171 Unterschriften
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Wolfram Leibe
Der Schutz von Elterntieren und ihren Nachkommen während der Brut- und Aufzuchtzeit ist ein zentrales Gebot des Tierschutzes und im Staatsziel Tierschutz (Art. 20a Grundgesetz) verankert. Auch das Bundesjagdgesetz (§ 22 Abs. 4) schreibt vor, dass die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere in den Setz- und Aufzuchtzeiten nicht bejagt werden dürfen.
In der Praxis wird dieser Schutz jedoch durch Ausnahmegenehmigungen oder die Einstufung der Nilgans als gebietsfremde Art im Rahmen des Bestandsmanagements untergraben. Dies führt dazu, dass es auch während der Brut- und Schonzeit zu Abschüssen kommt.
Warum ein lückenloses Abschussverbot während der Brut- und Schonzeit alternativlos ist:
- Tierschutzwidriges Leid verhindern: Werden Elterntiere während der Brut- oder Aufzuchtphase geschossen, bedeutet dies für die verbleibenden Eier oder die Küken einen qualvollen Tod durch Verhungern, Erfrieren oder Orientierungslosigkeit. Dies ist mit den Grundsätzen eines ethischen Tierschutzes unvereinbar.
- Keine Ausnahmen im Stadtgebiet und auf Landesebene: Ob an den Moselufern und Parkanlagen in Trier oder auf jagdlichen Flächen in Rheinland-Pfalz – der Schutz der Tiere während der Aufzuchtphase darf an keiner Stelle durch Sondergenehmigungen aufgeweicht werden.
- Ungewollte Fehlabschüsse: Während der Brutzeit ist es aus der Distanz oft unmöglich, das Geschlecht oder die genaue Rolle eines Vogels in der Brutpflege zweifelsfrei zu bestimmen. Jeder Abschuss birgt das direkte Risiko, ein versorgendes Elterntier zu töten.
- Nachhaltige Alternativen nutzen: Zur Regulierung von Beständen oder zur Konfliktvermeidung in städtischen Bereichen stehen gewaltfreie Methoden wie gezieltes Gelegemanagement (z. B. der schmerzfreie Austausch von Eiern gegen Attrappen zu Beginn der Brut) oder vergraulende Maßnahmen zur Verfügung. Ein Abschuss während der Brutzeit ist weder notwendig noch ethisch vertretbar.
Wir fordern daher von den zuständigen Behörden der Stadt Trier und dem Land Rheinland-Pfalz ein konsequentes, ausnahmsloses Verbot von Abschüssen während der gesamten Brut- und Schonzeit – überall und ohne Zugeständnisse.
Begründung
Nilgänse sind empfindsame Lebewesen und fürsorgliche Eltern. Ein Abschuss während der Brut- und Aufzuchtzeit führt fast zwangsläufig dazu, dass Küken hilflos zurückbleiben und langsam verhungern oder erfrieren – ein grausamer Tod, der im Verborgenen stattfindet.
Tierschutz darf nicht an den Grenzen von Stadtgebieten oder Jagdrevieren enden. Das Argument der Bestandsregulierung darf niemals als Vorwand dienen, fundamentale Tierschutzgesetze und das Prinzip des Elterntierschutzes durch Ausnahmegenehmigungen zu umgehen.
Mit dieser Petition setzen wir ein klares Zeichen gegen unnötiges Tierleid und für einen verantwortungsvollen, ethischen Umgang mit unserer heimischen Natur und Wildtierwelt:
- Weil Tierschutz lückenlos sein muss: Keine Ausnahmen, keine Schlupflöcher – die Schonzeit muss für alle Tiere ausnahmslos gelten.
- Weil es humane Alternativen gibt: Bestandsregulierung funktioniert auch ohne Leid, beispielsweise durch ein frühzeitiges, tierfreundliches Gelegemanagement.
- Weil wir eine Stimme für die Wehrlosen sind: Küken und Elterntiere können sich nicht gegen Fehlabschüsse und Ausnahmeregelungen wehren – wir müssen es für sie tun.
Bitte unterstütze diese Petition mit deiner Unterschrift und teile sie, damit wir den Behörden in Trier und Rheinland-Pfalz zeigen, dass Mitgefühl und Tierschutz Verfassungsrang haben!
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.07.2026
Sammlung endet:
22.01.2027
Region:
Trier
Kategorie:
Tierschutz
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Weil es Tiere sind und die ein Recht auf Leben haben, und ich es wichtiger finden würde man würde mal mehr Wert auf die Kriminalität legen als hilflose Tiere abzuschiessen!