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Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst, Presse

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06.04.2018 klo 13.55

Ergänzt Filmschaffende


Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Redchte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen.**
**Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und Aushänge auf der sicheren Seite.**
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tätig zu sein, all derjenigen eingeschränkt, die nicht in institutionalisierten Medien tätig sind.
* Fotografen
* Filmschaffende
*
Presse
* Bildagenturen
* Journalisten
* Künstlern
* Unternehmen
* Vereinen
* Schulen
* Privatpersonen
massiv eingeschränkt.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen wird, ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
*Insgesamt bedarf dieses Gesetz massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit oder gar der Aufhebung oder mindestens der Nichtanwendung und klaren Ausnahmen wie es in Schweden geschieht.
Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch dieses Gesetz letztlich zu Gute kommt. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der anderweitige Brotwerwerb fehlt, auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen und Verlage zu, die unabsehbar und niemandem von Nutzen ist..**
**Datenschutz ist überaus wichtig, Rechte von Individuen gegenüber multinational operierenden Datenhändlern auch. Aber das darf nicht dazu führen, dass einem ganzen künstlerischen und journalistischen Bereich par ordre de mufti das Lebenslicht ausgeblasen wird.**
Im Namen aller Unterzeichner/innen..



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