Civil rights

Erschließungsbeiträge für erschlossene (!) Straßen sind ungerecht- Abschaffung sofort !

Petitioner not public
Petition is addressed to
Landtag Brandenburg

11,771 signatures

The petition is denied.

11,771 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2019
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Petition is addressed to: Landtag Brandenburg

Wir fordern unsere Volksvertreter des Landes Brandenburg auf, neben der Abschaffung der sozial ungerechten Straßenausbaubeiträge endlich auch die derzeit noch als sogenannte Erschließungsstraßen bezeichneten Straßenanlagen einzubeziehen und Erschließungsbeiträge abzuschaffen.

Im Falle der Anwendung von Regelungen in den Erschließungsbeitragssatzungen Brandenburger Kommunen werden in den meisten Fällen die Anlieger einschließlich deren Mieter mit bis zu 90 % der umlagefähigen Kosten, die immer über denen des Ausbaus liegen werden, beteiligt. Durch die staatlich erzwungene Mitfinanzierung der Straßensanierung von Sandstraßen und anderweitig befestigten Straßenanlagen über eine Art fiktiver Erschließung werden die Anlieger öffentlicher Straßen gesellschaftlich noch höher benachteiligt. Damit werden diese erst recht oft in finanzielle und teils existenzbedrohende Not gebracht. Und das obwohl auch diese Kategorie der Straßen unzweifelhaft zur Daseinsvorsorge für die Bürger gehören. Eine Ausgrenzung der Erschließungsthematik aus weiteren Novellierungen bedeutet die Schaffung eines Zweiklassensystems und steht damit für Unrecht.

Im Übrigen: Erschließungsbeiträge sind ebenfalls Kommunalabgaben!

Auch Fiktive Erschließungsstraßen sind im kommunalen Eigentum (!) dem öffentlichen (!) Verkehr gewidmet, Anliegergrundstücke sind vollständig auf dem Stand der Technik erschlossen und verkehrsmäßig von allen Verkehrsteilnehmern über diese Straßen erreichbar. Seit vielen Jahrzehnten werden solche fiktiven Straßen gewohnheitsrechtlich genutzt, die Anlieger sorgen bereits für Regenentwässerung (Versickerung) auf ihrem Grundstück, Regenentwässerung auf öffentlichem Straßenland ist Aufgabe in Verantwortung der Öffentlichen Hand.

In der öffentlichen wie privaten Diskussion wird immer wieder auch der Begriff „Sandstraße“ synonym für diverse Erschließungsfälle genutzt. Auch die mit der Bauweise Makadam (3 Schichten mit jeweils unterschiedlich großen, gebrochenen und gut verdichteten Gesteinskörnungen u. in Fällen mit Teer) werden durch Kommunen über das Erschließungsbeitragsrecht einbezogen- die Absurdität der fiktiven Erschließung wird hier besonders deutlich!.

Tatsächliche Erschließung zum Zwecke eines neu zu gewinnenden Baugebietes innerhalb einer Kommune bleibt von dieser Petition unberührt.

Reason

Beim Thema Straßenbau werden die Bürger in Deutschland mit zwei Varianten konfrontiert. Die Ausbaustraße und die Erschließungsstraße. In der öffentlichen Wahrnehmung ist noch häufig ein sehr konfuses Bild über den Unterschied bei der rechtlichen Handhabung was Einstufung und baurechtliche Handhabung anbelangt, festzustellen. Oft wird Straßenbau als übergeordneter Begriff für beide Arten zur Anwendung gebracht!

Geht es nach dem Stand der derzeitigen Meinungsbildung seitens der Regierungsverantwortung tragenden Politiker, sollen diese zwei Varianten unterschiedliche Behandlung bei der finanziellen Belastung der Anlieger erfahren. In beiden Fällen werden moderne, dem Stand heutiger Technik angepasste, Straßenanlagen avisiert. Immer öfter dürfen sie in beiden Varianten den Grad mitbestimmen. Eine weitere derzeit erkennbare Veränderung besteht darin, dass sich immer mehr Bundesländer dem öffentlichen Druck über die Direkte Demokratie beugen und die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in deren Kommunalabgabengesetz novellieren. Diesbezüglich könnte auch noch in 2019 in unserem Bundesland Brandenburg Bewegung zu verzeichnen sein. Der parlamentarische Prozess im Ergebnis einer sehr erfolgreichen Volksinitiative ist derzeit am Start. Ergänzende, eingefügte Aktualisierung am 05.9.2019: Zwischenzeitlich mit dem "Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vom 19. Juni 2019" geregelt ! ( Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I-Gesetze-30. Jahrgang-Potsdam, den 20. Juni 2019-Nummer 36 )

Ganz anders sieht es im Fall der sogenannten Erschließung aus. Bei der Erschließung zeichnet sich derzeit folgendes Bild:

Die gesetzliche Grundlage für den Erschließungsbeitrag ist das Baugesetzbuch (BauGB)- BUNDESRECHT!

