Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Bundestags
Eine schneller Anwendbarkeit der Änderung des Gesetzes zu Cannabis auf Rezept für austherapierte Schmerzpatienten.
Begründung
Armgard Düster, [14.03.17 04:14] Eilantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Freude habe ich (und sicherlich noch sehr viele Menschen mit mir) zur Kenntnis genommen, dass durch die Änderung des "Cannabisgesetzes" endlich die wirkungsvollste und schonendste Pflanze, die bei der Schmerzminimierung nicht die inneren Organe zerstört, zum Einsatz kommen kann. Für viele Schmerzpatienten kommt diese Gesetzesänderung zu spät. So auch für mich. Durch die im vergangenem und diesem Jahr erfolgten Schmerztherapien hat meine mir verbliebene Restniere Schaden genommen. Meine Hoffnung, nun durch die Gesetzesänderung möglich gemachten Zugriff auf Cannabispräparate, diese auf Rezept zu erhalten, wurde bitter enttäuscht, da das Gesetz zwar da, aber in nächster Zeit noch nicht anwendbar ist.
Meine Bitte an den Petitionsausschuss ist, die Anwendbarkeit dieses Gesetzes zu beschleunigen bzw. unbürokratisch beschleunigte Ausnahmegenehmigungen für Schmerzpatienten, die keinen Ausweg mehr sehen, zu erwirken.
Der nächste Schritt für diese "austherapierten" Schmerzpatienten wäre eben, dieses schmerzvolle Leben freiwillig zu verlassen, was die Folgekosten der zerstörten inneren Organe erheblich verringern würde, aber auch wieder nicht der Legalität entspräche.
Ich glaube, ich spreche im Sinne Vieler, die ich nicht mehr in der Lage bin, zu aktivieren. Außerdem würde die schnellere Freigabe der entsprechenden Cannabispräparate einen nicht unerheblichen Kostenaufwand vermeiden, der durch die Folgetherapien durch die zerstörten inneren Organe entstanden ist und weiterhin entsteht.
Ich verbleibe in der Hoffnung auf eine schnelle Bearbeitung mit hoffnungsvollen Grüßen
Armgard Düster In 53343 Wachtberg