Region: Bayern
Bürgerrechte

Die Ausgangsbeschränkung in Bayern ist unverhältnismäßig

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
1.046 Unterstützende 893 in Bayern

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.046 Unterstützende 893 in Bayern

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.05.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

26.06.2020, 01:03

Die in der Petition monierten Ausgangsbeschränkungen und weitere - immer noch bestehende Maßnahmen - fußen im Wesentlichen auf zwei Gesetzen.

Dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Beide wurden in den Sitzungen eines reduzierten Bundestages und seiner Ausschüsse Ende März beschlossen, bzw. in wesentlichen Punkten geändert.

Eine gute Zusammenfassung der parlamentarischen Ereignisse findet sich hier:
www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-bundesregierung-gesetz-infektionsschutz-strafverfahren-krankenhaus-solo-selbststaendige/

Die im Link erwähnte Änderung bezüglich Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in §28 IfSG: Die entsprechende Textpassage wurde von ihrem vorherigen Zusammenhang und begrenzten Umfang entrissen und weiter vorne - diesmal in viel allgemeinerem Kontext - wieder eingefügt:
www.buzer.de/gesetz/2148/al88113-0.htm

Ein Jahr lang - bis März 2021 - wurden dem Gesundheitsminister weitreichende Entscheidungsbefugnisse ohne parlamentarische Mitsprache in die Hand gelegt. Manche Kritiker sprechen von einem Ermächtigungsgesetz!

Wie einschneidend und verfassungsrechtlich bedenklich die Selbst-Entmächtigungen der Parlamente sind, wird von zwei Jura-Professoren in Saarbrücken und Berlin bemängelt:

verfassungsblog.de/parlamentarische-selbstentmaechtigung-im-zeichen-des-virus/
jean-monnet-saar.eu/?page_id=2498

Es wird Zeit, dass die Parlamente wieder Ihrer legislativen Aufgabe und Kontrollfunktion über die Regierung gerecht werden: Keine Einschränkungen der Grundrechte ohne wöchentlich einzuholende parlamentarische Zustimmung!


26.06.2020, 00:26

Liebe Mitunterzeichner der Petition "Die Ausgangsbeschränkung in Bayern ist unverhältnismäßig".

Hiermit möchte ich Sie zum aktuellen Stand der beim bayerischen Landtag eingereichten Petition informieren: Der Empfang wurde damals umgehend durch den Landtag bestätigt, jedoch steht weiterhin noch kein konkreter Termin für eine Behandlung im Ausschuss Gesundheit & Pflege fest.

Sobald mir ein solcher zugesandt wird, leite ich diesen weiter an Sie alle. Da der Ausschuss öffentlich tagt, wäre es uns möglich, den Beratungen zumindest als Zuhörer zu beizuwohnen.

www.bayern.landtag.de/parlament/staendige-ausschuesse/gesundheitsausschuss/

Anbei noch die Antwort-Email des Ausschusses für Gesundheit und Pflege vom 28.5.2020:

"
Corona-Pandemie; Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Petition vom 26.05.2020

Sehr geehrter Herr Turnwald,

Ihre Petition haben wir erhalten. Sie wird bei uns unter dem Aktenzeichen GP.0290.18 geführt.

Über Ihre Petition wird der Ausschuss für Gesundheit und Pflege auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung beraten und Beschluss fassen. Hierzu möchten wir aufgrund der aktuellen Situation Folgendes anmerken:

Sowohl der Landtag als auch die Staatsregierung sind derzeit vordringlich bestrebt, einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken. Dies führt grundsätzlich zu Verzögerungen bei der Behandlung von Petitionen.

Da Ihr Anliegen aber die Corona-Pandemie selbst zum Gegenstand hat, werden wir Ihre Petition umgehend allen Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Pflege zuleiten, damit diese über Ihre Beschwerde bzw. Ihre Forderungen informiert sind. Gleichzeitig werden wir eine Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung anfordern.

Einen genauen Termin für die Beratung im Ausschuss können wir Ihnen leider noch nicht mitteilen. Sobald der Termin bekannt ist, werden wir Sie schriftlich informieren. Diese Terminbenachrichtigung können wir aufgrund der parlamentarischen Abläufe jedoch erst in der Vorwoche der Sitzung versenden. Wir bitten bis dahin um Ihr Verständnis und um Ihre Geduld.

