0 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag
Betreute sollten immer sog. "bedingt" rechts- und geschäftsfähig sein.
Sie sollten Konten eröffnen und Abos abschließen können, Operationen und Behandlungen erlauben können, ohne den Betreuer zu Rate zu ziehen.
Den Betreuer muss im Ausgleich eine Veto- und Schadensminimierungsmöglichkeit gewährt werden.
Begründung
In Abgrenzung zur beschränkten Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die einen Schwebezustand und eine Rückabwicklungsmöglichkeit beschreibt, soll die bedingte (in Ermangelung juristischer Begriffskenntnisse) Rechts- und Geschäftsfähigkeit den Betreuten und dadurch eine hohe Souveränität ermöglichen, die jederzeit mit einer Vetomöglichkeit des Betreuers eingeschränkt werden kann, die dem Betreuer in die Lage versetzen kann, ohne Schadensausgleich eine größtmögliche Schadensminimierung, zu erwirken.
Ein Beispiel:
Eine Unterschrift auf einem OP-Aufklärungsbogen sollte soweit gültig sein bis der Betreuer in Erscheinung tritt und die OP verhindert.
Weder Betreute, Betreuer und Leistungserbringer sollten schadensersatzpflichtig werden.
Der Umgang mit "besonderen" Menschen, braucht ein anderes Rechtsverständnis, die allen Beteiligten in der Rechtshandlung mehr Verantwortung und weniger Rechtssicherheit abverlangen muss.
Die dadurch entstehende Unsicherheit, kann dann mit Diskriminierungs- Abwehrmaßnahmen entgegnet werden.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.02.2021
Sammlung endet:
12.02.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte