Auswärtige Angelegenheiten - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf Überwachungsprogramme

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
453 Unterstützende 453 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

453 Unterstützende 453 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.05.2019, 04:22

Pet 1-17-06-298-053981 Datenschutz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bundesrepublik Deutschland mit
verschiedenen Maßnahmen auf die von den USA und von Großbritannien mit Hilfe von
Überwachungsprogrammen (wie z. B. PRISM und Tempora) seinerzeit
durchgeführten umfassenden Ausspähungen reagiert.

Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 453 Mitzeichnungen und
18 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden
einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Vertrauen
der Bundesregierung aufgrund der Ausspähung deutscher Bundesbürger durch die
USA und Großbritannien massiv missbraucht worden sei. Die Bespitzelung deutscher
Bundesbürger stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und sei
mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Die Daten würden nicht zum Schutz vor
Terrorismus verwendet, sondern gegen die Bürger in Form von Wirtschaftsspionage
und Ausspähung politischer Vorhaben zum Vorteil der US-Regierung.

Mit der Petition wird daher gefordert, die Abkommen zwischen der Europäischen Union
(EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über die Verarbeitung von
Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die USA für die Zwecke
des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP-Abkommen,
auch SWIFT-Abkommen genannt) sowie das Abkommen zwischen der EU und den
USA über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das
United States Department of Homeland Security
(EU-US-Fluggastdatensatz-Abkommen, auch PNR-Abkommen genannt) zu kündigen.
Außerdem soll erreicht werden, dass in allen betroffenen EU-Mitgliedstaaten die
Botschafter der USA und von Großbritannien einbestellt und sie aufgefordert werden,
die entsprechenden Maßnahmen sofort zu beenden.

Vor dem Hintergrund der NSA-Affäre und der Diskussion um die
Überwachungsprogramme PRISM und TEMPORA im Jahr 2013 fordern weitere
Petenten ebenfalls einen besseren Schutz vor Zugriffen durch ausländische
Nachrichtendienste.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass sich der 17. und 18. Deutsche
Bundestag intensiv mit der Aufklärung von Ausmaß und Hintergründen der
Ausspähungen durch ausländische Nachrichtendienste befasst und am 20. März 2014
einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingesetzt hat. Hinsichtlich der
Ergebnisse des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode verweist der
Ausschuss auf den umfangreichen Abschlussbericht auf Drucksache 18/12850.
Ferner nimmt der Ausschuss u. a. auf die Drucksachen 17/14560, 17/14602,
17/14739, 17/14797, 18/59, 18/159, 18/162, 18/164 und 18/168 Bezug. Die
vorgenannten Dokumente können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung die
Diskussion über nachrichtendienstliche Aktivitäten zum Anlass genommen hatte, eine
Reihe von Maßnahmen und Schritten für einen besseren Schutz der Privatsphäre zu
ergreifen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Fortschrittsbericht des damaligen
Bundesministeriums des Innern und des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie „Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre“ vom
14. August 2013 Bezug genommen, der unter dem Link
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2013/beric
ht-schutz-privatsphaere.pdf?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden kann.
Darüber hinaus hatte die Bundesregierung unmittelbar nach Bekanntwerden der
NSA-Aktivitäten Aufklärungsbemühungen eingeleitet sowie förmliche Gespräche mit
dem amerikanischen und britischen Botschafter geführt und hierbei deutlich gemacht,
dass sie erwartet, dass etwaige rechtswidrige Maßnahmen der jeweiligen
Nachrichtendienste umgehend beendet werden.

In diesem Zusammenhang merkt der Ausschuss an, dass die Bundesregierung keinen
Einfluss darauf nehmen konnte, wie andere EU-Mitgliedstaaten auf die Vorwürfe
gegen die ausländischen Nachrichtendienste reagieren und ob sie z. B. die jeweiligen
Botschafter einbestellen.

