24/06/2015, 11:56 π.μ.
Tippfehler.
Neue Begründung: Am 31. März 2015 hat das Bayerische Innenministerium per Rundschreiben an die Ausländerbehörden verfügt, Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ sowie als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnte Asylsuchende pauschal mit einem Arbeits- und Ausbildungsverbot zu belegen.