Besuchsvisum für über 90-jährige Mutter aus der Türkei ermöglichen - Menschlichkeit vor Bürokratie

Petition richtet sich an
Auswärtiges Amt in Deutschland, Deutsche Auslandsvertretung / Botschaft in der Türkei, ggf. Innenministerium (Deutschland)

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Petition richtet sich an: Auswärtiges Amt in Deutschland, Deutsche Auslandsvertretung / Botschaft in der Türkei, ggf. Innenministerium (Deutschland)

Wir fordern die zuständigen deutschen Behörden auf, einer über 90-jährigen Mutter aus der Türkei ein Besuchsvisum (Schengen-Visum) zu erteilen, damit sie ihren Sohn in Deutschland besuchen kann.

Die Antragstellerin hat bereits in der Vergangenheit ein Visum erhalten und ist stets fristgerecht in die Türkei zurückgekehrt. Dennoch wurde ihr aktueller Antrag mit der Begründung abgelehnt, dass Zweifel an ihrer Rückkehrbereitschaft bestehen.

Wir fordern eine erneute, faire und humane Einzelfallprüfung unter besonderer Berücksichtigung ihres hohen Alters, ihrer Lebensumstände sowie ihrer familiären Bindungen in der Türkei.

Begründung

Die betroffene Mutter ist über 90 Jahre alt und lebt alleine in einem Dorf in der Türkei unter schwierigen Bedingungen, insbesondere ohne ausreichende Heizung im Winter.

In diesem hohen Alter ist der Kontakt zur Familie von unschätzbarem Wert. Es geht nicht um Migration oder dauerhaften Aufenthalt, sondern ausschließlich um die Möglichkeit, ihren Sohn in Deutschland zu besuchen und gemeinsame Zeit zu verbringen.

Trotz vorhandener Rückkehrbindungen wie Rente, Eigentum und Familie in der Türkei wird ihr pauschal unterstellt, dass sie nicht zurückkehren würde. Dies wird der individuellen Situation nicht gerecht.
Diese Petition steht für Menschlichkeit, Würde und das Recht auf Familie – insbesondere im hohen Alter.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Fahri Sahin, Nidda
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.04.2026
Sammlung endet: 09.10.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Migration

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Noch kein PRO Argument.

Kein Visum ohne Rückkehrgarantie. Bei fehlender finanzieller Kraft des Sohnes für §66-Erklärung ist die Ablehnung zwingend, um Staatshaushalt zu schützen. Die Lösung ist nicht die Einreise der 90-Jährigen mit unkalkulierbarem Pflege-Risiko, sondern der Besuch des Sohnes in der Türkei. Dieser hat keine Visum-Hürden, garantiert die Rückkehr und belastet keine Solidargemeinschaft. Forderung nach Visum ohne Gegenleistung ist unzulässige Kostenverlagerung.

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