Regiji: Nemčija

Wir brauchen keinen Kaviar, aber einen fairen Arbeitslohn & Steuergerechtigkeit

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
57 podpornik 56 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

57 podpornik 56 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano 202041
  4. Dialog
  5. Dokončano

19. 06. 2018 00:30

Fragmente fehlten, deshalb Text gekürzt


Neuer Petitionstext: Viele Familien oder Alleinerziehende müssen inzwischen soziale Leistungen beantragen wie zum Beispiel den Stadtpass, die Aufstockung oder wären dazu berechtigt, obwohl mindestens einer von ihnen Vollzeit arbeitet. In den 70zigern / 80zigern Jahren konnte ein Mann seine Familie mit einer Vollzeitstelle ernähren. Heute ist dies ausschließlich Besserverdienenden vorbehalten.
Ziel der Petition ist:
1. nicht nur auf diesen Missstand hinzuweisen, sondern auch, dass das unzureichende Handeln, unter anderem, aufgrund mangelnder Weitsicht nicht länger hingenommen werden kann
2. das Anbieten einer praktikablen, finanzierbaren tragfähigeren Problemlösung unter den heutigen Voraussetzungen
3. die Verantwortlichen zu zwingen sich
1. mit dem Missstand und den Ursachen detailliert auseinandersetzen,
2. meinem Lösungsansatz zumindest durchdenken,
3. diesen übernehmen oder nach anderen zukunftsträchtigen,
finanzierbare, praktikabel und bürgernahe Lösungen für die Ursachen
suchen und Konzepte entwickeln, sowie
4. zeitnah entsprechenden Gesetze verabschieden und umsetzen zu
müssen.
Das heißt ich erhebe bei weitem nicht den Anspruch abschließend alle Ursachen erkannt und DIE perfekte Lösung gefunden zu haben, vertrete jedoch die Überzeugung, dass der angebotene Lösungsansatz für uns Bürger qualitativ besser ist als der derzeit praktizierte !
Deshalb soll beschlossen werden, dass
1. Frauen und Männer für dieselbe Arbeit denselben Stundenlohn erhalten.
2. Berufe, die traditionell von Frauen ausgeübt werden, auf deren benötigte Qualifikation und deren Verantwortung überprüft und anhand dessen mit Berufen, die traditionell von Männern ausgeübt verglichen und dementsprechend in das Gehaltsgefüge angepasst werden wie zum Beispiel der Beruf der ErzieherInnen und GrundschullehrerInnen.
3. Der Mindestlohn soll der Lohn sein, der mindestens gezahlt werden soll, wenn die Arbeit keinerlei berufliche Qualifikation voraussetzt.
4. der Mindestlohn auf 120% des Existenzminimums einer vierköpfigen Familie festgesetzt wird, aktuell 16,24€ netto.
5. 120% des jährlichen Existenzminimums als Freibeträge für die Einkommensteuer und die Sozialabgaben festgelegt werden, für Singles und kinderlose Paare entsprechend niedriger.
6. Die Progression für Einkommensteuer und Sozialabgaben sanft ist: +1% pro 100€ Bruttomehreinkommen.
7. Der gesetzlich fixierte Mindestlohn nicht umgangen werden darf.
1. Verbot des Ersetzens von regulären Arbeitsstellen durch das
Beschäftigen von (einzelnen) Subunternehmern
2. Verbot von Arbeitsverträgen, die einen Lohn für Arbeiten festlegen, die
in einer entsprechenden Zeit nicht erledigt werden können wie zum
Beispiel beim Paketdienst.
3. Aufheben sämtlicher bisheriger Ausnahmen.
8. Lohn – und Gehaltskosten von allen Mitarbeitern im Staatsdienst vom Bund getragen werden, da dies Kommunen in strukturschwachen Gebieten nicht leisten können und der Finanzausgleich hierzu ebenfalls weder ausreicht noch sinnvoll ist.


