Bankenwesen - Transparenz und Verlässlichkeit von Ratingverfahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

475 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

475 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Ein Gesetz zur Transparenz und Verlässlichkeit von Ratingverfahren

Begründung

Ausgangssituation: Die Macht der Ratingagenturen zeigte sich in der aktuellen Finanzmarktkrise auf Wertpapiermärkten und aktuell der Finanzkrise von Staaten deutlich. Mangelnde Transparenz der Ratingmodelle und des Ratingprozesses erzeugen Zweifel an der Validität, Objektivität und Reliabilität von Ratings. Eine qualifizierte Ausbildung von Ratinganalysten und ?advisorn ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Der Begriff Ratinganalyst oder Ratingadvisor kann beliebig geführt werden. Ebenso kann der Begriff Rating für sämtliche Scoring- oder Bewertungsmodelle genutzt werden, ohne eine wissenschaftlich-mathematische Fundierung zugrunde zu legen. Die EU-Verordnung Nr. 1060/2009 vom 16.9.2010 (Rating-VO) und der EU-Eigenkapitalrichtlinie für Banken CRD II ? 2009/111/EC v. 16.11.200 hat das Vertrauen in Ratingagenturen gestärkt, da Zulassungskriterien eingeführt wurden. Damit ist allerdings nur die Institution Ratingagentur und nicht der Ratingprozess einer gewissen Standardisierung unterworfen und sind die Zweifel, wie Ratingnoten in zugelassenen Ratinginstitutionen zustande kommen, noch nicht ausgeräumt. Der Versuch, den Ratingprozess zu normieren, wurde 2007 vom BdRA beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) in Berlin angeregt. Hier wurde letztlich unter Beteiligung von bis zu 14 Ländernormungsinstituten 2009 ein Papier finalisiert, das lediglich der Zustimmung der Beteiligten bedurfte. 2009 erhob ein Institut Einsprüche, die aus Sicht des BdRA durch die drei großen international tätigen Ratingagenturen bedingt sind und so den Abschluss des Normierungsprozesses leider stoppten. Das Interesse an validen Ratingprozessen mit transparenten Ratingmodellen scheint nicht überall ausgeprägt zu sein. Das Projekt ist bei ISO unter der Nr. ISO/DIS 10674 erfasst. Wenn nun diese freiwillige Normierung bzw. Standardisierung eines validen und transparenten Ratingprozesses nicht zustande kommen sollte, ist zu fragen, ob ein einzelnes Land via Gesetz nicht solche Verlässlichkeit und Transparenz fordern sollte. Der BdRA ist der Meinung, dass angesichts der aktuellen Finanzmarktentwicklungen ein valider und transparenter Ratingprozess nötiger denn je ist und Deutschland ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einleiten sollte. Immerhin verlangen amerikanische Institutionen wie die SEC in New York von Ratingagenturen ebenfalls Standards (NRSRO) und ist hier eine europäische bzw. Deutsche Antwort längst überfällig. Bevor ein Entwurf für einen Wortlaut eines Gesetzes vorgeschlagen wird, sollte Konsens über Objekt, Anwendung, Aussage und Ziel eines solchen Gesetzes herrschen. Objekt der Gesetzesinitiative sind Ratings i.S. von Kreditratings die die Insolvenzwahrscheinlichkeit von Schuldnern messen. Es sind also keine rein quantitativen Scorings oder Rankings i.S. ordinaler Ordnungsmethoden gemeint. Ziel sind valide, d.h. zuverlässige und transparente, d.h. nachvollziehbare Ratingprozesse.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.05.2010
Sammlung endet: 19.07.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • am 08.06.2017
    Armin Jäger

    Bankenwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.04.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine
    Untersuchung der EU-Ratingverordnung geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    fordert ein Gesetz
    Der Petent
    Ratingverfahren.

    zur Transparenz und Verlässlichkeit

    von

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent Mitglied im Bundesverband der
    Ratinganalysten und Ratingadvisor e. V. (BdRA) im Wesentlichen aus, die Macht
    der Ratingagenturen zeige sich deutlich in der aktuellen Finanzmarktkrise auf den
    Wertpapiermärkten sowie in der Finanzkrise von Staaten. Mangelnde Transparenz
    von Ratingmodellen und -prozessen erzeuge Zweifel an der Validität, Objektivität und
    Reliabilität von Ratings.

    Daher sei eine gesetzliche Regelung erforderlich, die die Transparenz von
    Ratingprozessen verbessere. Ratings sollten nachvollziehbar und die Methoden der
    Entstehung von Ratingnoten offengelegt werden. Ferner
    solle in diesem
    Zusammenhang auch das Berufsbild des Ratinganalysten und -advisor einheitlich
    geregelt werden. Er schlage daher eine nationale gesetzliche Lösung vor, sofern
    eine freiwillige Normierung bzw. Standardisierung eines validen und transparenten
    Ratingprozesses weiterhin nicht zustande komme. Ein diesbezüglicher Versuch des
    BdRA im Jahr 2007 beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) in Berlin sei
    erfolglos geblieben. Schließlich werde durch die EU-Ratingverordnung Nr. 1060/2009
    vom 16. September 2009 lediglich die Institution Ratingagentur und nicht der
    Ratingprozess einer gewissen Standardisierung unterworfen.

    Zu den weiteren Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf den Inhalt der
    Petitionsakte Bezug genommen.

