Loomade heaolu

Die Auflagen zur Haltung von "Listenhunden" in NRW müssen grundsätzlich geändert werden!

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsauschuß des Landtags
209 Toetav 131 sees Nordrhein-Westfalen

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

209 Toetav 131 sees Nordrhein-Westfalen

Petitsiooni esitaja ei esitanud petitsiooni.

  1. Algatatud 2014
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

12.10.2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


26.09.2014 05:18

Rechtschreibfehler
Neuer Petitionstext: Es geht um die Änderung des Landeshundegesetzes NRW in Bezug auf sogenannte "gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmer Rassen".

Oberstes Ziel dieser Petition:

Das Ändern von §3 Abs. 2, LHundG NRW:

In diesem Paragraph wird behauptet Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen seien grundsätzlich gefährlich.

Meine Forderung ist, dass bei allen Hunden dieser Rassen zunächst die "Unschuld"/"Ungefährlichkeit" vermutet werden muss!

Diese Vermutung soll dann per Gesetz, durch einen Wesenstest, nach Vollendung des zweiten Lebensjahres, bestätigt oder eben widerlegt werden müssen.
Erst wenn dieser Test nicht bestanden wird, sollen alle weiteren Auflagen und Pflichten des LHundG NRW greifen. (Ausnahme: Die Auflagen, dass ein Hundehalter seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen muss sind sinnvoll und sollen daher unverändert bestehen bleiben.)

Der § 9 Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung soll entfernt werden.

Gleiches soll natürlich auch für "Hunde bestimmter Rassen" gelten.


Sollte das oben genannte Ziel nicht erreicht werden:

Auch wenn ein sogenannter "Listenhund" in NRW seinen Wesenstest bestanden hat, darf/ darf / muss der Halter:

1. weiterhin die höheren Steuern zahlen
2. nur einen Listenhund gleichzeitig ausführen (aber theoretisch 5 Schäferhunde)
3. den Hund nur an Personen zur Aufsicht geben, welche die selben Auflagen wie der Halter erfüllen. (was zum Beispiel schon einen Kurzurlaub schwer gestaltet)

Das muss geändert werden! Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


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