Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Pferde sind Fluchttiere, die sehr hoch entwickelte Sinnesorgane haben. In Situationen, die ihnen Angst machen, fliehen sie instinktiv. In den Reiterstaffeln der Polizei werden Pferde jahrelang dazu erzogen, sich an Angst einflößende Ereignisse zu gewöhnen und sich natürliche Schutzreflexe abzugewöhnen. Darüber hinaus hören Pferde im Ultraschallbereich. Eine Ansammlung von Menschen, wie bei Demonstrationen oder Fußballspielen, erzeugt eine Menge Krach und fügt somit jedem Pferd eine Menge Schmerzen und Panik zu. Kein Pferd kann oder möchte sein eigenes hochsensibles Gehör oder seinen Fluchtinstinkt abstellen. Auch wenn das Pferd nach jahrelangem Training gelernt hat, seine Impulsreaktionen zu kontrollieren, ist das Pferd bei jedem Einsatz in der Reiterstaffel der Schmerzzufügung weiterhin ausgesetzt. Ein Tier zu etwas zu zwingen, das es freiwillig gar nicht tun möchte oder zu dem es sogar psychisch und körperlich gar nicht in der Lage ist, ist per Legaldefinition des Tierschutzgesetzes tierschutzwidrig. Diese Handlungen sind somit gem. §3 des Tierschutzgesetzes ausdrücklich verboten und es ist für eine integre Gesellschaft nicht akzeptabel, gesetzlich verbotene Handlungen an Tieren innerhalb der Exekutive zu tolerieren.
Begründung