Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Ein Gesetz zur Transparenz und Verlässlichkeit von Ratingverfahren
Begründung
Ausgangssituation: Die Macht der Ratingagenturen zeigte sich in der aktuellen Finanzmarktkrise auf Wertpapiermärkten und aktuell der Finanzkrise von Staaten deutlich. Mangelnde Transparenz der Ratingmodelle und des Ratingprozesses erzeugen Zweifel an der Validität, Objektivität und Reliabilität von Ratings. Eine qualifizierte Ausbildung von Ratinganalysten und ?advisorn ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Der Begriff Ratinganalyst oder Ratingadvisor kann beliebig geführt werden. Ebenso kann der Begriff Rating für sämtliche Scoring- oder Bewertungsmodelle genutzt werden, ohne eine wissenschaftlich-mathematische Fundierung zugrunde zu legen. Die EU-Verordnung Nr. 1060/2009 vom 16.9.2010 (Rating-VO) und der EU-Eigenkapitalrichtlinie für Banken CRD II ? 2009/111/EC v. 16.11.200 hat das Vertrauen in Ratingagenturen gestärkt, da Zulassungskriterien eingeführt wurden. Damit ist allerdings nur die Institution Ratingagentur und nicht der Ratingprozess einer gewissen Standardisierung unterworfen und sind die Zweifel, wie Ratingnoten in zugelassenen Ratinginstitutionen zustande kommen, noch nicht ausgeräumt. Der Versuch, den Ratingprozess zu normieren, wurde 2007 vom BdRA beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) in Berlin angeregt. Hier wurde letztlich unter Beteiligung von bis zu 14 Ländernormungsinstituten 2009 ein Papier finalisiert, das lediglich der Zustimmung der Beteiligten bedurfte. 2009 erhob ein Institut Einsprüche, die aus Sicht des BdRA durch die drei großen international tätigen Ratingagenturen bedingt sind und so den Abschluss des Normierungsprozesses leider stoppten. Das Interesse an validen Ratingprozessen mit transparenten Ratingmodellen scheint nicht überall ausgeprägt zu sein. Das Projekt ist bei ISO unter der Nr. ISO/DIS 10674 erfasst. Wenn nun diese freiwillige Normierung bzw. Standardisierung eines validen und transparenten Ratingprozesses nicht zustande kommen sollte, ist zu fragen, ob ein einzelnes Land via Gesetz nicht solche Verlässlichkeit und Transparenz fordern sollte. Der BdRA ist der Meinung, dass angesichts der aktuellen Finanzmarktentwicklungen ein valider und transparenter Ratingprozess nötiger denn je ist und Deutschland ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einleiten sollte. Immerhin verlangen amerikanische Institutionen wie die SEC in New York von Ratingagenturen ebenfalls Standards (NRSRO) und ist hier eine europäische bzw. Deutsche Antwort längst überfällig. Bevor ein Entwurf für einen Wortlaut eines Gesetzes vorgeschlagen wird, sollte Konsens über Objekt, Anwendung, Aussage und Ziel eines solchen Gesetzes herrschen. Objekt der Gesetzesinitiative sind Ratings i.S. von Kreditratings die die Insolvenzwahrscheinlichkeit von Schuldnern messen. Es sind also keine rein quantitativen Scorings oder Rankings i.S. ordinaler Ordnungsmethoden gemeint. Ziel sind valide, d.h. zuverlässige und transparente, d.h. nachvollziehbare Ratingprozesse.
Petition gestartet:
19.05.2010
Sammlung endet:
19.07.2010
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
am 08.06.2017
Armin Jäger
Bankenwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.04.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine
Untersuchung der EU-Ratingverordnung geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
fordert ein Gesetz
Der Petent
Ratingverfahren.
zur Transparenz und Verlässlichkeit
von
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent Mitglied im Bundesverband der
Ratinganalysten und Ratingadvisor e. V. (BdRA) im Wesentlichen aus, die Macht
der Ratingagenturen zeige sich deutlich in der aktuellen Finanzmarktkrise auf den
Wertpapiermärkten sowie in der Finanzkrise von Staaten. Mangelnde Transparenz
von Ratingmodellen und -prozessen erzeuge Zweifel an der Validität, Objektivität und
Reliabilität von Ratings.
Daher sei eine gesetzliche Regelung erforderlich, die die Transparenz von
Ratingprozessen verbessere. Ratings sollten nachvollziehbar und die Methoden der
Entstehung von Ratingnoten offengelegt werden. Ferner
solle in diesem
Zusammenhang auch das Berufsbild des Ratinganalysten und -advisor einheitlich
geregelt werden. Er schlage daher eine nationale gesetzliche Lösung vor, sofern
eine freiwillige Normierung bzw. Standardisierung eines validen und transparenten
Ratingprozesses weiterhin nicht zustande komme. Ein diesbezüglicher Versuch des
BdRA im Jahr 2007 beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) in Berlin sei
erfolglos geblieben. Schließlich werde durch die EU-Ratingverordnung Nr. 1060/2009
vom 16. September 2009 lediglich die Institution Ratingagentur und nicht der
Ratingprozess einer gewissen Standardisierung unterworfen.
Zu den weiteren Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf den Inhalt der
Petitionsakte Bezug genommen.
