28.09.2021 13:04
Ungleichbehandlung von ungeimpft genesenen Personen durch den willkürlichen Entzug der gesellschaftlichen Sonderrechte (Geimpfte und Genesenen Gleichstellung). Zur Abwehr des Statusverlustes, ist der Nachweis einer bestehenden Immunreaktion gegen SARS-COV-2 rechtlich allerdings unbedeutend (Antikörper oder T-Zellen Test).
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Durchfuehrung_Impfung.html#FAQId16138618
Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?
RKI FAQ Stand 28.09.2021
„Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die weniger als 6 Monate zurückliegt. Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion muss durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion erfolgen.“
„Personen, die eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden“
„Personen, die einmal geimpft wurden, nach der ersten Impfstoffdosis eine PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und eine weitere Impfstoffdosis erhalten haben.“
„Die rechtlichen Verordnungen werden von politischen Akteur:innen verabschiedet und sind getrennt von den Empfehlungen der STIKO zu sehen, die als unabhängiges Expert:innengremium agieren und Impfempfehlungen mit Blick auf den Nutzen für das Individuum und die gesamte Bevölkerung ausspricht“