Regione: Germania

Angriffskrieg anklagen, egal wer ihn führt

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Bundeskabinett

225 Firme

La petizione è stata deferita come materiale

225 Firme

La petizione è stata deferita come materiale

  1. Iniziato 2023
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 11/10/2023
  4. Dialogo
  5. Concluso

Novità

04/05/2023, 05:31

Wir haben die Begründung fachlich präzisiert.


Neue Begründung:

Es ist eine wichtige Zukunftsaufgabe eine umfassende Reform der UNO auf den Weg zu bringen. Die Petition zielt auf die Ächtung des Krieges durch ein starkes Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) für das Verbrechen der Aggression ein, weil die bestehende Regelung von ihren strukturellen Doppelstandards befreit werden muss.

EsDa es sich bei der Aggression um das schwerste Verbrechen gegen den internationalen Frieden handelt, sollte diesem auch mit den Mitteln des Völkerstrafrechts entgegengetreten werden. Die bisherige Regelung, wonach sich eine IStGH-Zuständigkeit beim Verbrechen der Aggression nur ergibt, wenn der UN-Sicherheitsrat zustimmt, ist unbefriedigend und wird der generalpräventiven Funktion des Völkerstrafrechts nicht gerecht. Praktisch schützt diese Regelung das Führungspersonal der Ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates vor Strafverfolgung.

Mit der Ausdehnung der Zuständigkeit des IStGH auf das Verbrechen Aggression würde die willkürliche Ungleichbehandlung völkerrechtlicher Verbrechen überwunden. Damit käme die Staatengemeinschaft nicht zuletzt den berechtigten Anliegen vieler afrikanischer und südamerikanischer Länder entgegen, die das Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes dazu bereits bei den seinerzeitigen Verhandlungen so ausgestalten wollten, während bspw. Großbritannien und Frankreich sich dagegenstellten. Hier geht umes Reformen,darum, dieDoppelstandards demim GlaubwürdigkeitsverlustVölkerrecht derentgegenzuwirken. UNO entgegenwirken. Das UNO-Ziel, „künftige Generationen von der Geißel des Krieges zu befreien“, ist bis heute nicht umgesetzt. Nicht erst der Krieg gegen die Ukraine, schon der Vietnamkrieg der USA (1964 - 1975), der Krieg Frankreichs in Algerien (1954 - 1962), der von den USA mit Großbritannien geführte Irakkrieg (2003) zeigen, wie der ungelöste Nahostkonflikt, die Kriegsführung der Türkei gegen die Kurden und der völkerrechtswidrige NATO-Luftkrieg gegen Serbien, dass die Vereinten Nationen durch die Strukturen des Sicherheitsrates blockiert sind und bis heute keine Mechanismen entwickelt haben, um Aggressionskriege effektiv zu sanktionieren und zu stoppen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 148 (148 in Deutschland)


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