Die Petition ist als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht worden. Sie wurde
durch 475 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 48 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:
Ratingagenturen spielen auf den globalen Wertpapier- und Bankenmärkten eine
wichtige Rolle. Anleger, Kreditnehmer, Emittenten und Regierungen nutzen unter
anderem die Ratings
dieser
Agenturen,
um fundierte
Anlage-
und
Finanzentscheidungen zu treffen. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Lebens- und
Nichtlebensversicherungsunternehmen u. a. m. können sich bei der Berechnung
ihrer gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder der Berechnung der Risiken ihres
Anlagegeschäftes auf diese Ratings stützen. Damit wirken sich Ratings erheblich auf
das Funktionieren der Märkte sowie das Vertrauen von Anlegern und Verbrauchern
aus.
Im Rahmen der Finanzmarktkrise haben die Ratingagenturen nach allgemeiner
Auffassung die verschlechterte Marktlage nicht zeitnah genug in ihren Ratings zum
Ausdruck gebracht und ihre Ratings nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise
bereits zugespitzt hatte. Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten insoweit zu,
als dass sichergestellt werden muss, dass Ratingaktivitäten im Einklang mit den
Grundsätzen
der
Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht
und
guten
Unternehmensführung durchgeführt werden, damit die auf europäischer Ebene
verwendeten Ratings unabhängig, objektiv und von angemessener Qualität sind. Um
dieses Ziel zu erreichen, sieht die am 7. Dezember 2009 in Kraft getretene EU-
Ratingverordnung Maßnahmen in den Bereichen Interessenkonflikte, Ratingqualität,
Transparenz und interne Führungsstruktur der Ratingagenturen vor. Die genannte
Verordnung zielt gerade darauf ab, unter anderem die Unabhängigkeit der
Ratinganalysten
zu
stärken,
Interessenkonflikte
zu
vermeiden
und
den
Ratingprozess als solchen transparent und nachvollziehbar zu machen. Die EU-
Ratingverordnung befasst sich intensiv mit dem Ratingprozess, d. h. mit der
Anwendung wie auch der Überprüfung von Methoden und Modellen. Bereits beim
Registrierungsantrag
zuständigen
den
Ratingagenturen
die
müssen
Aufsichtsbehörden Details zu internen und externen Strukturen, Ressourcen sowie
eine Beschreibung von Abläufen und Methoden, die bei der Erstellung und
Überprüfung von Ratings angewandt werden, mitteilen. Ferner
sind die
Ratingagenturen verpflichtet, diese Methoden und Modelle regelmäßig zu überprüfen
und zu veröffentlichen.
vorgeschlagenen
vom Petenten
der
Punkte
wesentliche
sind
Damit
Gesetzesinitiative
abgedeckt. Die
bereits
die EU-Ratingverordnung
durch
Notwendigkeit einer zusätzlichen nationalen gesetzlichen Regelung vermag der
Petitionsausschuss daher derzeit nicht zu erkennen. Schließlich ist nach dem
Dafürhalten des Ausschusses einer gesetzlichen Regelung auf europäischer Ebene
auch der Vorzug zu geben. Beim Fehlen gemeinsamer Qualitätsanforderungen
besteht gegebenenfalls die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
auf
nationaler
Ebene
unterschiedliche Maßnahmen
treffen, was
die
ordnungsgemäße Funktionsweise des Binnenmarktes unmittelbar beeinträchtigen
und behindern würde, weil die Ratingagenturen, die für Finanzinstitute in der
Europäischen Union Ratings
abgeben,
in
den
einzelnen Mitgliedstaaten
unterschiedlichen Vorschriften unterliegen würden. Außerdem könnten uneinheitliche
Qualitätsanforderungen an Ratings zu einem unterschiedlich hohen Anleger- und
Verbraucherschutz führen. Zudem sollten die Nutzer in der Lage sein, inner- und
außerhalb der Gemeinschaft abgegebene Ratings zu vergleichen.
Der Petitionsausschuss weist ergänzend darauf hin, dass die EU-Kommission derzeit
den Ratingmarkt eingehender untersucht. In diesem Zusammenhang wird auch die
Frage untersucht, ob das Ziel der EU-Ratingverordnung erreicht worden ist, den
Ratingprozess zu verbessern.
Im Lichte dieser Arbeiten werden ggf. noch
Anpassungen der EU-Ratingverordnung erfolgen. Ergebnisse werden für Anfang
2011 erwartet.
Der Petitionsausschuss
zur EU-
das Ausführungsgesetz
dass
ergänzt,
Ratingverordnung vom 14. Juni 2010 in Deutschland am 19. Juni 2010 in Kraft
getreten ist. Das Gesetz benennt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) als die in Deutschland zuständige Behörde für die Aufsicht über die
Ratingagenturen. Ferner enthält diese gesetzliche Regelung einen Katalog von
Bußgeldvorschriften, der bei Verstößen gegen die diversen,
in der EU-
Ratingverordnung festgelegten Pflichten greift. Die Regelungen sind in das
Wertpapierhandelsgesetz eingegliedert worden.
Soweit der Petent eine einheitliche bzw. zertifizierte Ausbildung zum Ratinganalysten
anregt, werden nach Kenntnis des Petitionsausschusses Ausbildungen bzw.
Zertifizierungen in diesem Bereich beispielsweise bereits unter der Trägerschaft der
Universität Augsburg/Zentrum für Weiterbildung und W issenstransfer, der
IHK
Karlsruhe und der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte W issenschaften
Fachhochschule
Nürnberg,
angeboten.
Ein
darüber
hinausgehender
gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen.
Nach dem Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um eine Untersuchung der EU-
Ratingverordnung geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Die abweichenden Anträge der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium der
Finanzen als Material zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament
zuzuleiten sowie diese den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt.