Region: Hessen
Bildung

Die Einführung der Bildungs- und Unterrichtsfreiheit im Bundesland Hessen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
101 Unterstützende 23 in Hessen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

101 Unterstützende 23 in Hessen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

26.05.2020, 08:29

Änderungen im Text

**Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**

**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**

**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 5. Lebensjahr mindestens am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterrich


Neue Begründung: **Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 5. Lebensjahr mindestens zweimal im Schuljahr am Ende eines jeden Schuljahres entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konventionell in einer staatlichen Schule das zu erbringende Wissen vermittelt wird, obliegt der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nichterbringung des Leistungsnachweises setzt zum Beginn des nächsten Schuljahres die Schulpflicht ein.**
**Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


25.05.2020, 14:04

Änderungen im Text

Die Einführung einer Bildungspflicht von 5 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen


Neuer Titel: Die Einführung einer Bildungspflicht von 6 5 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen


Neuer Petitionstext: Der Hessische Landtag möge beschließen, die Einführung einer allgemeinen Bildungspflicht von 6 5 bis 18 Jahre um den Schulzwang zu ersetzen in Hessen.
Wir fordern nicht nur eine Digitalisierung der Schulen, sondern auch die Akzeptanz verschiedener und für die Kinder individueller Schul/Lernsysteme in Deutschland.
In den meisten Ländern Europas besteht keine Schulpflicht und Schulzwang, jedoch eine Unterrichtspflicht beziehungsweise Bildungspflicht. Diese sieht zur Vermittlung von Wissen keine Bindung an den Besuch einer Schule vor.


Neue Begründung: **Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 6. 5. Lebensjahr mindestens zweimal im Schuljahr entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konventionell in einer staatlichen Schule das zu erbringende Wissen vermittelt wird, obliegt der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nichterbringung des Leistungsnachweises setzt zum Beginn des nächsten Schuljahres die Schulpflicht ein.**
**Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


25.05.2020, 12:50

Änderungen im Text

Die Einführung einer Bildungspflicht von 6 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen


Neuer Titel: Die Einführung einer Bildungspflicht von 4 6 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen


Neuer Petitionstext: Der Hessische Landtag möge beschließen, die Einführung einer allgemeinen Bildungspflicht von 4 6 bis 18 Jahre um den Schulzwang zu ersetzen in Hessen.
Wir fordern nicht nur eine Digitalisierung der Schulen, sondern auch die Akzeptanz verschiedener und für die Kinder individueller Schul/Lernsysteme in Deutschland.
In den meisten Ländern Europas besteht keine Schulpflicht und Schulzwang, jedoch eine Unterrichtspflicht beziehungsweise Bildungspflicht. Diese sieht zur Vermittlung von Wissen keine Bindung an den Besuch einer Schule vor.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


25.05.2020, 12:25

Änderungen im Text

Die Einführung einer Bildungspflicht von 4 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen


Neue Begründung: **Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 5. 6. Lebensjahr mindestens zweimal im Schuljahr entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konventionell in einer staatlichen Schule das zu erbringende Wissen vermittelt wird, obliegt der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nichterbringung des Leistungsnachweises setzt zum Beginn des nächsten Schuljahres die Schulpflicht ein.**
**Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


25.05.2020, 11:33

Änderungen im Text

Die Einführung einer Bildungspflicht von 3 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen


Neuer Petitionstext: Der Hessische Landtag möge beschließen, die Einführung einer allgemeinen Bildungspflicht von 5 4 bis 18 Jahre um den Schulzwang zu ersetzen in Hessen.
Wir fordern nicht nur eine Digitalisierung der Schulen, sondern auch die Akzeptanz verschiedener und für die Kinder individueller Schul/Lernsysteme in Deutschland.
In den meisten Ländern Europas besteht keine Schulpflicht und Schulzwang, jedoch eine Unterrichtspflicht beziehungsweise Bildungspflicht. Diese sieht zur Vermittlung von Wissen keine Bindung an den Besuch einer Schule vor.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


