Region: Hessen
Bürgerrechte

100.000 Euro Straßenbeitrag in Battenberg/Hessen stoppen!

Petition richtet sich an
Stadtverordnetenversammlung, Magistrat der Stadt Battenberg / Hessischer Landtag, Wiesbaden
810 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

810 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

05.07.2023, 14:24

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe UnterstützerInnen der Petition,

leider wurde weder von der Stadt Battenberg noch vom Hessischen Landtag der Petition entsprochen. Insofern ist dies die letzte Nachricht. Hermann und Ines Gahr mussten ihr Haus verkaufen und leben jetzt bei der Familie.

In Hessen aber geht es weiter: Wir hoffen, dass wir im Zuge einer entsprechenden Gesetzesänderung zur landesweiten Abschaffung entweder eine rückwirkende Komplettabschaffung bis 1.1.2028 erreichen (wie in NRW angekündigt), oder dass wir zumindest eine Härtefallregelung nach bayerischem Vorbild erzielen.

Die aktuelle Landtagsdebatte vom 28.6.2023 war Anlass für eine weitere Anfrage an den Innenminister und einen Abgeordneten. Sie betrifft auch angebliche Sonderregelungen für Härtefälle.

Innenminister Peter Beuth (CDU) und die Redner der Regierungskoalition erklärten am 28.6.2023, es gäbe beim Thema Straßenbeiträge nichts Neues. Angesichts der in der Anhörung bekanntgewordenen Mißstände hat Straßenbeitragsfreies Hessen, die AG hessischer Bürgerinitiativen, direkt beim Innenminister nachgefragt:

Waren Beuth die in der schriftlichen Anhörung geschilderten Mißstände bis hin zur Manipulierung und Vernichtung von Urkunden in den Kommunen tatsächlich bekannt? Wusste Beuth von den Fördermittel-Tricksereien in den Verwaltungen? Muss Beuth als zuständiger Innenminister da nicht einschreiten? War bekannt, dass in Einzelfällen über 50.000 € als jährlich wiederkehrender Straßenbeitrag zu zahlen sind, und dass jede zweite Kommune, die sich für wiederkehrende Beiträge entschied, diese bereits nach kurzer Zeit wieder abgeschafft hat? Im Anschreiben an den Innenminister werden weitere Mißstände aus der Anhörung exemplarisch genannt. ...

Die Anfrage an Minister Beuth finden Sie unter strassenbeitragsfrei.de/2023/AG_Anfrage_an_HMdIS_PBeuth_01-07-2023.pdf, die heutige Pressemitteilung einschließlich Quellenangaben dazu lesen Sie hier strassenbeitragsfrei.de/2023/PM_Fragen_An_HMdIS_Beuth_05072023.pdf

Ebenfalls bei der Debatte erklärte Markus Hofmann, der kommunalpolitische Sprecher von B90-Grüne: „Darüber gibt es sogar noch eine Sonderregelung, bei denen man wegen übertriebener Härten die Straßenbeiträge aussetzen kann.“ (Aufzeichnung www.youtube.com/watch?v=yoLyYr6mGWQ, ab Minute 22:36). Da viele von uns leider wenig bis kein Entgegenkommen der Kommunen erfahren haben, haben wir bei Herrn Hofmann angefragt

Was ist die erwähnte „Sonderregelung“?
Wo wird darüber informiert?
Was sind die Kriterien für „übertriebene Härte“?
Ist es „übertriebene Härte“, wenn wegen des geforderten Straßenbeitrags die Immobilie verkauft werden muss?
An wen wendet sich der Betroffene im Bedarfsfall?

Ist die genannte „Sonderregelung“ dem Landtag, speziell auch dem Petitionsausschuss, bekannt?

Die letzte Frage stellten wir aufgrund der Ablehnung der Petition Nr. 02462/20 „100.000 Euro Straßenbeitrag in Battenberg/Hessen stoppen!“ vom Februar 2021. Das Rentner-ehepaar Gahr musste bekanntlich sein Haus wegen des Straßenbeitrags verkaufen. Unserer Petition an die Stadtverordneten in Battenberg blieb ebenso ergebnislos wie der Teil der Petition an den Hessischen Landtag. Der nichtssagende Bescheid aus dem Landtag bzw. aus dem beauftragten Innenministerium kam mit viel Verspätung erst im Januar 2023 (strassenbeitragsfrei.de/battenberg/Antwort_von_HmdIS_Landtag_02_2023.pdf).

Wie schon mitgeteilt findet im Wiesbadener Landtag die dritte Lesung zum SPD Gesetzentwurf „Gesetz zur vollständigen Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen“ in der Plenarwoche vom 18. bis 20. Juli statt, eine Partei hat bereits angekündigt, die namentliche Abstimmung zu beantragen. Informationen zum genauen Termin und den Modalitäten folgen.

Und am 8. Oktober 2023 können Sie mit Ihrer Stimme bei der Landtagswahl die schwarzgrünen Straßenbeiträge abwählen.

Damit möchte ich schließen und mich nochmals sehr herzlich für Ihrer Unterstützung bedanken.

Alles Gute + beste Grüße!
Andreas Schneider

P.S. Falls Sie weiterhin beim Thema "Strabs" auf dem Laufenden bleiben wollen: www.strassenbeitragsfrei.de oder email an info@strassenbeitragsfrei.de für die gelegentlichen Newsletter


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