Der Bundestag möge das Ministeriums für Verbraucherschutz (BMELV) auffordern, bei drei Bundesforschungsinstituten (JKI, MRI, FLI) und den Behörden BfR und BVL eine Organisationsuntersuchung durchzuführen, um festzustellen, ob die Unabhängigkeit insbesondere gegenüber der Gentechnikindustrie gewahrt ist. Zudem sollen Unternehmen verpflichtet werden, Gelder für unabhängige Risikoforschung bereit zu stellen. Umwelt- und Verbraucherverbände sollen bei Entscheidung über Mittelvergabe einbezogen sein.
Begründung
Von der Agro-Gentechnik über Klonfleisch bis hin zu künstlichen Lebensformen – die moderne Biotechnologie drängt in den Alltag und konfrontiert die Gesellschaft mit ihren Versprechungen, Risiken und Folgen. Manche Anwendungen der Biotechnologie bergen ein hohes Gefährdungspotenzial für Umwelt und Verbraucher, einige sind ethisch und sozial problematisch. Die Grenzen des Wissens werden aus wirtschaftlichen Interessen oft verdrängt. Aus diesem Grund kommt einer unabhängigen und transparenten Risikoforschung eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu. Diese Aufgabe sollen in Deutschland unter anderem verschiedene staatliche Institute und Behörden unparteilich und rational erfüllen. Untersuchungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass es dort nicht selten erhebliche Interessenkonflikte gibt. Folgende Institute, die dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zugeordnet sind und sich mit Gen- und Biotechnologien sowie mit Pestiziden und Fragen der Lebensmittelsicherheit befassen, sind hier zu nennen: Das Julius Kühn-Institut (JKI), das Max Rubner-Institut für Ernährung und Lebensmittel (MRI), das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Auch dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurde in der Vergangenheit immer wieder zu große Nähe zur Industrie vorgeworfen. In diesen Instituten wurden in der Vergangenheit zum Teil eklatante Interessenkonflikte erkennbar: Teilweise arbeiten Mitglieder von Expertenkommissionen gleichzeitig als Berater für entsprechende Unternehmen, sind an deren Patentanträgen beteiligt oder arbeiten in Gremien von industrienahen Organisationen mit. Auch Führungspositionen sind betroffen. Die nötige Unabhängigkeit ist hier nicht gewährleistet. Wir setzen uns deswegen für eine stärkere Unabhängigkeit der Behörden und eine Ausweitung der Risikoforschung ein. Konkret fordern wir den Bundestag auf, eine Organisationsuntersuchung für die genannten Institutionen zu beschließen. Dieses Instrument kann eingesetzt werden, um Schwächen in Institutionen zu identifizieren und zu beheben. Die Organisationsuntersuchung sollte dabei nicht auf die Bereiche der Gen- und Biotechnologie beschränkt sein. Zudem fordern wir mehr finanzielle Mittel für die unabhängige Risikoforschung. Produkte, die mit Risiken für Umwelt und Verbraucher behaftet sind, müssen unabhängig vom Hersteller untersucht werden können. Die Kosten für eine unabhängige Risikoforschung sind von den Unternehmen bzw. Anmeldern zu tragen. Mögliche Wege sind Gebühren für Anmeldung und Prüfung entsprechender Produkte oder eine besondere Steuer für risikobehaftete Produkte. Bei der Vergabe dieser Gelder an unabhängige Forschungseinrichtungen sollten u.a. Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich von Umwelt- und Verbraucherschutz eingebunden werden, um sicher zu stellen, dass der Schutz von Umwelt und Gesundheit ausreichend berücksichtigt wird.
Behördenaufbau und -organisation
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll eine Organisationsuntersuchung für drei
Bundesforschungsinstitute im Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und jetzigen
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesamt für
Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) erreicht werden.
Es wird ausgeführt, dass im Rahmen der Organisationsuntersuchung festgestellt
werden solle, ob die Unabhängigkeit der Institute und Behörden insbesondere
gegenüber der Gentechnikindustrie gewahrt sei. Zudem sollten Unternehmen
verpflichtet werden, Gelder für die unabhängige Risikoforschung bereitzustellen.