Aber! Das Erschließungsbeitragsrecht wird derzeit nur noch in 13 von 16 Bundesländern als Bundesrecht zur Anwendung gebracht. Es geht zurück auf das frühere Bundesbaugesetz (BBauG) aus dem Jahr 1961, das 1987 in Baugesetzbuch (BauGB) umbenannt wurde. Inzwischen wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes das Erschließungsbeitragsrecht vom Bund auf die Länder ÜBERTRAGEN. Bisher haben nur Baden-Württemberg, Berlin und Bayern das Erschließungsbeitragsrecht in Landesrecht auch wirklich ÜBERFÜHRT. Mit Änderungen zum Wohle der Anlieger haben es jedoch nur Bayern u. Baden-Württemberg versehen. Das kann das Land Brandenburg ebenfalls tun, wenn es für Gleichbehandlung nach dem Gerechtigkeitsprinzip einstehen will. Eine Daseinsvorsorge auf dem Rücken der Anlieger von sogenannten Sandstraßenfällen ist nicht länger hinzunehmen.

Es muss jetzt gehandelt werden! Jetzt, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode befindet sich ein Gesetzentwurf für das Ausbauthema in der Lesung im Brandenburger Landtag. Wird die oben skizzierte Erschließungsthematik dabei nicht berücksichtigt, ist dem entschieden entgegen zu treten.

Die tatsächliche Erschließung bei neu zu errichtenden Orts- bzw. Stadtvierteln dient der Umwandlung von Bauland in Bauerwartungsland und ermöglicht erst die verkehrsmäßige und mediengerechte Erschließung der Anliegergrundstücke. Sie ist gesondert zu betrachten und nicht Gegenstand dieser Petition.

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Petition details

Petition started: 04/25/2019
Petition ends: 08/31/2020
Region: Brandenburg
Topic: Civil rights

News

  • Ich bitte um Nachsicht. Ich nahm gestern an, dass der geänderte Status der Petition

    "Der Petition wurde nicht entsprochen"

    in der Nachricht übernommen wird. Damit im Zusammenhang stehend war das gestern die abschließende Nachricht. Diesbezüglich hatte ich mich nicht klar ausgedrückt.

    Allerdings steht auf der Internetseite der Petition "Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition".

    Ich danke dem Team von openPetition, mich daran erinnert zu haben, Ihnen allen gegenüber mein Schlussfazit auch mitzuteilen.

    BG
    R. Skalla
  • Werte Unterstützer der Petition hier in Brandenburg aber auch außerhalb der Landesgrenzen!

