Außenpolitik - Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
495 Unterstützende 495 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

495 Unterstützende 495 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

09.02.2019, 03:25

Pet 3-18-05-06-041716 Außenpolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordert, sich in der Europäischen Union gegenüber den anderen Staats- und
Regierungschefs dafür zu einzusetzen, dass die gegen Russland gerichteten
Wirtschaftssanktionen aufgehoben werden.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die gegen Russland
verhängten und mehrfach verlängerten Wirtschaftssanktionen ihrem politischen Ziel
nicht näher gekommen seien. Allerdings seien die negativen wirtschaftlichen Folgen
auch für Deutschland immer deutlicher. Das Exportvolumen habe sich 2015 im
Vergleich zu 2012 um 50 % reduziert. Insbesondere Deutschland habe die
Verantwortung, die Beziehungen zu Russland nicht zu belasten, sondern positiv zu
gestalten. Russland habe sich im Rahmen des sogenannten „MINSK II-Abkommens“
deeskalierend verhalten, so dass auch insofern die politische Legitimation für die
Fortführung der Sanktionen fehle. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen
des Petenten in der Petition verwiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 495
Mitzeichnende an und es gingen 88 Diskussionsbeiträge ein. Darüber hinaus liegt dem
Petitionsausschuss eine Unterschriftenliste mit 29 Mitzeichnungen vor.

Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere Petitionen gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs in
die parlamentarische Prüfung einbezogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
wenn nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
kann.
Das mit der Petition vorgetragene Anliegen betraf zudem in der 19. Wahlperiode den
Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Entspannung mit Russland – Keine Verlängerung der
Sanktionen gegen Russland“ (Bundestags-Drucksache 19/95). Der
Petitionsausschuss hatte deshalb den hierfür federführenden Ausschuss (Auswärtiger
Ausschuss) gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, um sicherzustellen, dass die
Petition in die Beratungen über den Antrag einbezogen wird. Der Auswärtige
Ausschuss hat die Beratung über den Antrag in seiner Sitzung am 14. März 2018
abgeschlossen. Im Ergebnis hat der Ausschuss mehrheitlich beschlossen, dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags zu empfehlen, so dass dem
Anliegen des Petenten nicht Rechnung getragen wurde (Bundestags-Drucksache
19/1379).

Alle erwähnten Drucksachen können über das Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung messen den deutsch-russischen
und den europäisch-russischen Beziehungen große Bedeutung bei. Deutschland setzt
sich seit Jahrzehnten für einen konstruktiven Dialog mit Russland ein, aus der
Überzeugung, dass eine nachhaltige Sicherheit in Europa langfristig nur mit und nicht
gegen Russland erreicht werden kann.

Derzeit ist der Kontakt zur Russischen Föderation jedoch durch eine schwere Krise
erschüttert, da 70 Jahre nach Kriegsende in Europa durch die Verletzung der
Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine erneut Grenzen willkürlich
verändert worden sind. Die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols
durch Russland und die fortlaufende Destabilisierung der Ostukraine beeinträchtigen
und gefährden die europäische Friedens- und Nachkriegsordnung und verletzen
internationales Recht auf eklatante Weise. Die Folge davon ist auch ein
Vertrauensverlust gegenüber Russland.

Die EU und Deutschland sehen sich gezwungen, auf das Vorgehen Russlands mit
einer klaren Positionierung zu antworten. Auf einer Sondersitzung der EU-Staats- und
-Regierungschefs wurde am 6. März 2014 ein dreistufiges Sanktionsregime
beschlossen und – angesichts der fortlaufenden Verletzungen der ukrainischen
Souveränität und Integrität durch Russland – schrittweise umgesetzt. Dadurch wurde
der politische und wirtschaftliche Druck auf Russland erhöht, an einer politischen
Lösung mitzuarbeiten. Hauptursache für den spürbaren wirtschaftlichen Abschwung
Russlands und des bilateralen Handels sind jedoch der niedrige Ölpreis und
strukturelle Schwächen (fehlende Modernisierungsimpulse) der russischen Wirtschaft.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Sanktionen keinem Selbstzweck
dienen, sondern den Weg zu politischen Lösungen bereiten sollen. Deshalb sind die
europäischen Sanktionen bewusst so ausgestaltet, dass ein Rückweg zum
diplomatischen Dialog jederzeit möglich ist. Deutschland weist immer wieder darauf
hin, dass die Tür zu einem konstruktiven Dialog mit Russland offen bleibt.

Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag verfolgen die Entwicklungen in der
Ukraine mit großer Aufmerksamkeit. Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich
– auch gemeinsam mit europäischen und internationalen Partnern – parallel zu den
Sanktionen an einer diplomatischen Lösung des Konfliktes. Ein Verzicht auf das
politische Instrument der Sanktionen – und damit eine stillschweigende Akzeptanz der
russischen Ukraine-Politik – ist im Rahmen der laufenden außenpolitischen
Anstrengungen zur Konfliktlösung in der Ukraine nicht vorgesehen.

Deutschland und die EU-Staaten unterstützen eine demokratische und
rechtsstaatliche Entwicklung einer unabhängigen und souveränen Ukraine, die den
Bürgerinnen und Bürgern die freie Entscheidung über die Zukunft ihres Landes
überlässt. Dies betrifft auch die außenpolitische Ausrichtung.

Die Gestaltung der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist jedoch gegen niemanden
gerichtet und Russland war und ist eingeladen, sich dabei konstruktiv einzubringen.
Maßstab bleibt hierbei unabdingbar die Souveränität und Integrität der gemeinsamen
Nachbarn. Es ist weder die Sache Russlands noch der EU, über deren außenpolitische
Ausrichtung zu entscheiden, sondern in erster Linie die Sache der jeweiligen
Nachbarstaaten selbst. Sofern die Ukraine engere Beziehungen zur EU wünscht – von
Mitgliedschaft war nicht die Rede –, so bedeutet dies nicht, dass die Beziehungen zu
Russland abzubrechen wären. Ganz im Gegenteil ist es seitens der EU
wünschenswert, dass die Staaten der östlichen Nachbarschaft auch untereinander und
mit ihren Nachbarn, insbesondere mit Russland, gute Beziehungen pflegen. Dies kann
nur zum Nutzen aller sein und die von allen europäischen Bürgern gewünschte
Stabilität bringen.
Vor diesem Hintergrund kann der Petitionsausschuss das Anliegen, auf Sanktionen
gegenüber Russland zu verzichten, nicht unterstützen. Die Sanktionen sind integraler
Bestandteil der derzeitigen EU-Außenpolitik. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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