Reģions: Vācija
Civiltiesības

Auflösung der BSTU -Verlegung der STASI Akte in das Bundesarchiv ohne Personaltransfere und StUG

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
70 Atbalstošs 63 iekš Vācija

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

70 Atbalstošs 63 iekš Vācija

Petīcijas saņēmējs nav noreaģējis

  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts 28.09.2020
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

19.07.2019 09:33

In diesem Content liegt die Antwort. Man muss wiussen dass die Zugänglichkeit bei der Akteneinsicht eines Opfers oder eines Betroffenen weitaus eingeschränkter ist als die der Wissenschaftler und Medien.
Die Behörde funktioniert ohne Dienst- und Sachaufsicht - kann von niemandem Kontrolliert werden.
An der Akte verdienen seit 30 Jahren nur die Mitarbeiter der Behörde und niemand anders.
Sie müssen meine Meinung nicht akzeptieren.


Neuer Petitionstext: Der Bundestag möge beschließen: Aufhebung der Gerltung Geltung des StUG StUG( in der DDR von der ersten freigewählten Volkskammer entworfenen Stasiunterlagen-Gesetzes ) nach dem Generationssprung und die 110 laufende Kilometer der STASI Akte den Opfern/Betroffenen, der Wissenschaftlern/Forschern und der Presse uind und Medien der verfassungsgemäßen Nutzung unter Anwendung des Bundesarchivgesetzes zur Verfügung stellen OHNE die Übernahme eines einzigen Miotarbeiter Mitarbeiter der verbrüderten Geheimdienste aus der BStU, samt der Akte der BStU über die Führung der Akteneinsichten der Opfer/Betroffenen mit dazugehörendem Formblatt IIIa.
IIIa.
Man macht in der Welt und in Deutschland Werbung mit der ZUGÄNGLICHKEIT DER STASI-AKTE für die Forscher,Wiussenschaft Presse und Medien und belügt und betrügt alle die ein Forschungsprojekt starten. Hier ist Abschluss eines Operativ Vorganges ( "Mrkur" der STASI für die Forschung bereitgestellt 2014-2016 Band 15. WAS kann der Forscher anhand dieser Akte den schreiben? Haben Gauck und Birthler 16 Jahre lang nicht den Bundestag und die Öffentlichkeit schon belogen und betrogen hinsichtlich der Zahl der übernommenen STASI-Offiziere in ihrer Behörde? adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/OV%20Merkur%20Abschlussbericht.pdf
Im Bundesarchiv müssen die STASI-Akte dem Bundesarchivgesetz unterstellt werden, wonach die ORIGINALE dem Betroffenen oder Antragsteller SO vorgelegt werdenb wie in diesem konkreten Falle: adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH-2.pdf Nach der Einsicht kann man nach Belieben und unbegränzt gebührenpflichtige Kopien anfertigen lassen.
Und abschließend was gegen die Übernahme des BStU-Personals spricht ist dass die Mitarbeiter - geschulte, gelernte Archivare des Bundesarchivs nur zu 40% ausgelastet sind und dazuverlegung von 1400 BStU Mitarbeiter keinen Sinn hatte.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Deutschland)


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