Bebauungsplan "Windpark Kahlenberg II" der Ortsgemeinden Biedesheim, Bubenheim, Ottersheim und Zellertal

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

268 Semnături

Petiția a fost inchisa

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Petiția a fost inchisa

  1. A început 2014
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Redirecționare

12.11.2018, 11:11

Der Petent wandte sich mit seiner Eingabe gegen beabsichtigte und im Laufe des Peti-
tionsverfahrens erfolgte Bebauungsplanbeschlüsse der Ortsgemeinden Biedesheim,
Bubenheim, Ottersheim und Zellertal.

Nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim wendet sich der Petent
gegen die Erweiterung des seit 1997 bestehenden Windparks Kahlenberg und zwar
einerseits gegen die zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und anderer-
seits gegen den durch den Betrieb der Anlagen entstehenden zusätzlichen Lärm. Dazu
führte die Verbandsgemeindeverwaltung aus, dass hinsichtlich des Lärms die Be-
bauungsplanung im Rahmen der gesetzlich normierten Vorgaben erfolgt, deren Ein-
haltung durch entsprechende Gutachten nachgewiesen sei. Für das beeinträchtigte
Landschaftsbild seien Ausgleichszahlungen festgelegt worden, die nach dem „Darm-
städter Modell“ berechnet wurden und durch Kompensationsmaßnahmen im Rahmen
der vorhandenen Ökokonten ausgeglichen werden. Nach Auffassung der Verbands-
gemeindeverwaltung leisten die betroffenen Ortsgemeinden mit der Erweiterung des
Windparks einen erheblichen Beitrag zur Energiewende.

Im Laufe des Petitionsverfahrens hatten die vier betroffenen Ortsgemeinden ihre Ab-
wägungsentscheidungen nach den §§ 3, 4 Baugesetzbuch getroffen und den Be-
bauungsplanentwurf „Windpark Kahlenberg II“ im jeweiligen Teilbereich als Satzung
beschlossen. Mit ihrer Veröffentlichung erlangten die Satzungen Rechtskraft.

Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-öffentlichen
Sitzung am 13.05.2014 festgestellt, dass dem in der Eingabe vorgebrachten Anliegen
nicht abgeholfen werden kann.

Begründung (PDF)


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