Databeskyttelse

Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst, Presse

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Europaparlament, Bundestag, Landtage
40.383 Støttende

Dialog afsluttet

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  1. Startede 2018
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06.04.2018 13.55

Ergänzt Filmschaffende


Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Redchte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen.**
**Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und Aushänge auf der sicheren Seite.**
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tätig zu sein, all derjenigen eingeschränkt, die nicht in institutionalisierten Medien tätig sind.
* Fotografen
* Filmschaffende
*
Presse
* Bildagenturen
* Journalisten
* Künstlern
* Unternehmen
* Vereinen
* Schulen
* Privatpersonen
massiv eingeschränkt.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen wird, ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
*Insgesamt bedarf dieses Gesetz massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit oder gar der Aufhebung oder mindestens der Nichtanwendung und klaren Ausnahmen wie es in Schweden geschieht.
Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch dieses Gesetz letztlich zu Gute kommt. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der anderweitige Brotwerwerb fehlt, auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen und Verlage zu, die unabsehbar und niemandem von Nutzen ist..**
**Datenschutz ist überaus wichtig, Rechte von Individuen gegenüber multinational operierenden Datenhändlern auch. Aber das darf nicht dazu führen, dass einem ganzen künstlerischen und journalistischen Bereich par ordre de mufti das Lebenslicht ausgeblasen wird.**
Im Namen aller Unterzeichner/innen..



06.04.2018 13.26

Absatz


Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Redchte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen.**
**Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und Aushänge auf der sicheren Seite.**
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tätig zu sein, all derjenigen eingeschränkt, die nicht in institutionalisierten Medien tätig sind.
* Fotografen
* Presse
* Bildagenturen
* Journalisten
* Künstlern
* Unternehmen
* Vereinen
* Schulen
* Privatpersonen
massiv eingeschränkt.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen wird, ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
*Insgesamt bedarf dieses Gesetz massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit oder gar der Aufhebung oder mindestens der Nichtanwendung und klaren Ausnahmen wie es in Schweden geschieht.
Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch dieses Gesetz letztlich zu Gute kommt. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der anderweitige Brotwerwerb fehlt, auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen und Verlage zu, die unabsehbar und niemandem von Nutzen ist..**
**Datenschutz ist überaus wichtig, Rechte von Individuen gegenüber multinational operierenden Datenhändlern auch. Aber das darf nicht dazu führen, dass einem ganzen künstlerischen und journalistischen Bereich par ordre de mufti das Lebenslicht ausgeblasen wird.**
Im Namen aller Unterzeichner/innen..



06.04.2018 13.23

Fehlerbehebungen und einfacher formuliert


Neuer Petitionstext: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedeutet in ihren praktischen Auswirkungen und Konsequenzen der Durchführung, dass das jedes Foto, das erstellt wird wird, anstelle eines Bildes des Zeitgeschehens oder der Nachricht, einer Nachricht oder gar der Kunst, Kunst nur noch eine reine Datenerfassung darstellt. Selbst die Erkennbarkeit einer Person auf dem erstellten Bild spielt gar in der DGSVO keine Rolle.
Rolle.
Damit werden Kunst- und Pressefreiheit sowie die Berufs- und die persönliche Freiheit der Bildgeber verletzt und damit auch die Erhaltung Dokumentation des Zeitgeschehens im Kontext tief verletzt. für nicht in institutionalisierten Medien tätige Fotografen unmöglich gemacht.
Anstelle der Datenhändler und damit Verursacher die Verursacher, die dieses neuen Gesetzes neue Gesetz notwendig gemacht haben, zu treffen, werden die seit 1907 geltende geltenden und im KUG verankerten Rechte der künstlerischen Freiheit sowie der Pressefreiheit massiv eingeschränkt.
**Fotos
eingeschränkt.
**Fotografische Darstellungen
müssen weiterhin in gesonderter Form weiterhin vorrangig als Darstellungen und nicht als Datei gesehen werden, da Personen werden. Die Entsprechung ist auch historisch eher in den darstellenden und grafischen Künsten zu sehen, als in der reinen Erhebung von Daten. Auch Personen, die nicht im öffentlichen Leben stehen stehen, müssen im jeweiligen Kontext der Aufnahme auch hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsrechte weiterhin als Beiwerk zu bewerten sein müssen. bewertet werden können. Die DSGVO muss die Bilgebung Fotografischen Darstellungen betreffend aufgehoben werden, bis die Werte wie Presse oder Kunstfreiheit sowie entsprechende Sonderregelungen eingeflossen sind sind, und anderfalls in seiner Umsetzung sofort gestoppt werden.**
werden..**


Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit oder Kunst von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die private Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Redchte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen. Es geht dem Gesetzgeber um sehen.**
**Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da
die Durchsetzung eines Dogmas DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und nicht um den Schutz Aushänge auf der persönlichen Daten.
sicheren Seite.**
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit schon auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
machen.
Es wird die Arbeit und das Recht Bilddaten Recht, fotografisch tätig zu erfassen von sein, all derjenigen eingeschränkt, die nicht in institutionalisierten Medien tätig sind.
* Fotografen
* Presse
* Bildagenturen
* Journalisten
* Künstlern
* Unternehmen
* Vereinen
* Schulen
* Privatpersonen
massiv eingeschränkt.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen wird, ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den illegalen Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet.
**Insgesamt
verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
*Insgesamt
bedarf dieses Gesetz der Aufhebung und massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit. Sinnfälligkeit oder gar der Aufhebung oder mindestens der Nichtanwendung und klaren Ausnahmen wie es in Schweden geschieht.
Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch diese dieses Gesetz letztlich zugute kommt, denn dem Kunden und dem Datenschutz der Bürger sicherlich nicht. zu Gute kommt. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der anderweitige Brotwerwerb fehlt fehlt, auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen und Verlage zu, die unabsehbar und Niemandem niemandem von Nutzen ist.**
Das Internet
ist..**
**Datenschutz ist überaus wichtig, Rechte von Individuen gegenüber multinational operierenden Datenhändlern auch. Aber das darf nicht dazu führen, dass einem ganzen künstlerischen
und Datenschutz ist weltweit zu sehen und sollte nicht als kleine europäische Angelegenheit diesen Profiteuren überlassen werden. Dazu bedarf es eben auch weltweiter Vereinbahrungen und nicht den Einschränkungen und Kosten die es derzeit der Gesellschaft dem Einzelnen und der Freiheit aufbürdet. Hier werden anstelle Sicherheiten zu schaffen Freiheiten und Presserecht sowie die Freiheit der Kunst und Gestaltung massiv eingeschränkt und dies widerspricht dem geltenden Recht.
journalistischen Bereich par ordre de mufti das Lebenslicht ausgeblasen wird.**
Im Namen aller Unterzeichner/innen..



05.04.2018 14.55

Fehler


Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit oder Kunst oder die private Handy-Aufnahme als Einfrieren eines Momentes sehen. Es geht dem Gesetzgeber um die Durchsetzung eines Dogmas und nicht um den Schutz der persönlichen Daten.
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und tritt doch bereits nach kurzer Zeit schon Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie insgesamt unmöglich zu machen.
Es wird die Arbeit und das Recht Bilddaten zu erfassen von
* Fotografen
* Presse
* Bildagenturen
* Journalisten
* Künstlern
* Unternehmen
* Vereinen
* Schulen
* Privatpersonen
massiv eingeschränkt.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen wird, ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch die Geschichte und das Verständnis in den illegalen Bereich gedrängt. Selbst der Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet.
**Insgesamt bedarf dieses Gesetz der Aufhebung und massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit. Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch diese Gesetz letztlich zugute kommt, denn dem Kunden und dem Datenschutz der Idividuen Bürger sicherlich nicht. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der Brotwerwerb fehlt auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen und Verlage zu, die unabsehbar und Niemandem von Nutzen ist.**
Das Internet und Datenschutz ist weltweit zu sehen und sollte nicht als kleine europäische Angelegenheit diesen Profiteuren überlassen werden. Dazu bedarf es eben auch weltweiter Vereinbahrungen und nicht den Einschränkungen und Kosten die es derzeit der Gesellschaft dem Einzelnen und der Freiheit aufbürdet. Hier werden anstelle Sicherheiten zu schaffen Freiheiten und Presserecht sowie die Freiheit der Kunst und Gestaltung massiv eingeschränkt und dies widerspricht dem geltenden Recht.



05.04.2018 01.51

Als Konzert und Veranstaltungsfotograf habe ich mich immer an die Regeln des Anstandes und des geltenden Rechtes gehalten. So war mit dem Erwerb einer Karte etwa durch den Veranstalter klargestellt, dass Fotos einer Veranstaltung, eines Open Airs oder Konzertes angefertigt wurden und mit dem Erwerb der Karte erklärte sich der Besucher damit einverstanden. In der Zukunft wird es jedoch so sein, dass irgendwer, selbst Jemand der nicht vor Ort war und nicht zu erkennen sein muss durch die reine Behauptung erfasst worden zu sein die Löschung des Fotos verlangen darf. Auch ein Schadenersatzanspruch ergäbe sich etwa bei Nachrichtenagenturen die Bilder verwenden oder verwerten. Dieses Gesetz ist absurd und ist absolut fern der Idee die poersönlichen Daten zu schützen. Auch Ausnahmen für Presse und andere weit höher zu bewertende natürliche Rechte werden verletzt. Die Fotografie des Zeitgeschehens oder von Personen die Teil eines Geschehens dieser unserer Zeit sind gingen für immer verloren. Kein Fotograf mit Verstand der nicht halblegal oder ganz illegal handeln mag wird je ein authentisches Bild liefern. Damit wird bewusst die Freiheit und die Information hinter eine "Befindlichkeit" des derzeit herschenden Zeitgeistes gestellt. Dies ist ein tückisches und falsche Signal sowie ein klarer Bruch des geltenden Rechtes aller Bürger auf Information und ihrer Freiheit.


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