Kraj : Nemecko
Občianske práva

Aufforderung an Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Bundespräsident, Deutscher Bundestag, Medien ,
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13. 09. 2019, 11:42

Sehr geehrte Frau Hepold,

Ihre E-Mail vom 20.08.2019 ist bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Frau Senatorin Lompscher hat mich gebeten, Ihr Schreiben zu beantworten.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist sich Ihrer Verantwortung bewusst, Wohnraum für alle Berlinerinnen und Berliner zu schaffen. Dazu gehört auch die Aufgabe barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen bereitzustellen. Da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für übergeordnete Aufgaben der Stadtentwicklung zuständig ist, gehört die Vermittlung von Wohnraum nicht zu ihren Aufgaben. In den letzten Jahren wurde die gesetzliche Grundlage für den Bau von barrierefreien Wohnungen geschaffen und die Wohnungsbauförderung von barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen verbessert.

Die Umsetzung der genannten Grundlagen liegt unter anderem in der Hand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, an die Sie sich für die Vermittlung einer barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnung wenden können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung II | II E 141
Oberste Bauaufsicht – Koordinierungsstelle Barrierefreies Bauen


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