Deutscher Bundestag - Ausschusssitzungen im DBT - öffentliche Zugänglichkeit sowie Liveübertragung im Parlamentsfernsehen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
170 Unterstützende 170 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

170 Unterstützende 170 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

27.10.2016, 04:22

Pet 2-18-02-1101-023335



Deutscher Bundestag



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.10.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass alle Ausschusssitzungen im Deutschen

Bundestag öffentlich zugänglich sind und über das Parlamentsfernsehen live

übertragen werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, es dürfe auch im parlamentarischen Bereich keine

Geheimniskrämerei geben. Demokratie solle im Lichte der Öffentlichkeit stattfinden.

Es sei schon schlimm genug, dass das Freihandelsabkommen TTIP geheim

verhandelt werde, obwohl es die Interessen aller Bürger betreffen werde. Angesichts

dessen werde deutlich, dass die deutsche Bevölkerung ein Recht darauf habe, freien

Zugang zu den Ausschusssitzungen zu erhalten.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Es gingen 170 Mitzeichnungen sowie 12 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat die Eingabe unter Zugrundelegung der relevanten

Sachzusammenhänge geprüft. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt

sich wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Beratungen der Ausschüsse des

Deutschen Bundestages nach § 69 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des

Deutschen Bundestages (GO-BT) grundsätzlich nicht öffentlich sind. Öffentliche

Sitzungen der Ausschüsse können nur dann stattfinden, wenn die Zulassung der

Öffentlichkeit gesondert beschlossen werde (§ 69 Abs. 1 Satz 2 GO-BT).



In der 18. Wahlperiode haben die Oppositionsfraktionen im Deutschen Bundestag

einen Antrag eingebracht (Bundestags-Drucksache 18/3045) mit dem das Ziel

verfolgt wird, dass bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis der

Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen umzukehren. Damit soll

dem demokratischen Öffentlichkeitsprinzip hinreichend Geltung verschafft werden.

Ziel des Antrages ist es insbesondere, dass § 69 GO-BT so zu fassen, dass die

Beratungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages künftig grundsätzlich

öffentlich sind. Nur in Ausnahmefällen soll ein Ausschuss die Öffentlichkeit

ausschließen können. Öffentliche Sitzungen der Ausschüsse sollen zudem als

Echtzeitübertragungen im Internet verbreitet werden.

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen

Bundestages hat den Antrag auf Drucksache 18/3045 nach Durchführung einer

öffentlichen Anhörung in seiner 26. Sitzung am 17. März 2016 abschließend beraten

und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen

der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ablehnung des Antrages

empfohlen. In der Begründung der Beschlussempfehlung und des Berichtes des

Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf Bundestags-

Drucksache 18/8299 ist hierzu Folgendes festgehalten:

"Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass kein verfassungsrechtliches Gebot

bestehe, die Ausschussöffentlichkeit in der Geschäftsordnung des Bundestages zum

Regelfall zu machen. Im Grundgesetz sei lediglich festgelegt, dass das Plenum des

Bundestages stets öffentlich entscheide. Dieses betreffe jedoch nicht die

Ausschüsse. Ebenso folge aus dem Gesichtspunkt der Transparenz nicht, dass

Ausschusssitzungen im Regelfall öffentlich sein müssten. So kenne das Grundgesetz

beispielsweise den Begriff der Transparenz nicht. Schon nach der geltenden

Rechtslage sei es möglich, Anhörungen und einzelne Ausschusssitzungen öffentlich

durchzuführen. Zudem werde die Öffentlichkeit über die Arbeit im Parlament in ganz

verschiedenen Formaten und Medien bereits jetzt umfänglich unterrichtet. Der

Schluss, dass die Öffentlichkeit einer Ausschusssitzung deren Qualität und die

Ergebnisse automatisch verbessere, sei falsch. Richtig sei häufig das Gegenteil, da

sich bei einer zu weitgehenden Öffentlichkeit und Transparenz von

Ausschusssitzungen die tatsächliche Entscheidungsfindung in andere Bereiche

verschiebe, die der Öffentlichkeit entzogen seien. Insoweit sei das derzeitige Regel-

Ausnahme-Verhältnis für die Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit von



Ausschusssitzungen ein ausgewogenes System, das eine hinreichende Transparenz

ermögliche und an dem festzuhalten sei.