25.05.2020, 11:12

Änderungen im Text

Die Einführung einer Bildungspflicht von 4 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen


Neuer Titel: Die Einführung einer Bildungspflicht von 5 4 bis 18 Jahre im Bundesland Hessen

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 101 (23 in Hessen)


23.05.2020, 02:34

Änderungen im Text

Sammlungszeitraum verlängert bis 01.08.2020


Neues Zeichnungsende: 01.08.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 100 (22 in Hessen)


20.05.2020, 14:20

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


19.05.2020, 20:53

Änderungen im Text

**Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung.**

**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland.**

**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 5. Lebensjahr mindestens zweimal im Schuljahr entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konv


Neue Begründung: **Überfüllte Klassenzimmer, Lärmpegel bis zu 85 Dezibel, Mobbing, Unterdrückung und Unflexibilität lässt vielen Kindern gar nicht die Möglichkeit konzentriert zu lernen. Viele Kinder bevorzugen eine ruhige, entspannte Atmosphäre, kleineren Lerngruppen, dass es den Lehrkräften möglich ist auf jedes Kind persönlich einzugehen, jedes Kind einzeln zu fördern und zu stärken.**
**Jedes Kind
**Jeder Mensch hat eine gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung, diese sollte verpflichtend sein, aber das lernen sollte auch in kleinen privaten Gruppen, Individualschulen, Onlineschulen oder per Hausunterricht erlaubt sein, um Bildung.**
**In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht,
die bestmögliche Art der Bildung auf dem bestmöglichen Bildungsweg für das individuelle Kind zu finden.**
**Zum dem bemängeln viele Eltern dass zu wenig Lehrstoff vermittelt wird, der auf das wirklich Leben vorbereitet, reduzierter Spaß und strenge Ortsgebundenheit betrifft mittlerweile fast jede deutsche Schule. Außerdem ist der sehr frühe Unterrichtsbeginn für viele Kinder eine Qual, sie sind müde, unausgeschlafen, dadurch vermindert aufnahmefähig.**
**Pandemien (wie aktuelle Covid 19) legten alle „vor-Ort-Schulen“ lahm, die Kinder haben in Deutschland jedoch kaum eine Chance trotzdem unterrichtet zu werden. Dieses Problem ist in den Ländern der Bildungspflicht nur ein reduziertes Problem, da es zu den gängigen „Vor-Ort-Schulen“ viele Alternativen gibt, private Lerngruppen, Onlineunterricht, Homeschooling, zu dem auch verschiedenste Individual- und Alternativschulen.**
**Nicht nur herkömmliche staatliche Schulen sollten finanziell getragen werden, auch alternative Schulen (die bisher vielleicht keine Genehmigung erhielten, weil diese der deutschen Staat bisher als zu individuell ansah), kleine Lerngruppen, sowie Onlineschulen (auch eine Mischung zwischen digitalen Unterricht zu Hause und dem Besuch einer örtlichen Schule wäre denkbar) sollten staatliche unterstützt werden. Fast jedes in Deutschland schulpflichtige Kind erhält eine kostenfreie Bildung in den staatlichen Schulen der einzelnen Bundesländer, dies sollte für alle Schulsysteme gelten, zumindest sollte jedes System was das Kind beschult staatlich bezuschusst werden. Viele Kinder fühlen sich in Ihren Schulen nicht wohl, können auf Grund von Lärm, Ablenkung und Unruhe nicht optimal lernen, einige leiden sogar massiv unter Mobbing. Es sollte für jedes Kind die Chance geben das Bildungssystem
zu wählen, in dem die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es sich am wohlsten fühlt und am besten lernen kann.**
**Die Schulpflicht in Deutschland dient vor allen Dingen einem Zweck, nämlich der staatlichen Überwachung der Kinder/Familien. Das Hauptinteresse besteht
eine Bildungspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der bestmögliche Bildung und dem idealsten Lernweg für das einzelne Kind.**
**Die Gesetzesänderung von der Schul(besuchs)pflicht zur Bildungspflicht gefährdet „herkömmliche“ staatliche Schulen in keinster Weise, die Klassenzimmer wären dennoch voll, aber es gäbe diverse Alternativen für Kinder die in den „normalen“ Schulen nicht optimal lernen können.**
**Helft dabei das Thema „Schule“ in Deutschland zu revolutionieren, zu optimieren, zu individualisieren und an das 21ste Jahrhundert anzupassen.**
**Deutschland beherbergt ein zurückstehendes Bildungssystem, im Vergleich zu vielen anderen Länder der Welt, lasst uns die aktuelle Krise als Chance sehen das Schulsystem dauerhaft zu verändern. Zu dem wird in fast jeder der gängigen staatlichen Schule täglich gegen diverse Grundrechte verstoßen, die Würde ist oft nicht unantastbar, die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird eingeschränkt, auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird gelegentlich außer Kraft gesetzt. Es heißt Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden, doch dies passiert in den Schulen täglich.**
Bundesrepublik Deutschland.**
**Bei einer Bildungspflicht sind die Eltern verpflichtet, für eine ausreichende und der Schule mindestens gleichwertige Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Die Wahl der Methode und des Ortes bleibt frei. Die Eltern können wählen, ob das Kind durch Unterrichtung gebildet wird, oder ob es beispielsweise durch selbstbestimmte Lernformen zu seiner Bildung gelangt. und bei einer Bildungspflicht müssen Kinder ab dem 5. Lebensjahr mindestens zweimal im Schuljahr entsprechende Leistungsnachweise erbringen. In welchem Rahmen, ob in einer Privatschule, im Familienunterricht oder konventionell in einer staatlichen Schule das zu erbringende Wissen vermittelt wird, obliegt der freien Entscheidung der Eltern. Bei Nichterbringung des Leistungsnachweises setzt zum Beginn des nächsten Schuljahres die Schulpflicht ein.**
**Selbstverständlich besteht bei einer Bildungspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 96 (23 in Hessen)