Der Ausschuss berät grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Er kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, sofern Sie dies beantragen oder es aus anderen Gründen angezeigt erscheint. Sobald das Beratungsergebnis vorliegt, werden wir es Ihnen schriftlich mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
Leiterin des Büros des Ausschusses für Gesundheit und Pflege
"


27.05.2020, 00:05

Sehr geehrte UnterzeichnerInnen,

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterschrift unter die Petition "Die Ausgangsbeschränkung in Bayern ist unverhältnismäßig".

www.openpetition.de/!ausgangbayern

Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich die Petition mit Ablauf der Zeichnungsfrist heute beim Petitionsausschuss des Bayerischen Parlaments online eingereicht habe.
Ihre persönlichen Daten (Name und Adresse) wurden gemäß den Regeln bei Open Petition nicht mit eingereicht und liegen dort weiterhin sicher zur Referenz verwahrt.

Nun kann man sich fragen, ob die Einreichung der Peitition noch sinnvoll ist, wo doch einige Einschränkungen bereits schrittweise zurückgenommen wurden?
Was zuerst mal eine gute Nachricht ist, behält weiterhin den schalen Beigeschmack eines Umgangs mit den Grundrechten der Bürger nach Laune der Exekutive. Der Gesetzgeber, also die Bevölkerung, bzw. das bayer. Parlament wird weiterhin nicht nach ihrer Meinung gefragt. Statt demokratisch abgestimmter Gesetze bestimmt das Regieren per Verordnungen das Regierungshandeln. Dabei kann von notwendiger Dringlichkeit einer Entscheidung nun keine Rede mehr sein.
Es wird Zeit, dass die ja weiterhin bestehenden erheblichen Einschränkungen zumindest auf demokratisch und rechtlich saubere Füße gestellt werden. Denn es handelt sich nicht um Marginalien, sondern um den Entzug grundlegener Rechte der Bürger, z.B. beim (Demonstrations-) Recht, sich jederzeit friedlich unter freiem Himmel zu versammeln. Stattdessen bleiben "Ansammlungen im öffentlichen Raum" unter Androhung von Strafen verboten (§21 IfSMV).
Auch ist nicht gesagt, dass die Einschränkungen nicht wieder aufgenommen werden, sei es im Lauf dieses Jahre, oder bei einem zukünftigen, anderen Virus.

Ich habe die Petition nun eingereicht, um die bayer. Regierung an die Einhaltung der Grundrechte zu erinnern, und das bayerische Parlament an seine Kontrollfunktion der Exekutive.

Sobald sich neue Entwicklungen ergeben, idealerweise auch eine Einladung in den Petitionsausschuss, werde ich Sie wieder informieren.

Bis dahin möchte ich Sie auf die Intiative "1bis19" hinweisen, welche eine ähnliche Zielrichtung hat und in der letzten Zeit mit cleveren und symphatischen Aktionen auf sich aufmerksam gemacht hat: 1bis19.de/
Wer über zukünftige Aktionen informiert werden, oder sich womöglich selbst einbringen will, kann sich dort in den Newsletter eintragen.

Bis auf weiteres mit freundlichen Grüßen
Andreas Turnwald


11.05.2020, 22:12

Mit Wirkung zum 6. Mai hat die bayerische Staatsregierung ihre Ausgangsbeschränkung vom 20.März durch eine "Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" ersetzt [1][2]. Dadurch ist zumindest das Verlassen der Wohnung "ohne triftigen Grund" wieder offiziell zulässig. Auch dürfen Kinder prinzipiell wieder auf Spielplätzen spielen.
Was zuerst mal eine gute Nachricht ist, behält weiterhin den schalen Beigeschmack eines Umgangs mit den Grundrechten der Bürger nach Laune der Exekutive. Der Gesetzgeber, also die Bevölkerung, bzw. das bayer. Parlament wird weiterhin nicht nach ihrer Meinung gefragt. Statt demokratisch abgestimmter Gesetze bestimmt das Regieren per Verordnungen das Regierungshandeln. Dabei kann von notwendiger Dringlichkeit einer Entscheidung nun keine Rede mehr sein.
Es wird Zeit, dass die ja weiterhin bestehenden erheblichen Einschränkungen auf demokratisch und rechtlich saubere Füße gestellt werden. Denn es handelt sich nicht um Marginalien, sondern um den Entzug grundlegener Rechte der Bürger, z.B. beim (Demonstrations-) Recht, sich jederzeit friedlich unter freiem Himmel zu versammeln. Stattdessen bleiben "Ansammlungen im öffentlichen Raum" unter Androhung von Strafen verboten (§21 IfSMV).
Deshalb bleibt diese Petition weiterhin bis zum Ende der Zeichnungsfrist am 23.Mai zur Unterzeichnung frei, um die bayer. Regierung an die Einhaltung der Grundrechte zu erinnern. Selbstverständlich verfallen Ihre Unterschriften nicht.
Ich bedanke mich bei denjenigen, welche bislang diese Petition mitgetragen haben.

