12.08.2025, 04:55
Großartig! Dank eurer Unterschriften setzen wir gemeinsam ein starkes Zeichen für den Erhalt unserer Bänke, Schutzhütten, Informationstafeln und Hinweisschilder im Wald.
Doch wir sind noch nicht am Ziel: 30.000 Unterschriften brauchen wir, um wirklich Gehör zu finden und die Änderung des Bundeswaldgesetzes voranzubringen.
So könnt ihr jetzt helfen:
1. Teilt die Petition mit Freunden, Familie und Kollegen.
2. Postet den Link in euren Social-Media-Kanälen.
3. Sprecht Menschen an, die euch unterwegs im Wald begegnen – gemeinsam sind wir stark!
Jede Stimme zählt – für unsere Erholungsorte, für unsere Natur, für uns alle!
08.08.2025, 05:14
Der Abschnitt: "Stattdessen soll die Verkehrssicherungspflicht für diese Infrastrukturen beim jeweiligen Betreiber liegen – etwa einem Verein, einer Kommune oder einem Naturpark –, geregelt über einen Gestattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer." ist nicht eindeutig. Daher wurde dieser Abschnitt geändert: "Die Verkehrssicherungspflicht für diese Infrastrukturen selbst sollte bei dem jeweiligen Betreiber (Eigentümer) der Infrastruktureinrichtung liegen – etwa einem Verein, einer Kommune oder einem Naturpark – und zusätzlich geregelt werden über einen Gestattungsvertrag mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer."
Neuer Petitionstext:
Wir fordern eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, die klarstellt:Bänke, Schutzhütten, Informationstafeln und Hinweisschilder im Wald sind als waldtypische Gefahren einzustufen.Damit sollen Waldeigentümer oder -pächter künftig nicht mehr für Schäden haftbar gemacht werden können, die im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen durch typische Waldgefahren, wie herabfallende Äste entstehen.Stattdessen soll dieentstehen.Die Verkehrssicherungspflicht für diese Infrastrukturen beimselbst sollte bei dem jeweiligen Betreiber (Eigentümer) der Infrastruktureinrichtung liegen – etwa einem Verein, einer Kommune oder einem Naturpark –,– und zusätzlich geregelt werden über einen Gestattungsvertrag mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer.Zudem fordern wir ein sofortiges Moratorium für Rückbaumaßnahmen an bestehender Erholungsinfrastruktur im Wald, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.548 (3.475 in Deutschland)