Region: Hamburg

Bestattungsfreiheit jetzt: Urne zu Hause - Schluss mit der Länder-Ungleichheit.

Petition richtet sich an
Hamburgische Bürgerschaft

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1.212 von 7.100 für Quorum in Hamburg Hamburg

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Petition richtet sich an: Hamburgische Bürgerschaft

Wir fordern die bundesweite Anpassung des Bestattungsrechts, um die private Aufbewahrung von Urnen und die Ascheverstreuung an persönlichen Orten zu ermöglichen.

Die Diskussion ist nicht neu. Bereits heute zeigen einige Bundesländer, dass eine Lockerung der strengen Regeln möglich ist:

  • Bremen – Der historische Vorreiter: Als einziges Bundesland erlaubt der Stadtstaat Bremen seit Langem unter bestimmten Auflagen die Verstreuung von Totenasche auf ausgewiesenen Flächen (z. B. auf Friedhöfen oder im Wattenmeer) oder sogar auf privaten Grundstücken. Dies beweist, dass eine Alternative zum Friedhofszwang würdevoll umsetzbar ist.
  • Rheinland-Pfalz – Der jüngste Schritt: Mit der kürzlichen Gesetzesreform hat Rheinland-Pfalz den Friedhofszwang für Urnen im Wesentlichen aufgehoben und erlaubt die private Aufbewahrung der Urne zu Hause – vorausgesetzt, der Wille des Verstorbenen wurde schriftlich verfügt.
  • Aktuelle Grauzone bei der Obhut: Darüber hinaus besteht bereits in vielen Bundesländern die juristische Grauzone, dass Angehörige die Urne in Obhut bekommen, wenn sie eine Nachweis über eine Beisetzungsstelle im liberalen Ausland (wie der Schweiz oder den Niederlanden) erbringen. Dies ist ein bürokratischer Umweg, der die tiefe Verbundenheit der Angehörigen mit der Urne anerkennt, aber den Todestourismus fördert.

Wir fordern, dass dieser Wunsch nach Nähe und individueller Gestaltung nicht länger durch unnötige Bürokratie ins Ausland verlagert werden muss, sondern dass die Freiheit im Umgang mit den sterblichen Überresten endlich bundesweit als Ausdruck der Selbstbestimmung im Tod verankert wird.

Begründung

Selbstbestimmung im Tod – es Schluss sein mit der Länder-Ungleichheit beim Friedhofszwang!

Wir fordern die bundesweite Anpassung des Bestattungsrechts, um die private Verfügung über die Asche Verstorbener zu legalisieren und somit die Länder-Ungleichheit zu beenden.

Das Festhalten am Friedhofszwang in den meisten Bundesländern ist ein Anachronismus, der dem Gleichheitsprinzip und dem modernen Verständnis von Selbstbestimmung widerspricht. Die aktuelle Rechtslage schafft eine massive Ungleichheit und einen unnötigen Eingriff in das private Trauererleben.

1. Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip und künstliche Ländergrenzen
Das deutsche Bestattungsrecht ist Ländersache, was zu einer Länder-Ungleichheit führt, die in einer modernen Gesellschaft nicht mehr tragbar ist:

  • Im Stadtstaat Bremen ist die Beisetzung oder Verstreuung der Asche am Wunschort (z.B. auf dem eigenen Privatgrundstück) unter bestimmten Auflagen bereits erlaubt.
  • Das Land Rheinland-Pfalz hat den Friedhofszwang für Urnen im Wesentlichen aufgehoben und ermöglicht die private Aufbewahrung der Urne zu Hause.

Warum darf ein Bürger in Hamburg, Schleswig-Holstein oder Bayern nicht, was in Bremen und Rheinland-Pfalz legal ist? Dieser Unterschied zwingt Bürger in die Bürokratie oder in den sogenannten "Aschetourismus" ins europäische Ausland, um ihre letzten Wünsche zu erfüllen.

2. Selbstbestimmung endet nicht mit dem Tod
Unsere Gesellschaft bejaht heute umfassende Rechte auf Selbstbestimmung: Bürger können ihren Namen und sogar ihr Geschlecht ändern. Doch über die Asche eines geliebten Menschen zu entscheiden, bleibt verboten.
Das geltende Gesetz missachtet unserer Meinung nach, dass tief menschliche Bedürfnis der Angehörigen nach Nähe und einem individuellen Gedenkort, selbst wenn der Verstorbene zu Lebzeiten dies ausdrücklich gewollt oder verfügt hat. Die Regelung verkennt, dass die Nähe zur Urne für viele ein elementarer Bestandteil der Trauerarbeit ist und die Schaffung eines würdevollen, persönlichen Abschiedsortes ermöglicht.

3. Die Zeit ist reif für eine bundeseinheitliche Lösung
Wir möchten die Parlamente auffordern, dem Beispiel der liberalen Vorreiter zu folgen und eine bundesweit einheitliche Gesetzeslösung zu schaffen, die folgendes ermöglicht:

  • Die private Aufbewahrung der Urne zu Hause nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz.
  • Die Ascheverstreuung oder -beisetzung am Wunschort nach dem Vorbild von Bremen.