MfG, Andreas Turnwald

Quellen:
[1] www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_4
[2] www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/


21.04.2020, 22:37

Die Forderung nach einem sofortigen Start einer besonnenen und verantwortlicheren Exit-Strategie aus dem Shut-Down mit
- Systematischer Untersuchung der Bevölkerung auf wissenschaftlicher Grundlage und
- Einholung der Expertise von Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen aus allen relevanten Bereichen der Versorgung...

...bleibt unverändert bestehen!

www.aerzteinnenvorort.de/


19.04.2020, 23:09

Während die Neuinfektionen wie erwartet sinken, haben die Beschränkungen der Grundrechte, der Wirtschaft und des sozialen Miteinanders negative Auswirkungen auf das Leben vieler Menschen. Die lesenswerte Seite
kollateral.news
sammelt Geschichten über die "Nebenwirkungen" der Maßnahmen, sowie den Stand der Krankenhausauslastungen.

Die gute Nachricht:
Auf Initiative einer Petition zur Verbesserung der Datenlage bei Covid19-Infektionen hin finden sich gerade Wissenschaftler zusammen, um ein repräsentatives und neutrales Bild der Infektionslage zu erstellen. Informationen finden sich demnächst auf
baselinestudie.de


19.04.2020, 22:10

Mit Fristablauf der verlängerten vorläufigen Ausgangsbeschränkung zum 19. April stellt sich heraus, dass "vorläufig" nur ein Euphemismus war, und es sich in Wahrheit um einen Grundrechteentzug "auf unbestimmte Zeit" handelt.
Ob da die Gerichte in Zukunft aber noch mitspielen werden?

www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/

Die Corona-Maßnahmen werden lediglich ein wenig gelindert, wobei der Hauptanteil der Lockerungen den Einzelhandel betreffen. Lediglich dort, wo die Polizeikontrollen sowieso von Anfang an sinnlos (weil nicht objektiv nachprüfbar) waren, wurde die Verordnung der Realität angepasst: Wer draußen zu zweit unterwegs ist, muss nicht zwangsläufig mehr zusammen wohnen oder Lebenspartner sein.
Der Bereich der eingeschränkten Grundrechte hingegen wurde nicht gelockert und so setzt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf Zwang statt auf Überzeugung und Freiwilligkeit der Bürger!
Zur Überzeugungsarbeit müsste jedoch auch die Kommunikation einer Strategie gehören.

Strategie scheint es zu sein, Kinder weiterhin lediglich als Virenträger und nicht als Menschen mit einem Recht auf Entfaltung zu betrachten. Spielplätze und Kindertagesstätten bleiben weiterhin im Regelfall geschlossen, während man die Eltern wieder arbeiten schicken will (Stichwort: Einzelhandel). Wie das zusammenpassen soll, bleibt vorerst ein Geheimnis.

Weiterhin drückt sich die Staats- und Bundesregierung auch darum, die Bürger mit der Notwendigkeit von Patientenverfügungen für den Ernstfall vertraut zu machen. Dazu müssten aber auch die Risiken intubierter Beatmung benannt werden, deren Verfügbarkeit allerorten als entscheidend kommuniziert wird. Dr. Thöns, Notfallarzt und Palliativmediziner, und damit als einer der wenigen derzeit vernehmbaren Stimmen wirklich "an der Front" tätig, weist bereits auf die ethischen Probleme hin, wenn aus Palliativpatienten plötzlich Covid-Intensivfälle gemacht werden:
www.dud-magazin.de/2020/04/03/corona-sprechen-wir-%C3%BCber-ethik-und-gerechtigkeit/

Wer die Infektionszahlen unbedingt niedrig halten will, sollte auch ehrlich darüber sprechen, wie lange die dafür notwendigen Maßnahmen dauern müssten. Das eine ohne das andere zu nennen ist manipulativ. Dennoch verbreitet die Bundesregierung zu diesem Thema Grafiken ohne Skalierung der Zeitachse, welche von großen Teilen der Presse unreflektiert und unkommentiert übernommen werden:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausbreitung-coronavirus-1716188

Kleiner Spoiler: "Die Kurve verflachen" klappt nur über einen Lockdown von mindestens einem ganzen Jahr!

