Bürgerrechte

Erschließungsbeiträge für erschlossene (!) Straßen sind ungerecht- Abschaffung sofort !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Brandenburg
11.771 Unterstützende 10.566 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

11.771 Unterstützende 10.566 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

08.07.2020, 16:49

Werte Unterstützer,

wer den gestrigen Beitrag in der abendlichen "Brandenburg aktuell"- Sendung gesehen hat, muß sich empören!
Mediathek:
www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/archiv.htm

ln zwei Teilen sende ich Ihnen den Inhalt meiner heutigen Reaktion im Ergebnis der Aussagen des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Brandenburger Landtag im genannten Beitrag, Herrn Dr. Jan Redmann .

Hier nun Teil 2:
Nun, gestern in Brandenburg-aktuell von einem Projekt für das sich die CDU sehr stark engagiert hat, zu sprechen, halte ich dann doch für reichlich überzogen, Herr Dr. Redmann.
Somit, nach den Worten der gestrigen Anmoderation und denen im Beitrag von Herrn Michael Schon, kann ich für die über 10 Tausend Unterstützer der Petition (Quorum: 8.700) zunächst festhalten:

In der Gewinneregion Brandenburg des 21. Jahrhunderts (MP Woidke) soll im Jahrzehnt der Investitionen (R-S-G) mittels eines Sparvorschlages der CDU (Redmann) ein 3 stelliger Millionenbetrag auf dem Rücken der Anlieger der sogenannten Erschließungsstraßen über das geltende (Un) ?)Recht der Erschließungsbeiträge eingespart werden.

Anmerkung meinerseits: Millionenbetrag jährlich ? Was machen die schon lange vollmundig angekündigten diesbezüglichen Erhebungen des MIL?
In der Petition wurde ausführlich darauf verwiesen, dass mit der Novellierung des KAG in 2019 ein Teil der anachronistischen Straßenbaubeiträge abgeschafft wurde- die für die Kategorie Ausbaustraße. Mit der Weigerung, das Beitragsrecht für Erschließung aus dem Bundesrecht zu übernehmen und dabei für den Bau fiktiver Erschließungsstraßen neu im Landesrecht zu regeln, wurde aber sehenden Auges ein Unrecht durch ein Zweiklassensystem im Kommunal-Abgaben-Recht (KAG) geschaffen!
Das Gleichbehandlungsprinzip wird hier vehement verletzt, da die grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen bewusst negiert wird! Wie sonst wollen Sie den Bürgern künftig erklären, dass der eine Anlieger einer kommunalen Straße für die Infrastrukturmaßnahme bezahlt und der andere nicht. In beiden Fällen dient aber diese Infrastrukturmaßnahme allen Nutzern von Straßen einer Gesellschaft!!! Dafür trägt der Staat schließlich die Vorsorge des Daseins.
Und! Wie kommen Sie darauf, dass die Anlieger der sogenannten Erschließungsstraßen
oder Sandpisten finanziell völlig unbeschadet durch die COVID-19-Pandemie gekommen sein könnten ?
Das muss man ja wohl nach ihrem Sparvorschlag annehmen. Nein, Herr Dr. Redmann so geht das nicht. Wir werden uns wehren und werden vor dem Fortunaportal in Potsdam auch eine mögliche Alternative aufzeigen, soll es beim Zweiklassensystem mit dem partiellen Beibehalt der Kostenbescheide in der Folge von Straßenbaumaßnahmen bleiben.
Mit Herrn Schaller hatten wir bereits vor der Pandemie ein ausführliches Gespräch zum Thema, Ihnen möchte ich das ebenso anbieten.
Die mit dem Thema befassten Mitarbeiter des RBB, aber auch die der MAZ erhalten von dieser Nachricht im cc Kenntnis. Die Frau Landtagspräsidentin wird ebenfalls zu informieren sein, da mich genau diese Art des Herangehens wie Sie es gestern kundtaten nicht nur bei mir bereits vor Wochen zu argen Befürchtungen führten und Anlass zur Kontaktaufnahme mit dem Landtagspräsidium war.
Für heute verbleibe ich mit freundlichem Gruß.
Roland Skalla, Petent Stahnsdorf

B G
R. Skalla


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