Erfolg
 

Bundesagentur für Arbeit - Einrichtung eines Online-Portals für ARGEN/JobCenter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

684 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

684 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:14

Michael Steve Larisch

Bundesagentur für Arbeit

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
wird.

Begründung

Der Petent
fordert die Gründung eines Online-Portals für Arbeitsgemeinschaften
(ARGEN) / JobCenter, wo jeder Arbeitslose oder geringverdienende Arbeitslosengeld
II-Empfänger direkt mit seiner persönlichen BG-Nummer und einer von seinem Amt
zugeteilten PIN sofortigen Zugriff auf Berechnungen und Mitteilungen der Ämter hat.

Zur Begründung führt der Petent
im Wesentlichen an, dass ein Nutzer so den
Kontakt zu seinem Vermittler per E-Mail halten, direkt über das Internet seine
aktuelle Leistungssituation einsehen oder Anfragen stellen könnte.

Die Eingabe wurde
des
Internetseite
der
auf
öffentliche Petition
als
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde durch 684 Mitzeichnungen unterstützt.
Außerdem gingen 50 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss
hat
zu
der Eingabe
eine Stellungnahme
des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Darin führt das BMAS
im Wesentlichen aus, dass dem Begehren des Petenten durch die Zentrale der
Bundesagentur
das
Für
könne.
entsprochen werden
nicht
für Arbeit
Leistungsverfahren sei eine Umsetzung der in der Petition gemachten Vorschläge
nicht sinnvoll und zentral auch nicht möglich. Es sei auch nicht geplant, eine solche
Möglichkeit durch Änderung der technischen Abläufe zu schaffen. Im Bereich Markt
und Integration stehe die Funktion zumindest teilweise bereits im Online-Portal
der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen Bezug genommen.

In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem
Ergebnis:

Die Möglichkeit des Online-Zugriffs auf das Fachverfahren Arbeitslosengeld II (A2LL)
durch Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
besteht derzeit nicht.

Ein Zugriff auf dieses Fachverfahren würde es dem Leistungsbezieher jedoch nicht
ermöglichen können, sich abschließend über den Bearbeitungsstand seines
Verfahrens zu informieren, obgleich die Berechnungen, Mitteilung und Bescheide im
Fachverfahren A2LL zum Teil elektronisch hinterlegt sind. Das Verfahren arbeitet mit
Fachbegriffen und Abkürzungen, die für Außenstehende nur schwer verständlich
sind. Zudem werden beispielsweise auch solche Druckstücke in A2LL im pdf-Format
hinterlegt, die gar nicht versandt worden sind, weil der Bearbeiter sie etwa weil sie
fehlerhaft waren verworfen hat. Eine elektronische Archivierung vieler Bescheide
ist wiederum gar nicht vorgesehen. Ohne die in Papierform versandten Bescheide
kann sich der Leistungsempfänger somit nicht über den aktuellen Bearbeitungsstand
informieren. Darüber hinaus kann ein Online-Zugriff des Leistungsempfängers den
Versand von Bescheiden rechtlich nicht ersetzen (§ 37 Zehntes Buch
Sozialgesetzbuch).

Das Projekt ALLEGRO - ALg II-LEistungsverfahren GRundsicherung Online - ist ein
Projekt der BA zur Entwicklung einer Software, mit der ab September 2013
begonnen werden soll, das jetzige Verfahren A2LL abzulösen. ALLEGRO wird den
gemeinsamen Einrichtungen als zentrales IT-Verfahren zur Verfügung gestellt
werden.
In ALLEGRO soll es prinzipiell
technisch möglich sein, dass ein
in ausgewählte Bereiche
Leistungsberechtigter über einen Online-Zugriff Einsicht
seines Falles nehmen kann. Die vom Petent gewünschte Funktionalität
ist
im
ursprünglichen Projektumfang von ALLEGRO allerdings nicht enthalten. Die Prüfung
und Bewertung eines
im Rahmen des
solchen Zugriffs müsste daher
Anforderungsmanagementprozesses erfolgen. Der Umsetzungsaufwand für einen
konkrete
definierenden Online-Zugriff
noch
ohne
sich
lässt
zu
näher
sind neben einer
Anforderungsanalyse
nicht
beziffern. Hierfür
fachlichen
Anforderungsspezifikation auch technische Rahmenbedingungen entscheidend. Mit
der Finanzierungszusage des BMAS wurde der zeitliche Rahmen des Projekts
ALLEGRO festgelegt. In der Stufe 1 wird bis September 2013 ein System entwickelt,
das ausreichend Funktionalität bietet, um A2LL abzulösen. Ein Jahr später werden
mit der Stufe 2 der Automatisierungsgrad erhöht und ggf. neue Anforderungen

umgesetzt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung eines Online-
Zugriffs nennenswerte Auswirkungen auf die Projektlaufzeit und/oder die
Projektressourcen hätte.