Geben Sie den Bürgern die Freiheit zurück. Sorgen Sie dafür, dass der letzte Wunsch nach individueller Gestaltung und Nähe nicht länger an Ländergrenzen scheitert.

Unterstützen Sie uns, damit die Würde und das Recht auf freie Trauer in ganz Deutschland gelten!

Europa als Vorbild: Deutschland als trauriger Sonderweg
Die Europäische Union garantiert die Freizügigkeit und den Abbau von Barrieren. Doch beim elementaren Wunsch nach einem selbstbestimmten Abschied ist Deutschland ein europäischer Sonderweg.

Nahezu alle unsere direkten Nachbarstaaten und viele EU-Länder haben den Friedhofszwang liberalisiert oder ganz abgeschafft.

  • Niederlande 🇳🇱 Vollständige Freiheit: Nach einer Einäscherung wird die Urne den Angehörigen ausgehändigt. Sie kann zu Hause aufbewahrt oder nahezu überall (z.B. im eigenen Garten) beigesetzt/verstreut werden.
  • Schweiz 🇨🇭 Vollständige Freiheit: Die Urne wird den Angehörigen ausgehändigt. Die Asche darf im privaten Bereich aufbewahrt oder an jedem geeigneten Ort in der Natur verstreut werden (z.B. Berg, Wald, Fluss).
  • Frankreich 🇫🇷 Urnen-Aufbewahrung verboten, aber Naturbestattung erlaubt: Die Asche darf auf speziellem Grund oder in der Natur verstreut werden. Die Urne muss nach einer gewissen Zeit beigesetzt werden.
  • Spanien 🇪🇸 Sehr liberal: Die Bestattungsgesetze sind regional geregelt, erlauben aber oft die Aufbewahrung der Urne zu Hause und die Beisetzung/Verstreuung an privaten Orten oder im Meer.
  • Polen 🇵🇱 Streng, aber im Wandel: Die Gesetze sind traditionell strenger. Es gibt einen Friedhofszwang, aber die Debatte über eine Lockerung ist in vollem Gange und die Gesetze werden teils flexibler ausgelegt.
  • Dänemark 🇩🇰 Sehr liberal: Die Asche darf mit Genehmigung der Behörden an fast jedem Ort in der Natur verstreut werden (z.B. auf See, über Land). Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause ist ebenfalls möglich.

Die Konsequenz: Wer in Deutschland eine Urne zu Hause aufbewahren möchte, muss den umständlichen und teuren Weg über eine Kremation im Ausland (z.B. Niederlande, Tschechien) wählen.

Wir fordern, dass die deutsche Gesetzgebung die Freizügigkeit der Trauer endlich anerkennt und Bürgern die gleiche Selbstbestimmung gewährt, die in den meisten unserer europäischen Nachbarstaaten längst gelebte Realität ist!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andre Hahn Bestattungen Hamburg e. K, Ammersbek
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.10.2025
Sammlung endet: 14.04.2026
Region: Hamburg
Kategorie: Bürgerrechte

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Der Friedhofszwang stammt aus einer Zeit, in der Feuerbestattungen unüblich waren und diente der Reinhaltung des Grundwassers. Friedhöfe wurden deshalb immer an den Ortsgrenzen angelegt. Asche hingegen kontaminiert weder Wasser noch Böden und ist im Gegenteil gut für die Natur. Meine Kinder sind angewiesen, meine Asche auf privatem Grund an die Pflanzen zu verteilen, was absurderweise bisher illegal ist.

Muss man diese Petition mit so einem unpassendem Bild illustrieren? Ein schwarzer Mann öffnet den Deckel einer viel zu großen Urne und lächelt breit. Seine andere Hand umfasst seine weiße Begleiterin, die sich am Kamin abstützt und schaut neugierig, welcher Geist jetzt wohl der Urne entschweben könnte. Eine Szene, die eher abbildet, wie ein junges Pärchen in einem Antiquitätenladen eine neue Vase findet. Bitte legen sie die Bildquellen offen inklusive der KI,die dabei geholfen haben könnte.

Warum Menschen unterschreiben

Gleiches Recht für alle.
Was spricht dagegen, die Urne zuhause aufzubewahren oder die Asche an einen persönlichen Ort zu verstreuen.
Es ist etwas sehr persönliches und sollte erlaubt sein.
Es geht wie immer nur ums liebe Geld.

Da ich diesen Wunsch auch habe: Bestattungsfreiheit, private Aufbewahrung der Urne und das Verstreuen der Asche an einem persönlichen Ort.

Wegen der Selbstbestimmung.

Ich finde, dass jeder selbst entscheiden sollte, wie er Seine Angehörigen bestatten möchte.

Da ich dafür bin, das Menschen selbst entscheiden sollten ob sie beerdigt werden wollen oder eben nicht. Ich finde der Staat hat nicht das Recht Menschen diese Selbstbestimmte Entscheidung abzusprechen.

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