Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Der Bürger muss kostenfrei die Möglichkeit haben gegen untätige Behörden vorzugehen. Sowas wie auf kommunaler Ebene der Schiedsmann. Sollte dieser den Einwänden des Bürgers recht geben, dann muss es dem Bürger kostenfrei möglich sein eine Verwaltungsklage gegen die entsprechende Behörde bzw den zuständigen Beamten zu führen.
Begründung
Stellen sie sich vor, sie zeigen der Naturschutzbehörde, den Wasserbehörden, oder ihrem Ordnungsamt eine Vergehen an und nach Wochen können sie nicht erkennen, dass ihre Anzeige eine Konsequenz hervor gerufen hat. Sie fragen nach und die Antwort ist "Datenschutz wir dürfen ihnen keine Auskunft geben". Es passiert immer noch nichts und sie fragen erneut nach. Die selbe Antwort. Sie schreiben an den Chef der entsprechenden Behörde. Die Antwort lautet "Ich werde das ganze prüfen und komme wieder auf sie zu" . .... Das könnte man jetzt noch fortsetzen. Wochen vergehen, unter Umständen versickern Abwässer wochenlang, oder Tiere werde schlecht gehalten, oder es werden unrechtmäßig Gebäude errichtet... oder, oder.