Region: Saarland
Administration

Demokratie ohne Ausschlüsse: Unterstütze unsere Petition für faire Wahlbedingungen!

Petition is addressed to
Landtag des Saarlandes

122 signatures

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  1. Launched August 2023
  2. Collection finished
  3. Submitted on 11 Apr 2024
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

News

04/17/2024, 15:01

Liebe Unterstützende,

das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen E 2898/20 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

Mit besten Grüßen
das Team von openPetition


04/11/2024, 11:10


Liebe Unterstützende,

openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Saarland eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


Mit besten Grüßen
das Team von openPetition


08/24/2023, 09:06

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


08/23/2023, 13:29

Hinzufügen von Studien zum Thema Populismus und Mobilisation.


Neue Begründung:

Damit Parteien, die seit der letzten Wahl nicht in lokalen Parlamenten vertreten sind, zu Wahlen zugelassen werden, müssen sie Unterstützungsunterschriften sammeln. Bei Landtags- und Bundestagswahlen geschieht das durch Formulare, die alle Wahlberechtigten ausfüllen können. Bei den Kommunalwahlen gibt es eine zusätzliche Hürde: Jede Unterschrift muss persönlich mit Anwesenheit der Person im Verwaltungsgebäude geleistet werden. Das ist aus mehreren Gründen ein gewaltiges Problem.

Das aktuelle Verfahren schafft eine Ungleichbehandlung und eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen.

Die Regelung der Unterschrift im Verwaltungsgebäude ist im Kommunalwahlgesetz des Saarlandes verankert (§22 des KWG) und stellt insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine unüberwindbare Hürde dar. Viele Menschen, die zum Beispiel bettlägerig sind, können nicht persönlich im Verwaltungsgebäude erscheinen, um eine Unterstützungsunterschrift zu leisten. Zudem kann es sein, dass die Unterschrift zu den Öffnungszeiten oder nur mit Termin geleistet werden kann. Sie werden daran gehindert, ihr verfassungsmäßiges Recht auszuüben. 

Das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (§7 SBGG) verpflichtet dazu, Barrieren abzubauen und gleiche Teilhabemöglichkeiten zu schaffen. Die saarländische Landesverfassung (SVerf) betont in Artikel 12 Absatz 4 ebenfalls das Verbot der Benachteiligung aufgrund von Behinderungen. 

Das aktuelle Verfahren erschwert demokratische Teilhabe und begünstigt radikale Gruppierungen und Parteien.

Viele Menschen wünschen sich eine politische Veränderung. Gleichzeitig beobachten wir einen bedenklichen Rückgang der politischen Beteiligung, insbesondere auf kommunaler Ebene. Dies liegt nicht nur daran, dass viele Menschen nicht mehr bereit sind, sich politisch zu engagieren. Die Menschen, die sich engagieren, haben mit enorm hohen Hürden zu kämpfen. Bei Wahlen den Nachweis einer demokratischen Relevanz einzubringen, ist nachvollziehbar. Die Hürden der Kommunalwahl sind jedoch unverhältnismäßig hoch. Die Bestrebung, die Integrität und Legitimität des Wahlprozesses zu bewahren, wird durch erhöhte Hürden nicht gestärkt, sondern eher geschwächt. Parteien mit radikalen Ansichten, die Hass, Angst und Propaganda zur Mobilisierung einsetzen, können diese Barrieren müheloser überwinden als demokratische Parteien, die sich auf evidenzbasierte Argumentation stützen. Den Bestrebungen demokratischer Kräfte liegen somit größere Steine im Weg.

Demokratie ohne Ausschluss

Unsere Forderungen zielen darauf ab, gleiche Wahlbedingungen für alle Menschen im Saarland zu schaffen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen zu stärken. Das derzeitige saarländische Kommunalwahlgesetz (KWG) benachteiligt Menschen mit Behinderungen, begünstigt radikale Gruppierungen und steht im Widerspruch zu unseren Verpflichtungen aus dem saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) und der Verfassung des Saarlandes (SVerf). 

Wir schlagen vor, dass Unterstützungsunterschriften nicht zwingend persönlich im Verwaltungsgebäude geleistet werden müssen. Alternativen wie das bei anderen Wahlen angewandte Formular sollten zugelassen werden. Die erfolgreiche Regelung aus §16 Abs. 5 des saarländischen Landeswahlgesetzes (LWG) sollte in §22 des saarländischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) übernommen werden.

Quellen:

  • Saarländisches Kommunalwahlgesetz (KWG), §22
  • Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG), §7
  • Verfassung des Saarlandes (SVerf), Artikel 12, Absatz 4
  • Saarländisches Landeswahlgesetz (LWG), §16, Absatz 5

Studien:

"Fear, Threat, and the Illusion of Control" (2002) von Sheldon Solomon, Jeff Greenberg und Tom Pyszczynski: Diese Studie betont die Rolle von Angst und Bedrohung in der Formung von Einstellungen und Identitäten. Die Autoren argumentieren, dass Menschen in Zeiten der Unsicherheit und Bedrohung anfälliger für extremistische Ideologien sein können.