18.05.2020, 16:45

Änderungen im Text

**Überfüllte Klassenzimmer, Lärmpegel bis zu 85 Dezibel, Mobbing, Unterdrückung und Unflexibilität lässt vielen Kindern gar nicht die Möglichkeit konzentriert zu lernen. Viele Kinder bevorzugen eine ruhige, entspannte Atmosphäre, kleineren Lerngruppen, dass es den Lehrkräften möglich ist auf jedes Kind persönlich einzugehen, jedes Kind einzeln zu fördern und zu stärken.**

**Jedes Kind hat eine Recht auf Bildung, diese sollte verpflichtend sein, aber das lernen sollte auch in kleinen privaten Gruppen, Individualschulen, Onlineschulen oder per Hausunterricht erlaubt sein, um die bestmögliche Bildung auf dem bestmöglichen Bildungsweg für das individuelle Kind zu finden.**

**Zum dem bemängeln viele Eltern dass zu wenig Lehrstoff vermittelt wird, der auf das wirklich Leben vorbereitet, reduzierter Spaß und strenge Ortsgebundenheit betrifft mittlerweile fast jede deutsche Schule. Außerdem ist der sehr frühe Unterrichtsbeginn für viele Kinder eine Qual, sie sind mü


Neuer Petitionstext: Der Hessische Landtag möge beschließen, die Einführung einer allgemeinen Bildungspflicht von 5 bis 18 Jahre um den Schulzwang zu ersetzen in Hessen.
Wir fordern nicht nur eine Digitalisierung der Schulen, sondern auch die Akzeptanz verschiedener und für die Kinder individueller Schul/Lernsysteme in Deutschland.
In den meisten Ländern Europas besteht keine Schulpflicht, Schulpflicht und Schulzwang, jedoch eine Unterrichtspflicht beziehungsweise Bildungspflicht. Diese sieht zur Vermittlung von Wissen keine Bindung an den Besuch einer Schule vor.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 95 (22 in Hessen)


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