Alueella: Köngen
Liikenne

Aktiver Lärmschutz für Köngen

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Vetoomus on osoitettu
Gemeinde Köngen
483 Tukeva 434 sisään Köngen

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

483 Tukeva 434 sisään Köngen

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

15.01.2015 klo 21.46

Konkretisierung der Angaben zur Senkung des Schalldruckpegels in Köngen durch Maßnahmen lt. Bericht des Ingenieurbüros Mörgenthaler.
Neuer Petitionstext: Die Petition der Bürgerinitiative „Lärmschutz jetzt:

• Sie erhebt rechtlichen Anspruch auf aktiven Lärmschutz zur Abwendung von Gesundheitsrisiken betroffener Bürger, denn Lärm und Feinstaub machen krank.

• Sie stützt sich dabei auf den Lärmaktionsplan des Ingenieursbüros Mörgenthaler, aus dem eindeutig die Autobahn A 8 als größte Lärmquelle Köngens hervorgeht.

• Sie fordert „aktiven Lärmschutz“ weil ein weiterer zusätzlicher und
signifikanter Lärmeintrag durch die Neubahnstrecke Stuttgart – Ulm entsteht und laut
Planfeststellungsbeschluss wird dies nicht durch Maßnahmen der Bahn
Kompensiert.

• Die Petition setzt sich für eine Lösung in Form einer wirtschaftlich sinnvollen und auch für nachfolgende Generationen dauerhaften Lösung ein. Dies würde gemäß
Konzeptvorschlag des Ingenieurbüros Mörgenthaler mindestens eine Lärm-Halbierung
für mehr als 6.000 Senkung des Schallpegels um bis zu 7 db (A) im Gebiet Burg bedeuten. Insgesamt profitieren über 50% der Einwohner bedeuten. von der Maßname. -6 db entsprechen einer Halbierung des Schalldruckpegels.

• Die Petition setzt sich für eine Wall-Lösung ein, die zeitnah und innerhalb des bestehenden Zeitfensters mit einer kostengünstigen und unbedenklichen Material-Aufschüttung realisiert werden soll. Hierzu könnte z.B. das derzeit anfallende Abraumvolumen der ICE-Neubaustrecke Stuttgart – Ulm verwendet werden.

• Sie fordert, dass Lärmschutz-Versäumnisse aus der Vergangenheit nicht weiter auf dem Rücken der Einwohner Köngens ausgetragen werden, und will, dass „aktiver Lärmschutz“ als prioritäre Maßnahme realisiert wird und nicht durch andere Projekte weiter verzögert wird.


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