Alternative Energiequellen - Verbundnetz von Wasserkraftwerken entlang des Rheins

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

202 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

202 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

29.08.2017, 10:50

Pet 2-17-18-754-032425Alternative Energiequellen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition fordert im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien einen
Beschluss zum Bau und zur Vernetzung von kleinen Wasserkraftwerken über die
gesamte Länge des Rheins.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass zur Sicherung der Energiewirtschaft
und der sukzessiven Abschaltung der deutschen Kernkraftwerksanlagen sich der
Rhein mit seiner Länge von 1.465 km zur Nutzung der Wasserkraft anbieten würde.
Als mögliche Finanzierung regt die Petition eine Bürgerbeteiligung an.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die Abschlusstermin für
die Mitzeichnung 202 Unterstützer fand sowie auf der Internetseite des
Petitionsausschusses 113 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eingeholt.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf dieser Grundlage wie
folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass sich die Bundesrepublik Deutschland für den
Ausbau erneuerbarer Energien ambitionierte Ziele gesetzt hat. Auch wenn die
Nutzung der Wasserkraft in Deutschland einen hohen Ausbaugrad erreicht hat,
werden weitere Ausbaupotentiale gesehen. Die wesentlichen Potenziale der
Wasserkraft in Deutschland liegen dabei im Ersatz, in der Modernisierung und

Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie im Neubau an bestehenden
Querbauwerken. Da der Neubau von kleinen Wasserkraftanlagen insbesondere aus
Sicht des Naturschutzes auch kritisch gesehen wird, bedarf es hierbei einer
differenzierten Abwägung zwischen den Belangen des Klima-, Natur- und
Gewässerschutzes.
Da beim Ersatz, der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie
beim Neubau an bestehenden Querbauwerken alle Umwelt- und
Naturschutzanliegen berücksichtigt werden müssen, hat das BMU eine Studie in
Auftrag gegeben, um die Potenziale der Wasserkraftnutzung auch unter
Berücksichtigung der gewässerökologischen Situation ermitteln zu lassen. Diese
Studie kann unter www.erneuerbare-energien.de heruntergeladen werden. Die
Untersuchung hat ergeben, dass die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig um
etwa 3,5 Terawattstunde gesteigert werden kann, insbesondere durch die
Modernisierung und die Erweiterung bestehender Anlagen und durch vereinzelten
Neubau von Anlagen an bestehenden Querbauwerken.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Förderung der Wasserkraftnutzung im
Wesentlichen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt wird. Mit der
vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 verabschiedeten Novelle des EEG, die
zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, werden die Anreize zur Realisierung der
vorhandenen Wasserkraft-Potenziale nochmals verbessert.
So wird z.B. die Leistungssteigerung und Modernisierung bestehender großer
Wasserkraftanlagen stärker als bislang angereizt. Genau in diesem Segment werden
auch die zentralen Ausbaupotenziale gesehen. Der Petitionsausschuss weist darauf
hin, dass die im EEG gesetzten Anreize zum Ausbau der Wasserkraftnutzung durch
entsprechende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz begleitet und unterstützt
werden. So haben die zuständigen Behörden gemäß § 35 Absatz 3
Wasserhaushaltsgesetz zu prüfen, ob an bestehenden Staustufen und sonstigen
Querverbauungen, deren Rückbau langfristig nicht vorgesehen ist, eine
Wasserkraftnutzung möglich ist. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu veröffentlichen.
Weiterhin stellt der Petitionsausschuss fest, dass für die konkrete Umsetzung von
Kraftwerksvorhaben ein umfassendes Genehmigungsverfahren notwendig ist, bei
dem insbesondere die Vereinbarkeit der Wasserkraftnutzung mit den
gewässerökologischen Zielen, mit der Schifffahrt und mit den Zielen des
Hochwasserschutzes geprüft wird. Dabei ist nicht der Staat, sondern ein
Projektentwickler oder ein Investor für die Realisierung von derartigen

Kraftwerksprojekten verantwortlich. Für die Realisierung derartiger Projekte im
Einzelfall kann die Zusammenarbeit mit einem industriellen Partner aus dem
Wasserkraftbereich, einem Planungsbüro oder einem Hersteller für
Wasserkraftanlagen, gegebenenfalls auch mit einer wissenschaftlichen Institution,
wie z.B. dem Netzwerk "Technologiekompetenz Fluss-Strom" sinnvoll sein.
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass die
Anreize zum Ausbau der Wasserkraftnutzung ausreichen, um die bestehenden
Wasserkraftpotenziale in Deutschland zu realisieren. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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