05/12/2016, 04:22
Pet 1-18-06-26-024507
Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird mehr Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit bezüglich des
Umgangs mit Asylbewerbern in Deutschland gefordert.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 170 Mitzeichnungen und
78 Diskussionsbeiträge ein. Darüber hinaus liegt dem Ausschuss eine weitere Eingabe
mit verwandter Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen wird. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle angeführten Gesichtspunkte einzeln eingegangen werden
kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das Vertrauen
der Bürger in die Handlungsfähigkeit der Regierung deutlich gesunken sei und die
Gefahr eines „Rechtsrucks“ bestehe. Daher sei eine umfassende Aufklärung der
Bürger geboten, die aktuell sei und jeden erreiche. Das Verständnis und die
Bereitschaft zur Mithilfe wüchsen, wenn Wege zur Bewältigung der Flüchtlingssituation
in Deutschland und Einzelheiten zur Aufnahme sowie Abschiebung von Flüchtlingen
aufgezeigt würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das Bundesministerium des Innern
(BMI) sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) monatlich
umfangreiche Informationen zum Stand der Asylmigration heraus geben. Diese
Informationen umfassen unter anderem die mit der Petition geforderten Fakten zur
Anzahl der Asylbewerber, den Hauptherkunftsländern, der Gewährung von Asyl,
subsidiären Schutz oder der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sowie den
Ablehnungen von Asylanträgen. Sie werden durch Pressemeldungen herausgegeben
und sind auf der Internetseite des BMI
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/10/asylantraege-
september-2015.html) und auf der Internetseite des Bundesamtes
(www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20151007-
asylgeschaeftsstatistik-september.html?nn=1367522) jederzeit abrufbar.
Ferner weist der Ausschuss auf die Internetseite des Bundesamtes hin, die unter der
Rubrik „Infothek“ (www.bamf.de/DE/Infothek/infothek-node.html) gesammelte
Zahlen, Fakten und Informationen zu den Themengebieten Asyl, Migration und
Integration bereithält. Vor diesem Hintergrund teilt der Ausschuss die Einschätzung
des Petenten hinsichtlich mangelnder Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit im
Bereich des bundesweiten Umgangs mit Flüchtlingen nicht.
Der Ausschuss stellt fest, dass es im Asylverfahrensrecht eine verfassungsrechtlich
abgesicherte klare Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern gibt, die sich
bewährt hat. Den Ländern sind die Aufgaben Aufnahme, Unterbringung und
Versorgung von Asylbewerbern übertragen, der Bund ist für die Durchführung des
Asylverfahrens zuständig.
Hinsichtlich der Informationen zu der Verteilung der Asylbewerber auf die einzelnen
Länder macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass diese nach dem Königsteiner
Schlüssel erfolgt, der alljährlich neu ermittelt wird und zu zwei Dritteln auf dem
Steueraufkommen des Landes und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl beruht.
Hiervon abweichende Vereinbarungen können von den Ländern getroffen werden.
Hinsichtlich der Verteilung der Asylbewerber innerhalb eines Landes hebt der
Ausschuss hervor, dass dies dem jeweiligen Land obliegt und daher der Bund über
entsprechende Informationen nicht verfügt.
Vor dem Hintergrund der aufgezeigten und zugänglichen Informationen sieht der
Ausschuss hinsichtlich der geforderten Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit im
Bereich des Umgangs mit Asylbewerbern keinen parlamentarischen Handlungsbedarf.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung (pdf)