Auswärtige Angelegenheiten - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf Überwachungsprogramme

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

453 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

453 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Angesichts der Ausspähung deutscher Bundesbürger durch die USA/GB mittels PRISM/Tempora fordern wir eine scharfe Reaktion der Bundesregierung mit folgenden Zielen bzw. Maßnahmen1. Sofortige Aufkündigung des Swift Abkommens mit den USA.2. Sofortige Aufkündigung des Abkommens zur Übermittelung von Flugdaten an die USA.3. Einbestellung des amerikanischen und britischen Botschafters durch Vertreter aller betroffenen Länder der EU und die Aufforderung die Überwachungsprogramme sofort zu beenden.

Begründung

Unser Vertrauen und das unserer Regierung wurde massiv missbraucht.Unsere Daten sind in den USA keineswegs in verantwortungvollen und sicheren Händen.Datenschutz nach unseren Maßstäben ist nicht gewährleistet.Unsere Daten werden nicht zu unserem Vorteil und zum Schutz vor Terror verwendet sondern GEGEN uns in Form von Wirtschaftsspionage und Ausspähung politischer Vorhaben zum Vorteil der US Regierung.Es kann nicht sein, daß unsere Regierung zu solch ungeheuerlichen Vorgängen tagelang schweigt und dann nur sehr verhaltene Reaktionen an den Tag legt, anstatt sofort energisch zu protestieren und politische Gegenmaßnahmen zu ergreifen.Die Bespitzelung deutscher Bundesbürger stellt einen schwerwiegenden Eingriff in unsere Privatsphäre dar und erschüttert jegliches Vertrauen in die Ungestörtheit innerhalb der eigenen vier Wände.Angesichts des Umfangs der Überwachung kann sich kaum ein Mensch noch sicher sein ob nicht schlimmstenfalls wahllos private Telefongespräche abgehört werden, E-Mails gelesen und Firmengeheimnisse ausspioniert werden oder der privaten Wohnraums durch Webcams und Kameras der Mobiltelefone gefilmt werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.06.2013
Sammlung endet: 19.09.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-298-053981 Datenschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Bundesrepublik Deutschland mit
    verschiedenen Maßnahmen auf die von den USA und von Großbritannien mit Hilfe von
    Überwachungsprogrammen (wie z. B. PRISM und Tempora) seinerzeit
    durchgeführten umfassenden Ausspähungen reagiert.

    Zu dieser Thematik liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 453 Mitzeichnungen und
    18 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung
    zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden
    einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Vertrauen
    der Bundesregierung aufgrund der Ausspähung deutscher Bundesbürger durch die
    USA und Großbritannien massiv missbraucht worden sei. Die Bespitzelung deutscher
    Bundesbürger stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und sei
    mit dem Datenschutz nicht vereinbar. Die Daten würden nicht zum Schutz vor
    Terrorismus verwendet, sondern gegen die Bürger in Form von Wirtschaftsspionage
    und Ausspähung politischer Vorhaben zum Vorteil der US-Regierung.

    Mit der Petition wird daher gefordert, die Abkommen zwischen der Europäischen Union
    (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) über die Verarbeitung von
    Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die USA für die Zwecke
    des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (TFTP-Abkommen,
    auch SWIFT-Abkommen genannt) sowie das Abkommen zwischen der EU und den
    USA über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das
    United States Department of Homeland Security
    (EU-US-Fluggastdatensatz-Abkommen, auch PNR-Abkommen genannt) zu kündigen.
    Außerdem soll erreicht werden, dass in allen betroffenen EU-Mitgliedstaaten die
    Botschafter der USA und von Großbritannien einbestellt und sie aufgefordert werden,
    die entsprechenden Maßnahmen sofort zu beenden.

    Vor dem Hintergrund der NSA-Affäre und der Diskussion um die
    Überwachungsprogramme PRISM und TEMPORA im Jahr 2013 fordern weitere
    Petenten ebenfalls einen besseren Schutz vor Zugriffen durch ausländische
    Nachrichtendienste.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass sich der 17. und 18. Deutsche
    Bundestag intensiv mit der Aufklärung von Ausmaß und Hintergründen der
    Ausspähungen durch ausländische Nachrichtendienste befasst und am 20. März 2014
    einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre eingesetzt hat. Hinsichtlich der
    Ergebnisse des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode verweist der
    Ausschuss auf den umfangreichen Abschlussbericht auf Drucksache 18/12850.
    Ferner nimmt der Ausschuss u. a. auf die Drucksachen 17/14560, 17/14602,
    17/14739, 17/14797, 18/59, 18/159, 18/162, 18/164 und 18/168 Bezug. Die
    vorgenannten Dokumente können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    unter www.bundestag.de eingesehen werden.

    Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung die
    Diskussion über nachrichtendienstliche Aktivitäten zum Anlass genommen hatte, eine
    Reihe von Maßnahmen und Schritten für einen besseren Schutz der Privatsphäre zu
    ergreifen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Fortschrittsbericht des damaligen
    Bundesministeriums des Innern und des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft
    und Technologie „Maßnahmen für einen besseren Schutz der Privatsphäre“ vom
    14. August 2013 Bezug genommen, der unter dem Link
    www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2013/beric
    ht-schutz-privatsphaere.pdf?__blob=publicationFile&v=2 eingesehen werden kann.
    Darüber hinaus hatte die Bundesregierung unmittelbar nach Bekanntwerden der
    NSA-Aktivitäten Aufklärungsbemühungen eingeleitet sowie förmliche Gespräche mit
    dem amerikanischen und britischen Botschafter geführt und hierbei deutlich gemacht,
    dass sie erwartet, dass etwaige rechtswidrige Maßnahmen der jeweiligen
    Nachrichtendienste umgehend beendet werden.

