Änderung von § 201 Abs. 2 und Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren)
Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
11 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Gestartet 2020
Sammlung beendet
Eingereicht
Dialog
Beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.