Soweit sich die Petition für die sofortige Kündigung der TFTP- und PNR-Abkommen
mit den USA einsetzt, weist der Ausschuss auf Folgendes hin:

Nach Artikel 13 des am 1. August 2010 in Kraft getretenen TFTP-Abkommens
überprüfen die Vertragsparteien in regelmäßigen Abständen gemeinsam die im
Abkommen enthaltenen Garantien, Kontrollen und Reziprozitätsbestimmungen. Die
jüngste, vierte Überprüfung durch die Europäische Kommission aus dem Jahr 2017
umfasst einen Zeitraum von 22 Monaten zwischen dem 1. März 2014 und dem
31. Dezember 2015.

Zusammenfassend kommt der Bericht der Kommission (Report from the Commission
to the European Parliament and the Council on the joint review of the Implementation
of the Agreement between the European Union and the United States of America on
the processing and transfer of Financial Messaging Data from the European Union to
the United States for the purposes of the Terrorist Finance Tracking Program,
COM(2017) 31 final) zu dem Ergebnis, dass das Abkommen sowie seine Garantien
und Kontrollen ordnungsgemäß umgesetzt und die Ergebnisse der dritten
gemeinsamen Überprüfung vom US-Finanzministerium berücksichtigt wurden.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses bleibt das TFTP-Abkommen demnach ein
wichtiges Instrument zur Übermittlung aktueller und zuverlässiger Informationen über
Aktivitäten im Zusammenhang mit vermuteter Terrorismusplanung und -finanzierung.
Es hilft auch bei der Identifizierung und beim Aufspüren von Terroristen und ihrer
weltweiten Unterstützernetze.

Für künftige weitere Verbesserungen schlägt die Kommission mit dem Bericht vor,
dass die Mitgliedstaaten regelmäßige Rückmeldungen zu den vom Finanzministerium
erhaltenen TFTP-Daten geben mögen, und fordert Europol auf, weiterhin aktiv über
das TFTP zu informieren. Diese Empfehlungen werden berücksichtigt.
Das am 1. Juli 2012 in Kraft getretene PNR-Abkommen regelt die Übermittlung von
aus PNR-Daten gewonnenen analytischen Informationen durch die USA an die EU
und die Mitgliedstaaten zum Zweck der Bekämpfung terroristischer Straftaten oder
grenzüberschreitender Kriminalität und sieht außerdem Garantien zum Datenschutz
vor. Es handelt sich daher um ein wichtiges völkerrechtliches Abkommen.

Artikel 23 des PNR-Abkommens sieht eine regelmäßige gemeinsame Überprüfung der
Umsetzung des Abkommens vor. Der Bericht der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat über die gemeinsame Überprüfung der Umsetzung des
Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von
Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an
das United States Department of Homeland Security, COM(2017) 29 final) zur letzten
Überprüfung im Juli 2015 kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die
Umsetzung des Abkommens durch das United States Department of Homeland
Security den im Abkommen festgelegten Bedingungen entspricht. Auch sind alle
Empfehlungen der Überprüfung aus dem Jahr 2013 entweder bereits abgeschlossen
oder es wurden Verbesserungen vorgenommen und die Arbeiten sind im Gange.

Im Übrigen hebt der Ausschuss hervor, dass das PNR-Abkommen bei Streitigkeiten
zwischen den Vertragsparteien nicht, wie mit der Petition gefordert, die sofortige
Aufkündigung des Abkommens vorsieht, sondern die Aufnahme von Konsultationen
zur Erzielung einer einvernehmlichen Lösung.

Vor diesem Hintergrund und angesichts des Ziels einer effektiven Bekämpfung des
Terrorismus empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der
Sach- und Rechtslage im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen hinsichtlich der konkret geforderten Maßnahmen nicht entsprochen werden
konnte.

Der von den Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat – zur Erwägung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.

Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – als Material zu überweisen,
soweit sie die Aufkündigung des SWIFT-Abkommens und des Abkommens zur
Übermittlung von Flugdaten an die USA betrifft, ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt
worden.

Begründung (PDF)


08.06.2017, 13:14


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