Deutsche Bahn AG - Sicherstellung des Reiseverkehrs

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.625 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.625 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

29.08.2017, 10:40

Pet 1-17-12-9312-018012

Deutsche Bahn AG


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, die Deutsche Bahn AG solle vor einem Renditeziel
das Wohl und die Verkehrsbedürfnisse der Allgemeinheit verfolgen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es liegen dem Petitionsausschuss 1 625 Mitzeichnungen, 53 Diskussionsbeiträge
und weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen werden aufgrund des
Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt. Es
wird um Verständnis gebeten, dass dabei nicht auf alle Gesichtspunkte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die
Deutsche Bahn AG (DB AG) und ihre Tochtergesellschaften hätten Renditeziele
erreichen müssen, um Teile des Konzerns an der Börse handeln zu können. Man
habe deshalb massive Einsparungen umgesetzt. Ergebnis seien beispielsweise die
Verlängerung von Wartungsintervallen, die Reduzierung von Wartungspersonal und
Werkstätten sowie die Aufschiebung notwendiger Neuanschaffungen. Sommers wie
winters verursachten jahreszeittypische Wetterlagen Störungen. Die Vorgaben nach
Art. 87e Abs. 4 GG, dem Wohl der Allgemeinheit und deren Verkehrsbedürfnissen zu
dienen, würden von der DB AG nicht erfüllt. Dies treffe die Bevölkerung. Die DB AG
solle gesetzlich verpflichtet werden, den Vorgaben Rechnung zu tragen. Renditeziele
sollten gegenüber sicherem und pünktlichem Reisen sowie dem Transport von
Gütern nachrangig sein. Ferner wird gefordert, der Bund solle auf die Dividende von
500 Mio. Euro verzichten. Das Geld sei von der Bahn zum Wohl der Allgemeinheit zu
investieren.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der Ausschuss die
Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach § 109
Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Bundestages. Unter anderem nach
Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am
19. Oktober 2011 hat der Ausschuss mit Bundestags-Drucksache (BT-Drs.)
17/13153 Beschlussempfehlung und Bericht vorgelegt. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung seitens der
Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der 17. Deutsche Bundestag hat sich anlässlich verschiedener Anträge (BT-Drs.
17/4428, 17/4433, 17/4434) mit der Thematik befasst. Die Anträge wurden in der
250. Sitzung am 27. Juni 2013 abschließend beraten. Die genannten Drucksachen
und das Plenarprotokoll können unter www.bundestag.de eingesehen werden. Auch
war der Themenkreis Gegenstand einer Reihe parlamentarischer Anfragen (u. a.
BT-Drs. 17/4407, Frage 55; 17/4494, Frage 44 und 17/5120, Frage 26).
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss fest, die
Eisenbahnen des Bundes sind nach Art. 87e Abs. 3 GG als Wirtschaftsunternehmen
zu führen. Die Kontrolle der Geschäftspolitik des Unternehmens obliegt allein dem
Aufsichtsrat. Dessen Aufgaben und Rechte wiederum lassen einen direkten Einfluss
auf das operative Geschäft des Unternehmens nicht zu. Es ist Aufgabe des
Vorstandes der DB AG, im Rahmen des Aktienrechts unternehmerische
Entscheidungen in eigener Verantwortung zu treffen. Er entscheidet eigenständig
über Struktur und wirtschaftliche Entwicklung der DB AG sowie über alle Fragen der
Angebotsgestaltung (z. B. Struktur und Umfang der angebotenen Leistungen,
Struktur und Höhe der Fahrpreise, Serviceleistung, Verkauf, Auskunftssysteme). Zu
diesen operativen Fragen gehören auch Entscheidungen über die Renditeziele,
Investitionen sowie Gestaltung von Betriebsabläufen und Wartungsarbeiten. In dem
die Geschäftspolitik des Unternehmens kontrollierenden Aufsichtsrat ist der Bund
vertreten. In die Aufsichtsräte der wichtigsten Beteiligungsunternehmen der DB AG
wurden zur Wahrung der Bundesinteressen Bundesvertreter entsandt. Ein direkter
Einfluss des Aufsichtsrates auf das operative Geschäft des Unternehmens scheidet
gemäß § 111 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) aus. Unmittelbare Einflussnahmen
und Entscheidungen zu Fragen der Geschäftsführung sind auch seitens des