    Die Petition ist als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht worden. Sie wurde
    durch 475 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 48 Diskussionsbeiträge ein.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

    Ratingagenturen spielen auf den globalen Wertpapier- und Bankenmärkten eine
    wichtige Rolle. Anleger, Kreditnehmer, Emittenten und Regierungen nutzen unter
    anderem die Ratings
    dieser
    Agenturen,
    um fundierte
    Anlage-
    und
    Finanzentscheidungen zu treffen. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Lebens- und
    Nichtlebensversicherungsunternehmen u. a. m. können sich bei der Berechnung
    ihrer gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder der Berechnung der Risiken ihres
    Anlagegeschäftes auf diese Ratings stützen. Damit wirken sich Ratings erheblich auf
    das Funktionieren der Märkte sowie das Vertrauen von Anlegern und Verbrauchern
    aus.

    Im Rahmen der Finanzmarktkrise haben die Ratingagenturen nach allgemeiner
    Auffassung die verschlechterte Marktlage nicht zeitnah genug in ihren Ratings zum
    Ausdruck gebracht und ihre Ratings nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise
    bereits zugespitzt hatte. Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten insoweit zu,
    als dass sichergestellt werden muss, dass Ratingaktivitäten im Einklang mit den
    Grundsätzen
    der
    Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht
    und
    guten
    Unternehmensführung durchgeführt werden, damit die auf europäischer Ebene
    verwendeten Ratings unabhängig, objektiv und von angemessener Qualität sind. Um
    dieses Ziel zu erreichen, sieht die am 7. Dezember 2009 in Kraft getretene EU-
    Ratingverordnung Maßnahmen in den Bereichen Interessenkonflikte, Ratingqualität,
    Transparenz und interne Führungsstruktur der Ratingagenturen vor. Die genannte
    Verordnung zielt gerade darauf ab, unter anderem die Unabhängigkeit der
    Ratinganalysten
    zu
    stärken,
    Interessenkonflikte
    zu
    vermeiden
    und
    den
    Ratingprozess als solchen transparent und nachvollziehbar zu machen. Die EU-
    Ratingverordnung befasst sich intensiv mit dem Ratingprozess, d. h. mit der
    Anwendung wie auch der Überprüfung von Methoden und Modellen. Bereits beim
    Registrierungsantrag
    zuständigen
    den
    Ratingagenturen
    die
    müssen
    Aufsichtsbehörden Details zu internen und externen Strukturen, Ressourcen sowie

    eine Beschreibung von Abläufen und Methoden, die bei der Erstellung und
    Überprüfung von Ratings angewandt werden, mitteilen. Ferner
    sind die
    Ratingagenturen verpflichtet, diese Methoden und Modelle regelmäßig zu überprüfen
    und zu veröffentlichen.

    vorgeschlagenen
    vom Petenten
    der
    Punkte
    wesentliche
    sind
    Damit
    Gesetzesinitiative
    abgedeckt. Die
    bereits
    die EU-Ratingverordnung
    durch
    Notwendigkeit einer zusätzlichen nationalen gesetzlichen Regelung vermag der
    Petitionsausschuss daher derzeit nicht zu erkennen. Schließlich ist nach dem
    Dafürhalten des Ausschusses einer gesetzlichen Regelung auf europäischer Ebene
    auch der Vorzug zu geben. Beim Fehlen gemeinsamer Qualitätsanforderungen
    besteht gegebenenfalls die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
    auf
    nationaler
    Ebene
    unterschiedliche Maßnahmen
    treffen, was
    die
    ordnungsgemäße Funktionsweise des Binnenmarktes unmittelbar beeinträchtigen
    und behindern würde, weil die Ratingagenturen, die für Finanzinstitute in der
    Europäischen Union Ratings
    abgeben,
    in
    den
    einzelnen Mitgliedstaaten
    unterschiedlichen Vorschriften unterliegen würden. Außerdem könnten uneinheitliche
    Qualitätsanforderungen an Ratings zu einem unterschiedlich hohen Anleger- und
    Verbraucherschutz führen. Zudem sollten die Nutzer in der Lage sein, inner- und
    außerhalb der Gemeinschaft abgegebene Ratings zu vergleichen.

    Der Petitionsausschuss weist ergänzend darauf hin, dass die EU-Kommission derzeit
    den Ratingmarkt eingehender untersucht. In diesem Zusammenhang wird auch die
    Frage untersucht, ob das Ziel der EU-Ratingverordnung erreicht worden ist, den
    Ratingprozess zu verbessern.
    Im Lichte dieser Arbeiten werden ggf. noch
    Anpassungen der EU-Ratingverordnung erfolgen. Ergebnisse werden für Anfang
    2011 erwartet.

    Der Petitionsausschuss
    zur EU-
    das Ausführungsgesetz
    dass
    ergänzt,
    Ratingverordnung vom 14. Juni 2010 in Deutschland am 19. Juni 2010 in Kraft
    getreten ist. Das Gesetz benennt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    (BaFin) als die in Deutschland zuständige Behörde für die Aufsicht über die
    Ratingagenturen. Ferner enthält diese gesetzliche Regelung einen Katalog von
    Bußgeldvorschriften, der bei Verstößen gegen die diversen,
    in der EU-
    Ratingverordnung festgelegten Pflichten greift. Die Regelungen sind in das
    Wertpapierhandelsgesetz eingegliedert worden.

    Soweit der Petent eine einheitliche bzw. zertifizierte Ausbildung zum Ratinganalysten
    anregt, werden nach Kenntnis des Petitionsausschusses Ausbildungen bzw.
    Zertifizierungen in diesem Bereich beispielsweise bereits unter der Trägerschaft der
    Universität Augsburg/Zentrum für Weiterbildung und W issenstransfer, der
    IHK
    Karlsruhe und der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte W issenschaften
    Fachhochschule
    Nürnberg,
    angeboten.
    Ein
    darüber
    hinausgehender
    gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen.

    Nach dem Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem
    Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine Untersuchung der EU-
    Ratingverordnung geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
    GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium der
    Finanzen als Material zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament
    zuzuleiten sowie diese den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP
    gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    abgelehnt.

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