Die Fraktion der SPD befürwortet ebenfalls die Beibehaltung der derzeitigen

Regelungen in der Geschäftsordnung des Bundestages zur

Nichtöffentlichkeit/Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen, auch wenn sie

grundsätzlich den Wunsch nach mehr Transparenz, mehr öffentlichen

Ausschusssitzungen und der Einführung von Livestreams teilt. Hierfür sei aber keine

Umkehrung der derzeitigen Regelung in der Geschäftsordnung notwendig.

Die Fraktion DIE LINKE. betont, dass die Ausschussöffentlichkeit einen Eckpfeiler für

die Transparenz parlamentarischer Prozesse darstelle. Sie diene dazu, Bürgerinnen

und Bürgern zu ermöglichen, ihr Interesse an dem Zustandekommen von

Entscheidungen im Bundestag zu befriedigen. Die regelmäßige Öffentlichkeit von

Ausschusssitzungen wäre eine Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger über

bestimmte Themen authentisch zu informieren, was sicherstelle, dass die

Deutungshoheit über diese Themen in der öffentlichen Auseinandersetzung beim

Parlament liege. Ziel des Antrags sei es, die Umkehrung des bestehenden Regel-

Ausnahme-Verhältnisses zwischen Nichtöffentlichkeit und Öffentlichkeit von

Ausschusssitzungen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu

erreichen. Insoweit solle künftig die Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen

besonders begründet werden und der Grundsatz gelten, dass Ausschusssitzungen

öffentlich seien. Die grundsätzliche Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen sei – wie

sich auch aus der Anhörung ergeben habe – verfassungsrechtlich nicht

problematisch. Auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts seien öffentliches Verhandeln von Argumenten und

Gegenargumenten sowie die öffentliche Debatte wesentliche Elemente der

parlamentarischen Demokratie. Für den Grundsatz der Öffentlichkeit spreche

weiterhin, dass es in einzelnen Landtagen, in anderen europäischen Ländern sowie

auf der EU-Ebene durchaus Vorbilder gebe und politische Entscheidungsprozesse

nicht erschwert worden seien. Dem Erfordernis der Vertraulichkeit einzelner

Ausschussberatungen könne damit Rechnung getragen werden, dass künftig

weiterhin die Möglichkeit bestehe, eine nichtöffentliche Ausschusssitzung zu

beschließen und durchzuführen. Im Ergebnis sei die Nichtöffentlichkeit nicht

ausgeschlossen, es gehe lediglich um die Umkehrung des bestehenden Regel-

Ausnahme-Verhältnisses in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Im

Übrigen könne auch erwogen werden, die im Regelfall öffentliche Ausschusssitzung



zunächst als befristetes Pilotprojekt mit Evaluierung einzuführen und erst in der

Geschäftsordnung der nächsten Legislaturperiode die Ausschussöffentlichkeit

endgültig zu verankern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht sich ebenfalls dafür aus, das

bisherige Regel-Ausnahme-Verhältnis hinsichtlich der Nichtöffentlichkeit/

Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen umzukehren. Künftig solle deshalb die

öffentliche Ausschusssitzung der Regelfall sein. Es bestehe kein Grund, der

Öffentlichkeit Ausschusssitzungen vorzuenthalten. Hierdurch würden die

Funktionsfähigkeit der Ausschussarbeit und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages

nicht beeinträchtigt. Im Übrigen habe der Bundestag mit öffentlichen

Ausschusssitzungen schon in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. So

hätten einzelne Ausschüsse (Ausschuss für Kultur und Medien, Sportausschuss,

Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement) regelmäßig öffentlich getagt und

nicht nur im Ausnahmefall."

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/3045 in seiner

Plenarsitzung am 9. Juni 2016 abgelehnt. Vor dem dargelegten Hintergrund kann der

Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen

Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Der abweichenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN, die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis

zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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