Eigentümers grundsätzlich ausgeschlossen. Sie sind nach § 119 Abs. 2 AktG
ausnahmsweise im Rahmen der Hauptversammlung zulässig, wenn es der Vorstand
verlangt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich beim Eigentümer um den Bund oder
Dritte handelt.
Die Lösung der Probleme im Betriebsablauf und die Umsetzung der erforderlichen
Gegenmaßnahmen fallen in die operative Zuständigkeit der Unternehmensführung.
Der Ausschuss erkennt an, der Bund begleitet die DB AG bei diesem Prozess in
seiner Verantwortung als deren Eigentümer. Auch über das Eisenbahnbundesamt
nimmt der Bund seine Verantwortung bezüglich der Eisenbahnaufsicht in vielerlei
Hinsicht wahr. Ferner steht der Bund mit dem Vorstand der DB AG in ständigem
Dialog und lässt sich über die Entwicklungen und Aktivitäten fortlaufend informieren.
In einer Reihe von Gesprächen hat das Bundesverkehrsministerium mit dem
Bahnvorstand die Probleme der jüngeren Zeit erörtert. Hauptanliegen des Bundes
war, dass der Bahnvorstand die Mittel für Investitionen und Unterhaltung zielgerecht
einsetzt und der reibungslose Bahnverkehr sichergestellt wird. Es herrscht Einigkeit,
dass Qualität, Kundenorientierung und Kundenfreundlichkeit in den Mittelpunkt
rücken müssen. Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit, Schnelligkeit und
Zuverlässigkeit sind die zentralen Maßgaben und Zielsetzungen für die DB AG.
Soweit mit der Eingabe der Verzicht des Bundes auf die Gewinnausschüttung der
DB AB in Höhe von 500 Millionen Euro gefordert wird, stellt der Petitionsausschuss
fest, dass über die Höhe der Dividende die jährliche Hauptversammlung entscheidet.
Da der Bund alleiniger Eigentümer ist, liegt die Entscheidung folglich beim Bund. Seit
2011 schüttet die DB AG jährlich eine Dividende aus. Grundlage hierfür ist
insbesondere das Vorjahresergebnis. Mit rund 650 Mio. Euro ist der Gewinn der
DB AG im Geschäftsjahr 2013 deutlich niedriger als erwartet ausgefallen. Am
26. März 2014 wurde deshalb eine verminderte Dividendenausschüttung für 2013 in
Höhe von 200 Mio. Euro beschlossen. Die Dividende fließt in den Bundeshaushalt,
aus dem wiederum der Großteil der dringend erforderlichen Investitionen in das
Bestandsnetz sowie alle Aus- und Neubauvorhaben der Schiene finanziert werden.
Die Abführung der Dividende wurde erstmals im Bundeshaushalt 2011 veranschlagt.
Im Rahmen der Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung wurde von der
Bundesregierung die Dividendenabführung für die Jahre 2011 bis 2014 beschlossen.
Der Ausschuss hält es mit Blick auf die Haushaltsziele nicht für sinnvoll, darauf
grundsätzlich zu verzichten. Weder sind die konkreten Probleme auf die

Dividendenabführung seit 2011 zurückzuführen, noch wäre sichergestellt, dass die
Probleme allein dadurch gelöst würden.
Der Petitionsausschuss spricht sich grundsätzlich für Verbesserungen im
Betriebsablauf und Qualitätsmanagement der DB AG aus. Er stellt fest, dass der
grundgesetzliche Gemeinwohlauftrag (Art. 87e Abs. 4 GG) an den Bund gerichtet ist,
nicht an die DB AG. Die Übertragung auf die Eisenbahnen durch ein Gesetz ist mit
der durch die Bahnreform geschaffenen, bewährten Struktur nicht vereinbar.
Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhaltes vermag sich der
Petitionsausschuss nicht für ein parlamentarisches Tätigwerden hinsichtlich der mit
der Eingabe vorgebrachten Forderungen auszusprechen.
Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – zur Erwägung zu
überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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