Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass Mitgliedsländer des UN-Sicherheitsrates die Erhebung von Anklagen am Internationalen Strafgerichtshofes wegen des Verbrechens der Aggression/ des Angriffskrieges nicht mehr blockieren können.
Die Petition lautet:
Die Bundesregierung möge sich in der Vertragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofes und in ihren Kontakten zu einzelnen Ländern dafür einsetzen, die Bedingungen für die Ausübung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes über das Verbrechen der Aggression (des Angriffskrieges) denen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anzupassen.
Reason
Es ist eine wichtige Zukunftsaufgabe eine umfassende Reform der UNO auf den Weg zu bringen. Die Petition zielt auf die Ächtung des Krieges durch ein starkes Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) für das Verbrechen der Aggression ein, weil die bestehende Regelung von ihren strukturellen Doppelstandards befreit werden muss.
Da es sich bei der Aggression um das schwerste Verbrechen gegen den internationalen Frieden handelt, sollte diesem auch mit den Mitteln des Völkerstrafrechts entgegengetreten werden. Die bisherige Regelung, wonach sich eine IStGH-Zuständigkeit beim Verbrechen der Aggression nur ergibt, wenn der UN-Sicherheitsrat zustimmt, ist unbefriedigend und wird der generalpräventiven Funktion des Völkerstrafrechts nicht gerecht. Praktisch schützt diese Regelung das Führungspersonal der Ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates vor Strafverfolgung.
Mit der Ausdehnung der Zuständigkeit des IStGH auf das Verbrechen Aggression würde die willkürliche Ungleichbehandlung völkerrechtlicher Verbrechen überwunden. Damit käme die Staatengemeinschaft nicht zuletzt den berechtigten Anliegen vieler afrikanischer und südamerikanischer Länder entgegen, die das Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes dazu bereits bei den seinerzeitigen Verhandlungen so ausgestalten wollten, während bspw. Großbritannien und Frankreich sich dagegenstellten. Hier geht es darum, Doppelstandards im Völkerrecht entgegenzuwirken.
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Änderungen an der Petition
on 04 May 2023 -
Erweiterung der Begründung
on 27 Apr 2023Da es sich bei der Aggression um das schwerste Verbrechen gegen den internationalen Frieden handelt, sollte diesem auch mit den Mitteln des Völkerstrafrechts entgegengetreten werden. Die bisherige Regelung, wonach sich eine IStGH-Zuständigkeit beim Verbrechen der Aggression nur ergibt, wenn der UN-Sicherheitsrat zustimmt, ist unbefriedigend und wird der generalpräventiven Funktion des Völkerstrafrechts nicht gerecht. Praktisch schützt diese Regelung das Führungspersonal der Ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates vor Strafverfolgung.
Mit der Ausdehnung der Zuständigkeit des IStGH auf das Verbrechen Aggression würde die willkürliche Ungleichbehandlung völkerrechtlicher Verbrechen überwunden. Damit käme die Staatengemeinschaft nicht zuletzt... further
Debate
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