Zum 1. Mai wird sich zeigen, inwiefern die Versammlungsfreiheit weiterhin als ein hohes Gut der Demokratie angesehen werden kann.

Mit unverhältnismäßig freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Turnwald


19.04.2020, 22:08

Mit Fristablauf der verlängerten vorübergehenden Ausgangsbeschränkung zum 19. April stellt sich heraus, dass "vorübergehend" nur ein Euphemismus war, und es sich in Wahrheit um einen Grundrechteentzug "auf unbestimmte Zeit" handelt.
Ob da die Gerichte in Zukunft aber noch mitspielen werden?

www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-april-2020/

Die Corona-Maßnahmen werden lediglich ein wenig gelindert, wobei der Hauptanteil der Lockerungen den Einzelhandel betreffen. Lediglich dort, wo die Polizeikontrollen sowieso von Anfang an sinnlos (weil nicht objektiv nachprüfbar) waren, wurde die Verordnung der Realität angepasst: Wer draußen zu zweit unterwegs ist, muss nicht zwangsläufig mehr zusammen wohnen oder Lebenspartner sein.
Der Bereich der eingeschränkten Grundrechte hingegen wurde nicht gelockert und so setzt die bayerische Staatsregierung weiterhin auf Zwang statt auf Überzeugung und Freiwilligkeit der Bürger!
Zur Überzeugungsarbeit müsste jedoch auch die Kommunikation einer Strategie gehören.

Strategie scheint es zu sein, Kinder weiterhin lediglich als Virenträger und nicht als Menschen mit einem Recht auf Entfaltung zu betrachten. Spielplätze und Kindertagesstätten bleiben weiterhin im Regelfall geschlossen, während man die Eltern wieder arbeiten schicken will (Stichwort: Einzelhandel). Wie das zusammenpassen soll, bleibt vorerst ein Geheimnis.

Weiterhin drückt sich die Staats- und Bundesregierung auch darum, die Bürger mit der Notwendigkeit von Patientenverfügungen für den Ernstfall vertraut zu machen. Dazu müssten aber auch die Risiken intubierter Beatmung benannt werden, deren Verfügbarkeit allerorten als entscheidend kommuniziert wird. Dr. Thöns, Notfallarzt und Palliativmediziner, und damit als einer der wenigen derzeit vernehmbaren Stimmen wirklich "an der Front" tätig, weist bereits auf die ethischen Probleme hin, wenn aus Palliativpatienten plötzlich Covid-Intensivfälle gemacht werden:
www.dud-magazin.de/2020/04/03/corona-sprechen-wir-%C3%BCber-ethik-und-gerechtigkeit/

Wer die Infektionszahlen unbedingt niedrig halten will, sollte auch ehrlich darüber sprechen, wie lange die dafür notwendigen Maßnahmen dauern müssten. Das eine ohne das andere zu nennen ist manipulativ. Dennoch verbreitet die Bundesregierung zu diesem Thema Grafiken ohne Skalierung der Zeitachse, welche von großen Teilen der Presse unreflektiert und unkommentiert übernommen werden:
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ausbreitung-coronavirus-1716188

Kleiner Spoiler: "Die Kurve verflachen" klappt nur über einen Lockdown von mindestens einem ganzen Jahr!

Zum 1. Mai wird sich zeigen, inwiefern die Versammlungsfreiheit weiterhin als ein hohes Gut der Demokratie angesehen werden kann.

Mit unverhältnismäßig freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Turnwald


31.03.2020, 22:53

Dokument anzeigen

Da vermutlich nicht alle Interessierten italienisch verstehen, habe ich den in der Petition verlinkten Report des italienischen 'Instituto superiore di sanitá' vom 17.3.2020 hier auch auf Deutsch übersetzt. Die Übersetzung findet sich zur besseren Vergleichbarkeit in blau zwischen den italienischen Originaltexten.

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Turnwald


31.03.2020, 22:14

Die bayerische Landeregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 31. März 2020 die bestehende Ausgangsbeschränkung [2] verlängert bis zum 19. April 2020 [1].

Die Petition ist also weiterhin hochaktuell. Der Entzug der Grundrechte bedarf des Widerspruchs aller mündigen Bürger! Eine freiwillige Lösung sollte das Ziel sein.
Ich bedanke mich herzlich bei den Menschen, die die Petition bislang bereits unterzeichnet haben.

Mit hoffnungsfrohen Grüßen,
Andreas Turnwald

[1] www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-31-maerz-2020/#a-2
[2] www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-130/


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern