29.08.2017, 10:53
Pet 1-17-09-754-027646
Alternative Energiequellen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, keine Hermesbürgschaften für die Errichtung von
Atomkraftwerken im Ausland zu erteilen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es liegen 620 Mitzeichnungen und 61 Diskussionsbeiträge vor. Ferner gingen
mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung ein, die wegen des
Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen
werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die
Bundesregierung der 17. Wahlperiode habe die zuvor national geltenden Leitlinien
außer Kraft gesetzt. Hermesbürgschaften für Atomprojekte würden nun wieder
unterstützt. Durch die Sicherung von Exportgeschäften der deutschen Atomwirtschaft
leiste die Bundesregierung der weltweiten Verbreitung der Kernenergie unter Einsatz
deutscher Steuergelder Vorschub. Vor allem in Schwellenländern seien die
Sicherheitsstandards nicht mit denen in Industriestaaten vergleichbar. Nach dem
Beschluss des deutschen Atomausstiegs müsse konsequenterweise auch die
Exportförderung der Technologie beendet werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung sowie des zuständigen
Fachausschusses angeführter Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss betont, die Gewährleistung besonders hoher
Sicherheitsanforderungen und einheitlicher Standards ist vor allem im Bereich der
Nukleartechnologien ein wichtiges Anliegen. Der Themenkreis einschließlich
deutscher Bürgschaften für internationale Atomprojekte wurde in der vergangenen
17. Legislaturperiode intensiv in verschiedenen Gremien des
Deutschen Bundestages diskutiert und war Gegenstand zahlreicher
parlamentarischer Anfragen. Auch in der 18. Wahlperiode hat sich der
Deutsche Bundestag bereits im Rahmen einer Plenardebatte aufgrund eines dazu
eingebrachten Antrages (Bundestags-Drucksache 18/1336) mit der Thematik befasst
(Plenarprotokoll 18/33). Die genannten Dokumente können unter www.bundestag.de
eingesehen werden.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
fest, die Bundesregierung ist sich der besonderen Sensibilität von Nuklearprojekten
auch im Ausland bewusst. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Petitionsausschuss
die Entscheidung der Bundesregierung vom 4. Juni 2014, wonach grundsätzlich
keine Exportkreditgarantien, sogenannte Hermesdeckungen, mehr für Lieferungen
und Leistungen für Nuklearanlagen im Ausland übernommen werden. Dieser
Deckungsausschluss gilt sowohl für Neubauten als auch Bestandsanlagen.
Künftig sind nur noch in Ausnahmefällen Exportkreditgarantien im Nuklearbereich
möglich. Dazu gehören Lieferungen und Leistungen für bereits bestehende
Nuklearanlagen, wenn diese zu einem Mehr an Sicherheit führen oder aber der
Stilllegung, dem Rückbau sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen.
Vom grundsätzlichen Deckungsausschluss ausgenommen sind zudem Lieferungen
und Leistungen für Nuklearanlagen, die nicht der kommerziellen Stromerzeugung
dienen. Dazu gehören beispielsweise Forschungsreaktoren sowie
nuklearmedizinische Anlagen.
Die Entscheidung verdeutlicht aus Sicht des Ausschusses, dass Deutschland sich
auch im Ausland für eine Erhöhung der nuklearen Sicherheit einsetzt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung (PDF)