Erfolg

Arbeitslosengeld II - Schulstartpaket

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
249 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

249 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Mathias Raudies Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Arbeitslosengeld II Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Schulstartpaket
im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II vom ersten Schuljahr bis zum
zwölften Schuljahr zu gewähren. Darüber hinaus soll das Schulstartpaket auch für
Heranwachsende an weiterführenden Schulen gelten.

Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass jedes Kind hinsichtlich
dieser Leistung - unabhängig vom Schulalter und Schultypus - gleichwertig und die
Bildung als wichtigstes menschliches Gut neben der Gesundheit besonders förde-
rungswürdig sei.

Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsaus-
schusses eingestellt. Sie wurde von 249 Mitzeichnungen unterstützt. Außerdem gin-
gen 4 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat zu dieser Eingabe mehrere Stellungnahmen des Bun-
desministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Einbeziehung der-
selben lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammen-
fassen:

Mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
vom 22.12.2008 (BGBl. 2008 I S. 2955, 2957f.) wurde zum 01.08.2009, d.h. zum
Schuljahr 2009/2010, mit dem § 24a Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) eine
zusätzliche Leistung für die Schule für Schülerinnen und Schüler, die eine allge-
meinbildende Schule oder andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemein-
bildenden Schulabschlusses besuchen, neu eingeführt. Diese Regelung konzent-
rierte sich zunächst auf Kinder und Jugendliche bis zur Jahrgangsstufe 10 und damit
auf den Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses, der eine qualifizierte
Berufsausbildung wesentlich erleichtert.

Im Rahmen des Gesetzes zur verbesserten Berücksichtigung von Vorsorgeaufwen-
dungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) - erschienen im Bundesge-
setzblatt Teil 1 Nr. 43 vom 22. Juli 2009 - hat der Gesetzgeber die Begrenzung auf
Schulbesuche bis zur Jahrgangsstufe 10 gestrichen. Darüber hinaus wurde der
anspruchsberechtigte Personenkreis dahingehend ausgeweitet, dass die zusätzliche
Leistung für die Schule nicht nur für den Besuch allgemeinbildender Schulen sondern
auch für den Besuch berufsbildender Schulen gewährt wird. Damit bleiben lediglich
die Auszubildenden ausgeschlossen, die sich in einer dualen Ausbildung befinden
und deshalb Ausbildungsvergütung und ggf. ergänzend Berufsausbildungsbeihilfe
erhalten. Des Weiteren wurde geregelt, die zusätzliche Leistung für die Schule auch
an Familien zu gewähren, die für ihre Kinder den Kinderzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Damit leistet der Bund einen eigenständigen bildungspolitischen Beitrag, ohne die im
föderalen System der Bundesrepublik Deutschland grundsätzliche bestehende allei-
nige Zuständigkeit und Verantwortung der Länder für den Bereich der Ausgestaltung
der schulischen Rahmenbedingungen in Frage zu stellen.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass dem Anliegen des Petenten damit entspro-
chen worden ist. Der Ausschuss hält diese geltende Rechtslage auch für sachge-
recht und geboten.

Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.


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