22.12.2020, 12:16
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Jahr geht zu Ende und damit auch die coronabedingte Regelung der LTK BW für 2020, die Anforderung an Fortbildungsstunde um 50% zu reduzieren und davon maximal 50% an Nicht-Präsenzfortbildungen anzuerkennen. Da es bisher keine Regelung der Fortbildungspflicht für 2021 gibt, habe ich den Vorstand der Kammer gebeten sich zeitnah mit dem Thema auseinanderzusetzen und für 2021 eine Anerkennung von online-Fortbildungsstunden zu beschließen. Über die Fortschritte werde ich Sie auf dem Laufenden halten.
Ihnen alle frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr, bleiben Sie gesund
Mattias Frank