Región: Baviera
Derechos de los animales

Änderung des Jagdrechtes beim Abschuss von Haustieren

Petición a.
Bayerischer Landtag
173 Apoyo 64 En. Baviera

Colecta terminada.

173 Apoyo 64 En. Baviera

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta terminada.
  3. Enviado el 28/09/22.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

10/06/2021 15:05

Der Satzbau musste angepasst werden


Neuer Petitionstext:

www.abschaffung-der-jagd.de/haustiere/

Jährlich werden in Deutschland 300000 Katzen und bis zu 30000 Hunde von Jägern erschossen. Laut Jagdgesetz ist es einem Jäger erlaubt ein wilderndes Haustier zu erschiessen wenn es zwischen 200 und 500 Meter von letzten bewohntem Haus entfernt ist.

Leider ist dies sehr oft nicht der Fall, viele Jäger erschiessen Hunde und Katzen weil sie Angst um ihr Niederwild im Revier haben, oder fustriert sind nichts erwischt zu haben.

Dabei kommt es sehr selten vor das ein Hund einen Hasen oder ein Reh angreift um es zu erlegen.

Bei Katzen ist dies noch viel seltener der Fall da sie fast immer den Kürzeren ziehen wenn sie sich wirklich mal mit einem Hasen oder einem Fasan anlegen sollten.

Ich selbst kenne vieleeinige Jäger und es liegt mir fern alle Jäger über einen Kamm zu scheren, Jägersie sind wichtig um manche Populationen in Zaum zuhalten besonders in Niederbayern haben sich Rehe leider zu einer regelrechten Gefahr für Verkehrsteilnehmer entwickelt ganz ohne Jäger geht es leider eben auch nicht.

Trotzdem fordern wir ein generelles Abschussverbot für Haustiere oder zumindes eine Ausweitung des Mindesabstandes von 300 auf 1200 Meter, ausserdem ein Verbot das Fallen gegen Haustiere eingesetzt werden dürfen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 51 (23 in Bayern)


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