betroffenen".

Meine persönliche Motivation: Mir wurde im Frühjahr 2019 von einem Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und ich dabei fast verletzt. Ich habe das gemeldet und erfuhr Monate lang nichts mehr. Auf meine Erkundigung hin wurde mir nun mitgeteilt, dass das Verfahren mittlerweile eingestellt wurde; ich weiß aber nicht, warum, und ich habe auch kein Recht, das zu erfahren.

Begründung

Ich finde, dass ein umfangreicheres Auskunftsrecht im Interesse aller ist, die eine Ordnungswidrigkeit anzeigen. Außerdem kann es den Frust von Anzeigenden reduzieren, da diese keine zurückweisenden Briefe von der zuständigen Behörde bekämen sondern die gewünschte Auskunft.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.12.2019
Sammlung endet: 09.03.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

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