09.03.2016 klo 6.54
Guten Tag,
unten angefügt ist die Antwort des Finanzministeriums auf meine Terminanfrage zur Übergabe der Petition.
Darf ich vorschlagen, dass jeder eine separate E-Mail mit dem Petitionstext an das Finanzministerium und an einen Bundestagsabgeordneten sendet.
Vielen Dank für Ihren Einsatz für die Sicherung der Existenz von Bargeld und deren Nutzung ohne Obergrenze.
Antwort-E-Mail des BMF:
Sehr geehrter Herr Preis,
nach Art. 17 Grundgesetz (GG) hat Jedermann das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretungen zu wenden.
Adressat für Petitionen ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Kontaktdaten erhalten Sie unter folgendem Link:
epetitionen.bundestag.de/epet/kontakt.nc.html
Auf der Internetseite epetitionen.bundestag.de/
stehen Ihnen weitere Informationen zur Einreichung einer Petition zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Susann Helten
___
Referat für Bürgerangelegenheiten
- Leitungsstab -
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030-18682-3300
Fax: 030-18682-3260
E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
Internet: www.bundesfinanzministerium.de