Yochai Benkler et al. - "Network Propaganda: Manipulation, Disinformation, and Radicalization in American Politics" (2018): Diese Studie analysiert die Rolle von sozialen Medien bei der Verbreitung von politischer Propaganda und Desinformation. Sie argumentiert, dass extremistische Botschaften schneller und weiter verbreitet werden könnten als faktenbasierte Informationen.

Pippa Norris und Ronald Inglehart - "Cultural Backlash: Trump, Brexit, and Authoritarian Populism" (2019): Diese Forschung untersucht den Aufstieg des Populismus und autoritären Populismus in westlichen Gesellschaften. Sie argumentieren, dass kulturelle Gegenreaktionen auf soziale Veränderungen eine Rolle bei der Mobilisierung von Wählern für populistische und rechtsextreme Parteien spielen könnten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (15 in Saarland)


08/23/2023, 12:19

Verlinkung zu den Quellen in Fließtext und am Ende der Petition


Neue Begründung:

Damit Parteien, die seit der letzten Wahl nicht in lokalen Parlamenten vertreten sind, zu Wahlen zugelassen werden, müssen sie Unterstützungsunterschriften sammeln. Bei Landtags- und Bundestagswahlen geschieht das durch Formulare, die alle Wahlberechtigten ausfüllen können. Bei den Kommunalwahlen gibt es eine zusätzliche Hürde: Jede Unterschrift muss persönlich mit Anwesenheit der Person im Verwaltungsgebäude geleistet werden. Das ist aus mehreren Gründen ein gewaltiges Problem.

Das aktuelle Verfahren schafft eine Ungleichbehandlung und eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen.

Die Regelung der Unterschrift im Verwaltungsgebäude ist im Kommunalwahlgesetz des Saarlandes verankert (§22 des KWG) und stellt insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine unüberwindbare Hürde dar. Viele Menschen, die zum Beispiel bettlägerig sind, können nicht persönlich im Verwaltungsgebäude erscheinen, um eine Unterstützungsunterschrift zu leisten. Zudem kann es sein, dass die Unterschrift zu den Öffnungszeiten oder nur mit Termin geleistet werden kann. Sie werden daran gehindert, ihr verfassungsmäßiges Recht auszuüben. 

Das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz (§7 SBGG) verpflichtet dazu, Barrieren abzubauen und gleiche Teilhabemöglichkeiten zu schaffen. Die saarländische Landesverfassung (SVerf) betont in Artikel 12 Absatz 4 ebenfalls das Verbot der Benachteiligung aufgrund von Behinderungen. 

Das aktuelle Verfahren erschwert demokratische Teilhabe und begünstigt radikale Gruppierungen und Parteien.

Viele Menschen wünschen sich eine politische Veränderung. Gleichzeitig beobachten wir einen bedenklichen Rückgang der politischen Beteiligung, insbesondere auf kommunaler Ebene. Dies liegt nicht nur daran, dass viele Menschen nicht mehr bereit sind, sich politisch zu engagieren. Die Menschen, die sich engagieren, haben mit enorm hohen Hürden zu kämpfen. Bei Wahlen den Nachweis einer demokratischen Relevanz einzubringen, ist nachvollziehbar. Die Hürden der Kommunalwahl sind jedoch unverhältnismäßig hoch. Die Bestrebung, die Integrität und Legitimität des Wahlprozesses zu bewahren, wird durch erhöhte Hürden nicht gestärkt, sondern eher geschwächt. Parteien mit radikalen Ansichten, die Hass, Angst und Propaganda zur Mobilisierung einsetzen, können diese Barrieren müheloser überwinden als demokratische Parteien, die sich auf evidenzbasierte Argumentation stützen. Den Bestrebungen demokratischer Kräfte liegen somit größere Steine im Weg.

Demokratie ohne Ausschluss

Unsere Forderungen zielen darauf ab, gleiche Wahlbedingungen für alle Menschen im Saarland zu schaffen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen zu stärken. Das derzeitige saarländische Kommunalwahlgesetz (KWG) benachteiligt Menschen mit Behinderungen, begünstigt radikale Gruppierungen und steht im Widerspruch zu unseren Verpflichtungen aus dem saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) und der Verfassung des Saarlandes (SVerf). 

Wir schlagen vor, dass Unterstützungsunterschriften nicht zwingend persönlich im Verwaltungsgebäude geleistet werden müssen. Alternativen wie das bei anderen Wahlen angewandte Formular sollten zugelassen werden. Die erfolgreiche Regelung aus §16 Abs. 5 des saarländischen Landeswahlgesetzes (LWG) sollte in §22 des saarländischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) übernommen werden.

Quellen:

  • Saarländisches Kommunalwahlgesetz (KWG), §22
  • Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG), §7
  • Verfassung des Saarlandes (SVerf), Artikel 12, Absatz 4
  • Saarländisches Landeswahlgesetz (LWG), §16, Absatz 5

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (15 in Saarland)



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