    In diesem Zusammenhang merkt der Ausschuss an, dass die Bundesregierung keinen
    Einfluss darauf nehmen konnte, wie andere EU-Mitgliedstaaten auf die Vorwürfe
    gegen die ausländischen Nachrichtendienste reagieren und ob sie z. B. die jeweiligen
    Botschafter einbestellen.

    Soweit sich die Petition für die sofortige Kündigung der TFTP- und PNR-Abkommen
    mit den USA einsetzt, weist der Ausschuss auf Folgendes hin:

    Nach Artikel 13 des am 1. August 2010 in Kraft getretenen TFTP-Abkommens
    überprüfen die Vertragsparteien in regelmäßigen Abständen gemeinsam die im
    Abkommen enthaltenen Garantien, Kontrollen und Reziprozitätsbestimmungen. Die
    jüngste, vierte Überprüfung durch die Europäische Kommission aus dem Jahr 2017
    umfasst einen Zeitraum von 22 Monaten zwischen dem 1. März 2014 und dem
    31. Dezember 2015.

    Zusammenfassend kommt der Bericht der Kommission (Report from the Commission
    to the European Parliament and the Council on the joint review of the Implementation
    of the Agreement between the European Union and the United States of America on
    the processing and transfer of Financial Messaging Data from the European Union to
    the United States for the purposes of the Terrorist Finance Tracking Program,
    COM(2017) 31 final) zu dem Ergebnis, dass das Abkommen sowie seine Garantien
    und Kontrollen ordnungsgemäß umgesetzt und die Ergebnisse der dritten
    gemeinsamen Überprüfung vom US-Finanzministerium berücksichtigt wurden.

    Nach dem Dafürhalten des Ausschusses bleibt das TFTP-Abkommen demnach ein
    wichtiges Instrument zur Übermittlung aktueller und zuverlässiger Informationen über
    Aktivitäten im Zusammenhang mit vermuteter Terrorismusplanung und -finanzierung.
    Es hilft auch bei der Identifizierung und beim Aufspüren von Terroristen und ihrer
    weltweiten Unterstützernetze.

    Für künftige weitere Verbesserungen schlägt die Kommission mit dem Bericht vor,
    dass die Mitgliedstaaten regelmäßige Rückmeldungen zu den vom Finanzministerium
    erhaltenen TFTP-Daten geben mögen, und fordert Europol auf, weiterhin aktiv über
    das TFTP zu informieren. Diese Empfehlungen werden berücksichtigt.
    Das am 1. Juli 2012 in Kraft getretene PNR-Abkommen regelt die Übermittlung von
    aus PNR-Daten gewonnenen analytischen Informationen durch die USA an die EU
    und die Mitgliedstaaten zum Zweck der Bekämpfung terroristischer Straftaten oder
    grenzüberschreitender Kriminalität und sieht außerdem Garantien zum Datenschutz
    vor. Es handelt sich daher um ein wichtiges völkerrechtliches Abkommen.

    Artikel 23 des PNR-Abkommens sieht eine regelmäßige gemeinsame Überprüfung der
    Umsetzung des Abkommens vor. Der Bericht der Kommission an das Europäische
    Parlament und den Rat über die gemeinsame Überprüfung der Umsetzung des
    Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von
    Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an
    das United States Department of Homeland Security, COM(2017) 29 final) zur letzten
    Überprüfung im Juli 2015 kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die
    Umsetzung des Abkommens durch das United States Department of Homeland
    Security den im Abkommen festgelegten Bedingungen entspricht. Auch sind alle
    Empfehlungen der Überprüfung aus dem Jahr 2013 entweder bereits abgeschlossen
    oder es wurden Verbesserungen vorgenommen und die Arbeiten sind im Gange.

    Im Übrigen hebt der Ausschuss hervor, dass das PNR-Abkommen bei Streitigkeiten
    zwischen den Vertragsparteien nicht, wie mit der Petition gefordert, die sofortige
    Aufkündigung des Abkommens vorsieht, sondern die Aufnahme von Konsultationen
    zur Erzielung einer einvernehmlichen Lösung.

    Vor diesem Hintergrund und angesichts des Ziels einer effektiven Bekämpfung des
    Terrorismus empfiehlt der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der
    Sach- und Rechtslage im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen hinsichtlich der konkret geforderten Maßnahmen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Der von den Fraktionen der FDP, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des
    Innern, für Bau und Heimat – zur Erwägung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
    worden.

    Der von der Fraktion der AfD gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem
    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – als Material zu überweisen,
    soweit sie die Aufkündigung des SWIFT-Abkommens und des Abkommens zur
    Übermittlung von Flugdaten an die USA betrifft, ist ebenfalls mehrheitlich abgelehnt
    worden.

    Begründung (PDF)
  • am 08.06.2017

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
245 Unterschriften
111 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern