Energie

Autonomie 100 % Erneuerbare Energien per Gesetz

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
884 Unterstützende 881 in Deutschland

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

13.04.2021, 19:51

Verbesserung der Formatierung des Gestzestextes,

Textliche Erweitrung (klarstellung) des fett gedruckten Satzes der Begründung.


Neuer Petitionstext:

Aufhebung des ökonomischen Zwangs der Vermischung erneuerbarer mit Energie aus Atomkraftwerken und fossilen Energieträgern

Mit einem Autonomie-Gesetz für Erneuerbare Energien muss physikalische und ökonomische Trennung von fossilen Energien und Strom aus Atomkraftwerken legalisiert werrden, um Klimaschutz zu gewährleisten und auf Rohstoffkosten für die Energieversorgung zu verzichten.

Entwurf

Gesetz für Autonomie 100 % regenerative Energieversorgung 

§ 1 Zweck des Gesetzes: Dezentrale, lokale und regionale Energieversorgung mit 100 % regenerativen Energien 

§ 2 Anwendungsbereich: Das Gesetz regelt Errichtung, Betrieb, und Nutzung autonomer Anlagen zur Gewinnung und Speicherung regenerativer Energien aus Sonnenstrahlung, Wind, Biogasanlagen, Erdwärme und Gezeiten. 

§ 3 Begriffsbestimmungen:

regenerative Energie:  Energie, aus zeitnaher Sonnenstrahlung, Wind, Biomasse, Erdwärme und Gezeiten 

Schadstoffenergie: Strom aus Atomkraftwerken und Energie aus Kohle, Erdöl, Erdgas 

100 % regenerative Energie: schadstofffreie Energie 

nuklear/fossile Energie:  Energie aus Kernspaltung, Kernfusion, Erdgas, Erdöl, Kohle und Torf 

Energieautonomie:   von internationalen und nationalen Verbundnetzen unabhängige dezentrale  Energieversorgung aus regenerativen Quellen 

Gebrauchsenergien: Arbeitsenergie für Haushalt, Landwirtschaft, gewerblichen und industriellen Bedarf aus unterschiedlichen Sektoren, wie Wärmeenergie, Elektroenergie, chemische Energie, kinetische Energie, Lichtenergie 

Energiekooperativen:  Energieerzeuger- und Verbrauchergemeinschaften regenerativer Energien 

Bürgerenergie: 100 % regenerative Energie, deren Austausch untereinander keiner Zwischenhändler bedarf 

Energiemarktwirtschaft:  nicht planbare, angeblich vom Markt diktierte Energieversorgung                                                                              

§ 4 Allgemeine Vorschriften:                                                                                                                               (1)Vorschriften:  (1) Für autonome Energiekooperativen gelten keine Mengen- und Zuwachsbeschränkungen regenerativer Energien. (2) Ausschreibungen als Teil des Genehmigungsverfahrens entfallen für Anlagen autonomer regenerativer Energieversorgung. (3)Energieversorgung. (3) Autonom erzeugte Arbeitsenergien aus regenerativen Quellen unterliegen keiner Steuer- und Abgabenpflicht. (4) Die Umsatzsteuerpflicht ist mit Besteuerung der Investitionskosten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen abgegolten. (5) Technische Neuerungen zur Rationalisierung und Beschleunigung der Nutzung regenerativer Energiequellen dürfen nicht durch Patente blockiert werden.Kostenlose Nachnutzung von Technologien zur Rationalisierung von Energieumwandlung und -speicherung müssen gewährleistet sein. (6) Für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung regenerativer Energien gelten die allgemeinen technischen Sicherheits- und Qualitätsstandards. 

§ 5 autonome Netze mit 100 % regenerativen Energien: (1) Energiekooperativen haben das Recht in ihrem Bereich vorhandene Netze zu kaufen oder zu pachten. (2) Vorbesitzer sind verpflichtet, Teilbereiche ihrer Verteilnetze an Kooperativen zu verkaufen oder zu verpachten, sofern sie damit von Anteilen nuklear/fossiler Energien bereinigt werden. 

§ 6 Investitionen und Dienstleistungen (1) Mitglieder autonomer Kooperativen handeln Vergütung erbrachter individueller Leistungen untereinander ohne staatliche Reglementierung aus. (2) Städte und Kommunen veröffentlichen in vierteljährlichen Zeitabständen Register ihrer Energiekooperativen und deren aktuelle Durchschnittserzeuger- und Verbraucherkosten. Mit Information über Vorteile bürgerbeteiligter Versorgung mit 100 % regenerativen Energien ist deren Wachstum zu beschleunigen.  

§ 7 Vernetzung von Kooperativen: Vernetzung von Kooperativen erfordert Netzsynchronisation der Stromnetze und Beibehaltung zeitlich ausgeglichene Gesamtbilanz von Erzeugung und Verbrauch. 

§ 8 Kennzeichnungspflicht kommerzieller öffentlicher Energiequellen: Kommerzielle öffentliche Energiequellen wie beispielsweise Ladesäulen für Elektroantriebe von Fahrzeugen und Schiffen, die keine Anteile von Atomenergie und Strom aus fossilen Energieträgern enthalten, sind mit der Aufschrift zu kennzeichnen: „Diese Energiequelle ist klimaneutral!“ 

§ 9 Geltungsbereich: Bestehende Verträge zur Einspeisung von Elektroenergie aus Windkraft- und PV-Anlagen in das öffentliche Verbundnetz werden von diesem Gesetz nicht berührt.

Eine kommentierte Version dieses Gesetzentwurfes kann beim Petenten abgefordert werden.



Neue Begründung:

Mit Emissionszertifikaten sind die Ziele des Pariser Klimagipfels nicht erreichbar, bevor die Erderhitzung unumkehrbar wird. Erweiterung der Importe fossiler Energieträger (Erdgas eingeschlossen) bindet Steuergelder, die wirkungsvoller für Speicherung regenerierbaren Energien einsetzbar sind.

Energieversorgung wird von der Bundesregierung als Bestandteil sozialer Marktwirtschaft propagiert. Sie verschweigt, dass Energiemärkte als Ursache der Klimaerhitzung, kriegerischer Konflikte und Massenflucht alles andere als sozial sind.

Weltweit werden Energiemärkte von fossilen Energieträgern und Atomkraftwerken beherrscht. Sie sind mit Kosten für Erschließung der Quellen, für Folgen von Schadstoffemissionen, Umweltzerstörung, Ferntransport, Militär und Kriegsfolgen verbunden. Diese Kosten werden nicht bzw. nur unvollständig erfasst. Wenn überhaupt, werden sie nur zu einem Bruchteil den Verursachern angelastet.

CO2-Bepreisung belastet die Bevölkerung mit Preiserhöhungen für Benzin, Diesel, Heizöl und Heizgas. Sie lenkt vom Erfordernis zur Umstellung auf dezentrale kooperative Energieversorgung ab und ist zum Ausgleich sozialer Verwerfungen mit aufwendiger Bürokratie verbunden.

Mit geltender Gesetzgebung ist es der Lobby von Konzernen per Gesetz bereits gelungen, regenerative Energien mit teuren Schadenergien zu vermarkten.      Sonnevermarkten.     Sonne und Wind sind kostenlose Energiequellen zur Daseinsvorsorge und keine Marktware! Gespeichert sind sie in vielen Wandlungsformen Grundlage von tages- und jahreszeitlichen Schwankungen unabhängig.

Sämtliche Fakten sprechen dafür, dass der Klimawandel nur mit ökonomischer Verödung des Energiemarktes und nur mit gemeinnütziger kooperativer regenerativer Energieversorgung verhindert bzw. eingeschränkt werden kann. Das Wissen über die technischen Mittel ist verfügbar und eröffnet sozialer Marktwirtschaft neue Chancen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 849 (848 in Deutschland)


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