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Betriebsrätin Isabella Paape – Kündigung zurücknehmen, Kandidatur ermöglichen!

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Dr. Christian Bruch, Siemens Energy Vorstandsvorsitzender Tim Holt, Siemens Energy Arbeitsdirektor

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Novosti

24. 01. 2026. 09:00

Im Eilverfahren um die fristlose Kündigung der Betriebsrätin Isabella Paape hat Siemens Energy erstmals Kündigungsgründe vorgelegt – nach monatelangem Schweigen.

Der Kern der Vorwürfe:
Paape habe nach dem Verbot einer Informationsveranstaltung zur Betriebsrente im Intranet zwar deren Absage veröffentlicht, dabei aber nicht die Argumentation der Unternehmensleitung dargestellt. Gleichzeitig wird ihr vorgeworfen, diese Gründe einem einzelnen Beschäftigten wörtlich mitgeteilt zu haben. Beides wird als Pflichtverletzung gewertet.

Der innere Widerspruch liegt auf der Hand:
Einerseits soll eine Betriebsrätin Gründe nicht weitergeben dürfen, andererseits hätte sie diese gegenüber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit erläutern sollen.

Das Arbeitsgericht äußerte erhebliche Zweifel an der Kündigung. Übliche Gründe für eine fristlose Kündigung seien hier nicht erkennbar. Auch das (im übrigen ebenfalls regelwidrige) Vorgehen eines kleinen Kreises rund um den Vorsitzenden des Betriebsrats, der die Zustimmung zur Kündigung offenbar innerhalb eines Tages erteilt habe, sei „kein Ruhmesblatt“, so der Richter. Der Ausgang des Hauptverfahrens sei „mehr als offen“.

Isabella Paape zeigt sich dennoch erleichtert:
„Ich kenne nun endlich die Kündigungsgründe. Das allein ist schon wertvoll. Die Zweifel des Gerichts bestätigen mich: Diese Kündigung ist nicht gerechtfertigt.“

Ihr Anwalt Marc-Oliver Schulze (AfA Rechtsanwälte) wird deutlicher:
„Siemens Energy kann sich nur auf die dem Betriebsrat vorgelegten Gründe berufen – und damit ist klar: Die Kündigung ist rechtsunwirksam. Frau Paape wird das Kündigungsschutzverfahren gewinnen.“

Arbeitsrechtsexpertin Alina Arnold (AfA Rechtsanwälte) verweist auf eine rechtliche Besonderheit:
Auch wenn die Kündigungsgründe offensichtlich nicht ausreichen, gelte dies rechtlich nicht automatisch als „offensichtlich rechtsunwirksam“.

Schulze ergänzt kritisch:
„Diese Rechtsprechung ermöglicht es Arbeitgebern, mit schwachen Begründungen missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb fernzuhalten. Das darf nicht sein.“


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