Umwelt- und Verbraucherverbände sollten in Entscheidungen über die Mittelvergabe
einbezogen werden. Die moderne Biotechnologie konfrontiere die Gesellschaft mit
ihren Versprechungen, Risiken und Folgen. Manche Anwendungen der
Biotechnologie würden ein hohes Gefährdungspotential für Umwelt und Verbraucher
bergen. Andere wiederum seien ethisch und sozial problematisch. Die Grenzen des
Wissens würden aus wirtschaftlichen Interessen oft verdrängt. Die unabhängige und
transparente Risikoforschung solle in Deutschland von verschiedenen staatlichen
Instituten und Behörden unparteilich und rational erfüllt werden. Untersuchungen
hätten jedoch gezeigt, dass es dort nicht selten erhebliche Interessenkonflikte gebe.
In diesen Instituten sei die nötige Unabhängigkeit häufiger nicht gewährleistet. Eine
stärkere Unabhängigkeit der Behörden und eine Ausweitung der Risikoforschung sei
daher erforderlich. Das geforderte Instrument solle Schwächen in Institutionen
identifizieren und beheben. Die Organisationsuntersuchung solle nicht auf die
Bereiche der Gen- und Biotechnologie beschränkt sein. Die Kosten für eine
unabhängige Risikoforschung müssten von den Unternehmen bzw. Anmeldern
getragen werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 4.745 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt, 3.240 Mitzeichnungen hiervon erfolgten online.
Weiterhin hat den Petitionsausschuss eine weitere Petition mit einem vergleichbaren
Anliegen erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs mit der vorliegenden Petition
gemeinsam behandelt wird. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzustellen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Petition zielt auf die Durchführung einer Organisationsuntersuchung bei den
Bundesforschungsinstituten Julius Kühn-Institut, Friedrich Loeffler-Institut und dem
Max Rubner-Institut, die zum Geschäftsbereich des BMEL gehören, sowie bei den
genannten Behörden BfR und BVL. Hierzu stellt der Petitionsausschuss fest, dass
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtungen die im öffentlichen Dienst
geltenden rechtlichen Bestimmungen zur unparteiischen Amtsführung sowohl zur
Korruptionsprävention einzuhalten haben. Nebentätigkeiten sind im Rahmen der
geltenden Bestimmungen des Beamten- und Tarifrechts genehmigungspflichtig. In
diesem Zusammenhang werden auch mögliche Interessenkonflikte vorab geprüft.
Die Bewertungen und Forschungen erfolgen nach Darstellung der Bundesregierung
unbeeinflusst von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen. Die
Bundesregierung verweist diesbezüglich auf ihre Antwort auf die Bundestags-
Drucksache 17/10257, bei der die Bundesregierung detailliert zu den mit der Petition
angesprochenen Themen Stellung genommen hat.
Zudem weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass alle Bundesforschungsinstitute
in regelmäßigen Abständen vom Wissenschaftsrat evaluiert werden. Eine
umfassende Evaluierung des Max Rubner-Institutes durch den Wissenschaftsrat ist
soeben erfolgt. Die Unabhängigkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
von wirtschaftlichen Interessen wird vom Wissenschaftsrat nicht in Frage gestellt. Der
Wissenschaftsrat hat außerdem begrüßt, dass im Interesse der Unabhängigkeit des
Max Rubner-Institutes Beratungsleistungen für die Industrie auf Wunsch des BMEL
zunehmend reduziert werden. Soweit mit der Petition eine Verpflichtung von
Unternehmen zur Bereitstellung von Geldern für eine unabhängige Risikoforschung
gefordert wird, unterstützt der Petitionsausschuss dies nicht. Für bestimmte
Amtshandlungen im Bereich der Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheit
werden Gebühren erhoben. Hierbei wird auf die Gebühren für die Zulassung und
Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln hingewiesen, die vom BVL erhoben
werden. Das BfR erhebt zukünftig u.a. auch Gebühren bei der Zulassung von
Bioziden. Die Bundesregierung hat zudem darauf hingewiesen, dass auf
Bundesebene eine Trennung von Risikomanagement und Risikobewertung erfolgt
ist. Die Errichtung des BfR als Risikobewertungsbehörde, die in ihrer
wissenschaftlichen Bewertung, Forschung und Kommunikation weisungsunabhängig
ist und ausschließlich durch öffentliche Gelder finanziert wird, gewährleistet in
besonderer Weise unabhängige Forschung und Beratung für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – zur
Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur
Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)