    Am 23.09.2020 hatten wir die Petition vor dem Brandenburger Landtag übergeben. Eine knappe Woche davor hatte sich die Landtagspräsidentin davon zurückgezogen, die Petition selbst entgegen zu nehmen. Die Brandenburger Regierungsfraktionen hatten ganze Arbeit geleistet! Die Freien Wähler im Hohen Haus hatten beständig für das Herabwürdigen der Petition auf diversen Wegen gesorgt. Das mündete sogar darin, dass Mitglieder der FW auf kommunaler Ebene ihr Kommen einen Tag vor der Übergabe abgesagt haben.
    Wir konnten mit dem Grüppchen derer, die unser Anliegen stellvertretend für die 11.771 Unterstützenden in Potsdam vertreten haben, kein Gegengewicht darstellen. Im Gegenteil. Darüber müssen sich all diejenigen, die im Land Brandenburg betroffen sind oder es sein werden im Klaren sein. Schaut man sich den Zuspruch für die Woidke-SPD anlässlich der letzten Bundestagswahl an, fällt es schwer zu glauben, dass Betroffene unter einem Erschließungsbeitragsrecht ächzen. Das kann täuschen, weil vielleicht genau diese Menschen nicht oder ungültig votiert haben. Aber spätestens an dieser Stelle angelangt, muss ich passen u. mich der Kaffeesatzleserei entziehen. Alles was wir noch nach der Ablehnung durch den Petitionsausschuss unternommen hatten entblößte nur noch deutlicher die tiefe systemische Ablehnung der Instrumente der Direkten Demokratie. Einige MdL waren in ihrer Unverschämtheit kaum zu überbieten, hatten eine gewisse Grenze fast erreicht.
    Wir haben festzuhalten: Im Bundesland Brandenburg wird mit der Abschaffung der
    Straßenausbaubeiträge ein 2-Klassen-Kommunalabgaben-Recht geschaffen. Vorheriges Unrecht wandelt sich und bleibt als solches erhalten! Insbesondere mit Blick darauf, dass im Baugesetzbuch für sogenannte Erschließungsstraßen festgehalten wird, dass diese auch dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dem soll nun ein durch den Chef der Brandenburger FW initiiertes Volksbegehren Einhalt gebieten. Meine Familie wird das natürlich unterstützen. Wir sind dann ein Teil der Bürgerschaft, die in der Summe auf eine Größenordnung von möglichst über 80 Tausend gültigen Eintragungen bei den kommunalen Abstimmungsbehörden zu kommen haben. Und somit bin ich wieder bei unserem Grüppchen am 23. September’20 auf dem Platz vor dem Landtag in Potsdam. Was muss sich nun noch alles ändern? In Zeiten wie diesen, wo Corona eigentlich nur eine Liste von gewaltigen Problemstellungen anführt, überhaupt machbar? Das sollte es, denn bei allen übergeordneten Themenstellungen, bleibt es unser Recht, Gerechtigkeit zu erfahren- auch im kommunalen Straßenbau innerhalb unserer Republik. Allerdings muss sich der Einzelne bewegen, manchmal auch im direktesten Sinne des Wortes!
    Was bleibt? Ihnen allen für die Unterstützung herzlich Dankeschön zu sagen. Das insbesondere für diejenigen unter Ihnen, die z. B. in Schönwalde, Schöneiche, Königs Wusterhausen, Möbiskruge (Neuzelle), Teltow, Borkwalde und andere wo mir die örtliche Zuordnung nicht bekannt ist, tatkräftig unterwegs waren.
    Möge das Volksbegehren die Zielmarke erreichen und dann auch tatsächlich umgesetzt werden! Für uns hier in Stahnsdorf in einigen Straßenzügen käme das zu spät. Eventuell bekommen wir die Kostenbescheide zum Weihnachtsfest. Dennoch bereue ich die Arbeit, zusammen mit Diethard Günther in Mahlow, in keiner Weise. Mit dem Beginn der Vorbereitungen zum Jahreswechsel 2018/2019 haben wir viel gelernt, viele wertvolle Erfahrungen gemacht oder bestätigt bekommen, liebenswerte Menschen getroffen. Das wiegt mehr als die Tristesse, welche heutige Politiker ausstrahlen.
    Diese Petition hinterlässt das
    Memorandum „Kommunaler Straßenbau im Land Brandenburg“.
    In den Neuigkeiten zur Petition wurde darauf eingegangen, es stand allen Mitgliedern des Landtages und so manchem Kommunalpolitiker zur Verfügung. Wirkliche Auseinandersetzung mit dem Papier scheuten diese jedoch. So manche Rede oder Diskussionsbeitrag war beredtes Zeugnis dafür.
    Der Autor, Herr Günther hat darin den Ausgangspunkt in der Situation seines derzeitigen Heimatortes gewählt, schließt aber mit umfassenden rechtlichen u. historischen Betrachtungen ab. Eine Denkschrift, die überall auch wirklich bedacht werden sollte, wo man Willens ist, Unrecht abzuschaffen. Sandstraßen gibt es noch ausreichend im Land. Mit der Schrift ist reichhaltig Anstoß gegeben, die Daseinsvorsorge des Staates auch an dieser Stelle wieder auf die Füße zu stellen.

    Nun möchte ich Ihnen alles erdenklich Gute wünschen, beste Gesundheit allem voran!

    Roland Skalla
  • Werte Unterstützer,
    seit meiner letzten Nachricht an Sie sind mehr als 12 Wochen vergangen. Was hat sich in der Sache selbst getan?
    Die Gruppe derer, die sich nochmals in einem als ‚Zuschrift‘ deklarierten persönlichen Schreiben an den Brandenburger Landtag gewandt hatten, bekam aus den bereits bekannten Textbausteinen eine entsprechende Antwort. Die Schreiben der Bürger (pl.) wurden dreist als Petition umgewidmet. Somit wurden diese nicht gesichert allen MdL zur Kenntnis gebracht, sondern nur den Mitgliedern des Petitionsausschusses! In diesem Ausschuss ist natürlich auch die Fraktion BVB / FW vertreten. Auswirkung unbekannt!

    Dann gab es eine Volksinitiative von BVB / FW in Brandenburg zum Thema. Diese VI wurde ziemlich geräuschlos nach dem Erreichen der Zielgröße von 20 T gesicherten Unterstützer-Zeichnungen im Landtag eingereicht. Der parlamentarisch Standardablauf begann und fand seinen vorläufigen Höhepunkt am 09.06.2021 im Hauptausschuss des Landtages. Zwei Zeitungen war das einen kleinen Beitrag wert. Der detailliertere Artikel war der der Märkischen Oderzeitung MOZ. Diese gab zum Besten "Der Hauptausschuss des Landtags hat sich gegen die Volksinitiative zur Abschaffung von Anlieger-Beiträgen für den Ausbau von sogenannten Sandpisten in Brandenburg gestellt. Mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungskoalition empfahl der Ausschuss am Mittwoch dem Landtag, die Volksinitiative der Freien Wähler abzulehnen. Die Initiative fordert, dass das Land die Kosten für die Erschließung von Sandstraßen übernimmt, die schon vor der Wende als Wohnstraßen genutzt wurden."

    Diese empfohlene Ablehnung unserer Volksvertreter ( also diejenigen, die wir oftmals auch gewählt hatten ) wird nun aller Voraussicht nach in der nun kommenden 47. Sitzung des Landtages Brandenburg auch so erfolgen.
    Aus der Tagesordnung, sehen Sie Punkt 3:
    "...47. Sitzung des Landtages Brandenburg

    Entwurf der Tagesordnung

    Zeitpunkt
    17.06.2021, 11:00 Uhr

    Ort
    Landtag Brandenburg Raum: Plenarsaal

    Terminart
    Termine der Landtagspräsidentin, Liveübertragungen, Termine der Vizepräsidenten, Plenarsitzung

    Tagesordnung
    1. 30 Jahre Nachbarschaftsvertrag mit der Republik Polen
    Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Drucksache 7/3716
    (11:00 - 11:40 Uhr)
    * 2. Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 - 2025 „Gleichberechtigt - Zukunft - Gestalten" (Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm III)
    Bericht der Landesregierung
    Drucksache 7/3152
    Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    Drucksache 7/3729
    (11:40 - 12:15 Uhr)

    * 3. Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten"
    Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses
    Drucksache
    (13:00 - 13:35 Uhr)
    ... "

    Wer es einrichten kann, sollte ab ca. 12:55 über den folgenden Link den Bericht des Hauptausschusses und die anschließenden Redebeiträge verfolgen.

    Einen besseren Wahl-O-Mat kann man nicht bekommen.

    https://www.landtag.brandenburg.de/de/aktuelles/landtag_live_im_internet/396595

    Ansonsten kann man ja die Abend-Nachrichten des RBB versuchen. Bei einer Ablehnung der VI könnte es sein, dass die Gazetten danach genüsslich, also ausführlicher berichten.

    Laut MOZ kündigte der Fraktionschef von BVB/Freie Wähler/Freie Wähler Vida nach einer Ablehnung ein Volksbegehren als zweite Stufe an. Dann geht es aber um 80 Tausend fehlerfreie Zeichnungen! Die Unterstützung des Volksbegehrens geschieht dann allerdings durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen.

    …na dann...

    Beste Grüße
    Roland Skalla

Hier ein Zitat von Herrn Scholz (Finanzminister): Der Bund sitzt auf 15 Milliarden und keiner will sie haben!!! "Es kann nicht sein, dass Investieren so kompliziert geworden ist", kritisierte Scholz und forderte Länder, Kommunen und Investoren auf: "Bitte nehmt das Geld!" Es stünden genügend ungenutzte Investitionsmittel beim Bund bereit.

Es ist nur gefordert, dass die Gemeinde mind. 10% übernehmen soll, sie kann auch mehr... Und zu guter Letzt, wer soll es am Ende bezahlen? Die Gemeinden können doch jetzt schon den notwendigen Straßenausbau nicht leisten, dessen Beitragspflicht das Land so generös hat wegfallen lassen. Wie sollen sie da noch für die Erschließung von Straßen aufkommen, wenn das Geld noch nicht mal für Kitas, Schulen und andere Infrastruktur reicht?

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