29.08.2017, 10:50
Pet 4-17-11-8006-029840Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass in der Callcenterbranche ein Mindestlohn
eingeführt wird. Dieser sollte wenigstens 7,50 Euro pro Stunde oder analog bei
Gehalt wenigstens 1.300 Euro pro Monat betragen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Callcenter überwiegend
nicht in Arbeitgeberverbänden organisiert und nicht tarifgebunden seien. Den
Callcenter-Mitarbeitern würden niedrige Löhne gezahlt, obwohl viele hochqualifiziert
seien und einem anspruchsvollen Tätigkeitsprofil nachgingen. Zum Teil würden
Leiharbeiter für weniger anspruchsvolle Aufgaben beschäftigt, denen eigentlich ein
gesetzlicher Mindestlohn zustehe.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 647 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 66 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Einbeziehung
der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung wie folgt zusammenfassen:
In der deutschen sozialen Marktwirtschaft ist die Aushandlung der Höhe der Löhne
und Gehälter grundsätzlich Aufgabe der Sozialpartner, also der Gewerkschaften und
der Arbeitgeberverbände. Dies ist der Kerngehalt der durch das Grundgesetz
gewährleisteten Tarifautonomie. Dort wo die Sozialpartner Unterstützung brauchen
um ruinösen Lohnwettbewerb zu verhindern, können mit den bestehenden
gesetzlichen Instrumentarien des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des
Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiArbG) allgemeinverbindliche
Lohnuntergrenzen für einzelne Branchen festgesetzt werden.
Auf der Grundlage des MiArbG können Mindestlöhne in Wirtschaftszweigen
geschaffen werden, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber bundesweit weniger
als 50 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen und ein sog.
Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte soziale Verwerfungen feststellt. Der
Hauptausschuss ist ein unabhängiges, mit Expertinnen und Experten besetztes
Gremium, das sich am 15. September 2009 unter Vorsitz von Dr. Klaus von
Dohnanyi konstituiert hat. Der Hauptausschuss befasst sich mit einem
Wirtschaftszweig, wenn die Bundesregierung, eine Spitzenorganisation der
Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer oder eine Landesregierung eine Festsetzung von
Mindestlöhnen beantragt. Für die sog. Call-Center-Branche hatte die dbb tarifunion
als eine Spitzenorganisation der Arbeitnehmer einen solchen Antrag unterbreitet.
Der Hauptausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 4. Juli 2011 mit dem Antrag der
dbb tarifunion auf Einführung eines Mindestlohns für externe Call-Center befasst.
Angesichts der vorliegenden amtlichen Daten konnte der Hauptausschuss nach
Würdigung des Antrages sowie des mündlichen Vortrages des Antragsstellers die
vom Gesetz geforderten sozialen Verwerfungen im Bereich der Call-Center nicht
feststellen. Aufgrund dieser Sachlage hatte der Hauptausschuss den Antrag
abgelehnt. Der Hauptausschuss regte jedoch an, die nachdrücklichen Bemühungen
von Arbeitgebern im Bereich Call-Center, sich in tariffähigen Arbeitgeberverbänden
zusammenzufinden, weiterzuführen.
Der Petitionsausschuss hat durch öffentliche Verlautbarungen des Call Center
Verband Deutschland e. V. (ccv) davon Kenntnis, dass derzeit der ccv Gespräche
mit mehreren Arbeitgebern über die Gründung eines tariffähigen Zweckverbandes
führt. Der noch zu gründende Zweckverband soll in Verhandlungen mit den
Gewerkschaften über einen Mindestlohn in der Branche eintreten.
Der Petitionsausschuss begrüßt es, wenn die Tarifpartner verbindliche
Lohnuntergrenzen aushandeln, da solche in deren Interesse liegen und nach Art. 9
Abs. 3 Grundgesetz die Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen auch deren Aufgabe ist. Darüber hinaus ist er der Ansicht,
dass in Bereichen oder Branchen, in denen eine tarifvertragliche Lösung nicht
gelingt, die flächendeckende Einführung von regional unterschiedlichen, aber
verbindlichen Lohnuntergrenzen von der Bundesregierung geprüft werden sollte. Er
empfiehlt daher, die Eingabe der Bundesregierung – dem BMAS – zu überweisen,
um sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen.
Der von den Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Einführung eines
Mindestlohns gefordert wird, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Begründung (PDF)