für die gleichzeitige Nutzung durch 40.000 Hauptanwender und
ALLEGRO ist
30.000 Nebenanwender
(sporadische Nutzer) ausgelegt. Ob und ggf. welche
negativen Auswirkungen sich auf die Anwendbarkeit von ALLEGRO ergeben, wenn
neben den Leistungssachbearbeitern gleichzeitig auch eine nicht bekannte Anzahl
von Leistungsberechtigten Anfragen in ALLEGRO erzeugen, kann derzeit nicht
beantwortet werden. Darüber hinaus müssten vor einer Umsetzung des Anliegens
datenschutzrechtliche Fragestellungen (z. B. Zugriffsbeschränkung auf die eigenen
Daten oder Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der gesamten Bedarfsgemeinschaft)
sowie Fragen zur IT-Sicherheit geklärt werden. Eine direkte Kontaktaufnahme des
Leistungsempfängers zu seinem Leistungssachbearbeiter würde zudem die
Verantwortung beider Träger einer Grundsicherungsstelle tangieren. Damit
fiele
diese Entscheidung in die Organisationshoheit der Arbeitsgemeinschaften und
künftig der gemeinsamen Einrichtungen. Eine zentrale Vorgabe, die direkte
Kontaktaufnahme mittels E-Mail
für den Leistungsbezieher zu seinem jeweiligen
Ansprechpartner zu ermöglichen, ist deshalb nicht möglich.

Eine Kontaktaufnahme per E-Mail, die zur Klärung von Verständnisfragen in Bezug
auf Bescheide erfolgt, stößt schließlich auch grundsätzlich auf Bedenken, da vom
Leistungsempfänger in seinen Online-Ausführungen auch ein verwaltungsrechtlicher
W iderspruch gemeint sein könnte. Die Einlegung eines W iderspruchs ist per E-Mail
jedoch nicht möglich. Blieben Fragen offen, müsste die Grundsicherungsstelle erneut
Kontakt zum Leistungsempfänger aufnehmen. Dadurch würde die Bearbeitung
erschwert werden.

Nach einer Abwägung zwischen dem Vorbringen des Petenten und den
Ausführungen des Bundesministeriums kommt der Petitionsausschuss zu dem
Ergebnis, dass er das Anliegen in dieser Hinsicht nicht unterstützen kann, da sich
insbesondere der Aufwand, der zum Aufbau eines solchen Online-Portals
erforderlich wäre, vor dem Hintergrund des zu erwartenden Nutzens als
unverhältnismäßig darstellt.

Im Bereich Markt und Integration stehen die gewünschten Funktionalitäten teilweise
zur Verfügung. Die Funktionalitäten der JOBBÖRSE ermöglichen die Einrichtung
eines Benutzerkontos, das mit dem Datensatz im Vermittlungssystem der BA (Ver-
BIS) verknüpft werden kann. Dazu kann der persönliche Ansprechpartner einem

Nutzer einen entsprechenden passwortgeschützten Zugang zum Online-Portal der
BA einrichten. Neben der Stellensuche auf Grundlage der durch die BA
qualitätsgesicherten Bewerberdaten kann der Anwender über das Online-Portal per
E-Mail oder über die Postfachfunktion der JOBBÖRSE Kontakt zu seiner
Integrationsfachkraft (bzw. zu deren Vertretern) aufnehmen. Des Weiteren kann der
Nutzer über ein gemeinsames Konto die Termine bei seiner Arbeitsagentur, ARGE
bzw. Arbeitsagentur mit getrennter Aufgabenwahrnehmung einsehen und sich im
Bereich Meine Bewerbungen die Vermittlungsvorschläge aufrufen. Die JOBBÖRSE
der BA steht
kostenlos
im Internet
zur Verfügung und kann in den
Selbstinformations-Einrichtungen der örtlichen Dienststellen genutzt werden.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Anliegen des Petenten hinsichtlich des
Bereiches Markt und Integration
in Teilen bereits der derzeitigen Sach- und
Rechtslage entspricht.

Der Ausschuss hält die in Bezug auf die Petition geltende Sach- und Rechtslage für
sachgerecht und geboten. Er vermag sich nicht für technische Änderungen oder eine
Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen, soweit dem Anliegen
nicht bereits durch den aktuellen Stand entsprochen wird.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen des Petenten teilweise durch die aktuelle Sach- und Rechtslage
entsprochen wird.

Der von den Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem BMAS - als Material zu überweisen
und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.


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