Neue Begründung: Zu 1. und 2. Männer und Frauen sollten für gleiche oder ähnliche sich ähnelnde Arbeit denselben bzw ähnlich hohen Lohn erhalten:
Nicht nur Feministinnen, sondern auch Politiker der Regierungsparteien betonen immer wieder wie wichtig es
erhalten. Dies ist die Gleichberechtigung der Frau endgültig durchzusetzen und damit inbegriffen die freie Wahl des Lebensstiles, ob eine Voraussetzung dafür, dass eine Frau daheim bleiben will oder Karriere machen arbeiten gehen und ihr Mann den Haushalt und die Kinder erziehen soll. Um dies praktisch umsetzen zu können müssen Frauen für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Insofern gilt es dieses Bestreben praktisch in Gesetze und Vorschriften umzusetzen und als Staat und deren Kommunen als vorbildlicher Arbeitgeber voranzugehen, wenn Politik wieder glaubhaft werden will.
Kindererziehung übernehmen kann.
Als Beispiel soll der Beruf der Erzieherin, sowie der Grundschullehrerin, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden, jedoch mindestens die persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen aufweisen müssen wie beispielsweise ein Abteilungsleiter. Hierzu gehören *1 Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Flexibilität, Führungskompetenzen, Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, als auch selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, souveränes Auftreten, hervorragendes Wissen (Abteilungsleiter nur fachspezifisch, Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen fachspezifisch, sowie eine breite Allgemeinbildung), Teamfähigkeit und ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen. In beiden Tätigkeitsfeldern werden dieselben Fähigkeiten zu einer qualitativ hochwertigen Arbeit benötigt. Aallerdings Allerdings verdienen Erzieherinnen *2 bei Berufseinstieg 1969€ bis zu 3.639€ und höchstens bei 17 jähriger Berufserfahrung in der Regel nur beim gleichen Arbeitgeber, Grundschullehrerinnen *3 bei Berufseinstieg ab 3.383€ bishin 4.983€ mit Erfahrung , jedoch einem Arbeitgeber maximal 3.639€. Ein Abteilungsleiter *4 bei Berufseinstieg ab 6.198€ bis zu 11.410€ mit Berufserfahrung, selbst Hochschulprofessoren verdienen weniger, obwohl sie höher eingestuft werden *5 von 3.784€ bis zu 7.956€. 11.410€. Insofern sollten die Voraussetzungen für den Beruf der Erzieherin, sowie die Entlohnung der ErzieherInnen und LehrerInnen entsprechend dem des Abteilungsleiters angepasst werden, um das Ziel einer qualitativ hochwertigen Kindererziehung, Schul -und Ausbildung anzustreben und gewährleisten zu können !
Nun sagen viele vielleicht und mit Sicherheit die Finanzminister, dass dies nicht finanzierbar ist und schon gar nicht ohne Erhöhung von Steuern, vor allem, wenn der Forderung Kitas kostenlos zugänglich zu machen nachgegeben werden soll.
Dies
Die Finanzierbarkeit kann und darf weder als Argument noch als Kriterium bezüglich fairer, gleichberechtigter Entlohnung angeführt werden.
Allerdings gilt es trotzdem auf die Finanzierbarkeit, vor allem von finanzschwachen Kommunen, zu achten. Deshalb
Da jedoch finanzschwache Kommunen diese Kosten nicht tragen können, sollte erstens der Bund alle Fixkosten, im Besonderen grundsätzlich die Lohnkosten von staatlichen Angestellten und Beamten finanzieren, siehe oben Forderung 7. Zweitens darf meiner Meinung nach nicht bei für Erziehung, Bildung und Pflege gespart übernehmen. Einsparungen sollten an anderer Stelle vorgenommen werden, da sie Kinder das Kapital der Zukunft darstellen. Ebenfalls sollte aus diesen Gründen auch nicht bei der Pflege gespart werden, da kranke Kinder, Eltern, Arbeitnehmer, generell kranke darstellen und hilfsbedürftige Bürger weder nur gesunde Menschen gesellschaftlich noch und wirtschaftlich zum Erhalt und Fortschritt so beitragen können wie gesunde. können. Deshalb gilt es spätestens jetzt und zukünftig sollte grundsätzlich der Schwerpunkt im kommunalen, Landes – und Bundeshaushalt auf Erziehung, Bildung und Pflege gelegt werden.
Zu 4.
Das von der Regierung festgelegte Existenzminimum liegt für einen Single in München bei ca. 1079€. Dies würde einem Nettostundenlohn von 6,74€ entsprechen. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 8,84€ brutto, das heißt 8,14€ netto (= 120% des Existenzminimums für einen Single).
Das Existenzminimum für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern (3. und 6. Jahre alt) bei einer sehr günstigen Bruttomiete von 900€ wurde mit circa 2164€ monatlich festgelegt. Dies entspräche einem Nettostundenlohn von 13,53€. Es handelt sich um einen fiktiven Nettostundenlohn, weil das Das Existenzminimum ist ein Auszahlungsbetrag ist.
Hierdurch wird ersichtlich, dass
und somit ein fiktiver Nettostundenlohn. Da der Nettostundenlohn, den ein Familienmitglied verdienen muss um die Familie bei einer Vollzeitanstellung auf dem Niveau des Existenzminimums zu unterhalten deutlich höher Mindestlohn trotz brutto offensichtlich niedriger ist als der aktuelle Mindestlohn ! Insofern ist Nettostundenlohn des Existenzminimums muss der Mindestlohn mindestens auf das Existenzminimum einer vierköpfigen Familie anzupassen ! Jedoch sollte ebenfalls das Ansparen für mögliche netto angepasst werden! Zusätzlich gilt zu berücksichtigen, dass zukünftige Investitionen wie Wasch – und Spülmaschine, Fernseher, Auto und andere wichtige Alltagsgegenstände unter anderem eine Waschmaschine und einkommensbezogenen Ausgaben in den Mindestlohn einbezogen werden ! Ein Prozentsatz iHv mindestens 20% sollte deshalb hierfür angewandt werden. Hieraus ergibt sich aktuell: 120% von 13,53% = 16,24€ netto.
netto, die aus selben Grund auch als der jeweilige Freibetrag für die Einkommensteuer und Sozialausgaben (5) fixiert werden sollte.
Zu 5.
Da
6.
Die sanfte Progression eignet sich zum Verhindern, dass jemand, der brutto mehr verdient nach den Abzügen weniger verdient als jemand der brutto weniger Lohn bezieht. Bsp: für die ersten 100€ des Brutto über dem Freibetrag wären demnach 1€ Steuer fällig, für die zweiten 100 € höherem Brutto 2€, für die dritten 100€ 3€ usw. bis zur Höhe des Spitzensteuersatzes. Dementsprechend wäre dies auch auf
das Existenzminimum der Auszahlungsbetrag ist, muss zu versteuernde Jahreseinkommen anzuwenden.
Zu 7.
Aktuell kann
der Mindestlohn ebenfalls zum einen durch Ausnahmeregelungen für einzelne Berufsgruppen , sowie durch den Ersatz von Arbeitnehmern durch Subunternehmen, als Nettolohn fixiert werden, indem auch durch Beauftragung von Arbeiten, die Freibeträge für Einkommensteuer und Sozialabgaben entsprechend angepasst werden, entsprechend f
in der vorgegebenen Zeit nicht zu erledigen sind wie zum Beispiel bei Paketdiensten, umgangen werden.
Quellen:
*1 www.steuerklassen.com/gehalt/abteilungsleiter/
*2 gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/erzieher/?job_name=Erzieher&job-region=&location_id=&location_url=&period=year
*3 gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/grundschullehrer/?job_name=Grundschullehrer&job-region=&location_id=&location_url=&period=year
*4 gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/fuehrungskraefte-stabsfunktionen/abteilungsleiter/?job_name=Abteilungsleiter&job-region=&location_id=&location_url=&period=month
*5 gehaltsreporter.de/gehaelter-von-a-bis-z/bildung-soziales/hochschulprofessor/?job_name=Hochschulprofessor&job-region=&location_id=&location_url=&period=month



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