Außenpolitik - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Konflikt zwischen Israel und Palästina

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

14 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

14 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…im Streit zwischen Israel und Palästina neu Stellung zu beziehen.1. Anerkennung Palästinas als unabhängigen Staat, wobei als Staatsgebiet vorläufig nur der Gaza-Streifen gilt.2. Anerkennung Jerusalems als Palästinas Hauptstadt; allerdings nur die Stadtteile, die zu palästinensischem Staatsgebiet gehören.3. Anerkennung Jerusalems als Israels Hauptstadt; allerdings nur die Stadtteile, die zu israelischem Staatsgebiet gehören.

Begründung

  1. Alle staatlichen Organe bekennen sich zur Zwei-Staaten-Lösung. Die Bundesregierung empfing den palästinensischen Präsidenten und hisste die palestinensische Staatsflagge. Trotzdem wird der Staat als solches bisher nicht anerkannt. Dies kann nicht sein. Ein Bekenntnis zur Zwei-Staaten-Lösung muss mit der Anerkennung des unabhängigen Palästinas einhergehen. Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn ein Staatsgebiet besteht. Hier soll die Bundesrepublik den Gazastreifen als vorläufiges Palästina anerkennen. Hier sind weder israelisches Militär noch Siedler, die Verwaltung liegt allein in palästinensischer Seite. Dieses Gebiet ist der Ausgangspunkt des Staates.Die endgültigen Staatsgrenzen müssen Israel und Palästina selbst verhandeln. Das Ergebnis, wie auch immer es aussehen mag, ist dann von der Bundesrepublik zu übernehmen. Die hier beschriebene Grenze hat daher Voräufigkeitscharakter.Ostjerusalem und das Westjordanland werden als "umstrittenes Gebiet" bezeichnet und bis zu einer einvernehlichen Lösung keinem Staat zugeordnet.2. Das palästinensische Volk selbst bezeichnet Jerusalem als seine Hauptstadt, was auch nachvollziehbar ist. Dies hat der Bund so anzuerkennen. Bis zu einer endgültigen Klärung der Grenze wir der Bund den Zusatz verwenden, dass nur die Stadteile auf palästinensischem Staatsgebiet als Hauptstadt gelten. Sitz der deutschen Botschaft soll vorerst Ramallah sein.3. Der Staat Israel bezeichnet Jerusalem als seine Hauptstadt, was historisch gesehen auch belegt ist. Dies hat der Bund so anzuerkennen. Wie unter 2. gilt hier der analoge Zusatz: "nur die Stadtteile, die sich auf israelischem Staatsgebiet befinden". Da Westjerusalem mit z. B. dem Parlament sowieso innerhalb der international anerkannten Grenzen Israels liegt, ist das kein Problem.Sitz der deutschen Botschaft bleibt weiterhin Tel Aviv.Ergebnis:- Die Zwei-Staaten-Lösung wird umgesetzt, beide Staaten sind anerkannt.- Jeder Staat hat die Hauptstadt, die er will. - Unsere Botschftsinfrastruktur hält sich von Jerusalem fern.- Alle diese Bestimmungen gelten bis zu einer Lösung des Konflikts, danach wird Deutschland selbstverständlich die einvernehmliche Lösung übernehmen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.12.2017
Sammlung endet: 05.02.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-19-05-06-001797 Außenpolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte mit der Anerkennung Palästinas als unabhängigen Staat mit den
    palästinensischen Stadtteilen Jerusalems als Hauptstadt und der Anerkennung der
    israelischen Stadtteile Jerusalems als Hauptstadt Israels erreichen, dass im Streit
    zwischen Israel und Palästina neu Stellung bezogen wird.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Bundesrepublik sich
    im israelisch-palästinensischen Konflikt zu einer Zwei-Staaten-Lösung bekenne und
    folgerichtig auch den Gaza-Streifen als palästinensisches Staatsgebiet anerkennen
    müsse. Ostjerusalem und das Westjordanland sollten als „umstrittenes Gebiet“ bis zu
    einer einvernehmlichen Lösung keinem Staat zugeordnet werden. Deutschland solle
    die palästinensischen Stadtteile Jerusalems als Hauptstadt Palästinas und die
    israelischen Stadtteile als Hauptstadt Israels anerkennen. Die deutschen Botschaften
    hingegen sollten sich in Ramallah bzw. in Tel Aviv befinden.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition einer
    gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
    Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen dargestellt werden.

    Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 36
    Mitzeichnende an und es gingen sechs Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
    Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
    Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung bekennen sich zu einer
    Zwei-Staaten-Lösung im israelisch-palästinensischen Konflikt. Sie sind der
    Überzeugung, dass ein dauerhafter Frieden in der Region nur möglich ist, wenn die
    betroffenen Staaten im Dialog einvernehmlich eine Lösung finden. Dies gilt
    insbesondere für den Status Jerusalems und den Grenzverlauf.

    Das AA weist darauf hin, dass zahlreiche Staaten Palästina bereits als Staat
    anerkennen, ohne dass dies den Menschen in den besetzten Gebieten eine
    Verbesserung ihrer Situation gebracht hätte. Aus diesem Grund hat sich die
    Bundesregierung gegen eine einseitige Anerkennung ohne Beteiligung der
    Konfliktparteien entschieden. Dennoch unterstützt sie Palästina und seine
    Bevölkerung auf dem Weg zu einem eigenen Staat und hilft beispielweise beim Aufbau
    staatlicher Strukturen.

    Was eine dauerhafte Lösung des Konfliktes betrifft, so verfolgt der Deutsche
    Bundestag gemeinsam mit der Bundesregierung, eine Politik, die auf den Dialog
    zwischen den beteiligten Staaten setzt. Somit setzt sie die Resolution Nr. 478 der
    Vereinten Nationen (VN) von 1980 um, laut der keine Veränderung der Grenzen von
    vor 1967 ohne eine Vereinbarung zwischen den Parteien erfolgen soll. Diese Position
    wurde durch die VN-Resolution Nr. 2334 vom 23. Dezember 2016 bestätigt und wird
    ebenfalls von der Europäischen Union unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hält aus diesen Gründen eine einseitige Anerkennung
    Palästinas nicht für angebracht. Er unterstützt die Position der Bundesregierung zu
    einer Zwei-Staaten-Lösung und hält die Unterstützung Palästinas beim Aufbau eines
    eigenen Staates für sinnvoll. Darüber hinausgehende Maßnahmen lehnt er jedoch ab,
    wenn sie nicht von den Konfliktparteien einvernehmlich gebilligt werden.

    Der Petitionsausschuss kann vor diesem Hintergrund das Anliegen nicht unterstützen
    und nur empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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